Sendungen, die in ein Land außerhalb der Europäischen Union verschickt werden oder aus einem solchen Land kommen, unterliegen den Zollverfahren, was in einigen Fällen die Zahlung zusätzlicher Zollabfertigungskosten wie Steuern und Abgaben bedeuten kann.
weltweitversenden hat für Sie den Durchblick und hilft Ihnen bei der Erstellung aller nötigen Versanddokumente.
Zollbestimmungen
Obwohl bei internationalen Sendungen durch Europa keine Zollgebühren anfallen, kann es Ausnahmen geben. Darüber hinaus unterliegen Pakete aus dem Ausland außerhalb der EU Zollgebühren und Abgaben, auch wenn sie als Geschenke deklariert sind. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Zollbestimmungen, erforderlichen Unterlagen und Berechnung des deklarierten Wertes der Güter wissen müssen.
Ausfuhr aus Deutschland (deutscher Zoll)
Für Sendungen in das Drittland bedarf es normalerweise auch keiner Anmeldung, es sei denn, der Wert ist über 1.000 EUR. Dann benötigt man eine Ausfuhrerklärung, die weltweitversenden für Sie übernimmt.
Sendung von Deutschland in die Welt, Einfuhr in das Zielland (Zoll im Empfangsland)
Bei Sendungen ins Drittland wird der Zoll im Empfangsland die Waren bewerten und ggfl. Einfuhrumsatzsteuer und Einfuhrzölle erheben (s.g. Landed Costs). Jedes Land hat seine eigenen und unterschiedlichen Vorschriften. Die Kosten werden entweder vom Versender (DDP) oder vom Empfänger (DAP) getragen – in unserem System wählen Sie bei Versand aus, ob Sie oder der Empfänger zahlen soll. Die Zollabwicklung wird durch weltweitversenden koordiniert, Sie müssen sich um nichts kümmern.
Die von Ihnen bei Auftrag (DDP) gezahlten Landed Costs (Einfuhrumsatzsteuer und -zölle) sind von weltweitversenden garantierte Abgaben. D.h. selbst wenn der Zoll im Empfangsland zu einem anderen Ergebnis kommt (z.B. höhere Abgaben), müssen Sie sich um nichts kümmern bzw. nichts nachbezahlen. Weltweitversenden übernimmt evtl. anfallende Mehrkosten und kümmert sich um die Zollabwicklung, während ihr Paket ohne Verzögerung an den Empfänger ausgeliefert wird.
Sollte der Empfänger die Abgaben zahlen (DAP), wird er noch während des Versandes von uns oder vom Versanddienstleister kontaktiert und um eine Zahlung gebeten. Je nach Versanddienstleister erhält er das Paket vor- oder nach der Zahlung. Sie als Versender sind in diesen Prozess nicht mehr involviert.
Zollabfertigung für internationale Sendungen – wie werden Zölle berechnet?
Beim internationalen Versand ist der deklarierte Wert der Waren für die Zollbeamten bei der Zollabwicklung von entscheidender Bedeutung. Er hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab, aber im Allgemeinen wird der für den Zoll deklarierte Wert beim internationalen Versand auf der Grundlage der folgenden Methoden berechnet:
- der Einkaufspreis der Waren;
- identische Waren, die im Einfuhrland hergestellt wurden;
- ähnliche Waren, die im Einfuhrland hergestellt wurden;
- dem Verkaufspreis der Waren;
- die Produktionskosten der Waren; oder
- Anpassung und Kombination einiger der oben genannten Methoden in Ausnahmefällen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies im Detail für das bestimmtes Land zu überprüfen. Einige Kosten können zum Zollwert des Produkts hinzukommen oder davon abgezogen werden, was von Fall zu Fall unterschiedlich ist.
Fragen und Antworten
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In der EU müssen Sie für den Versand von Geschenken, deren Wert 45 € nicht übersteigt, keine Zollgebühren entrichten.
Wenn Sie als Geschenk gekennzeichnete Waren von Deutschland in ein Drittland, also außerhalb der EU, versenden, fallen je nach Land unterschiedliche Zölle und Gebühren an. Jedes Land hat jedoch seine eigenen Regeln für die Berechnung der Zölle.