Seit dem Brexit, dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU), haben sich die Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU grundlegend verändert. Unternehmen, die Waren zwischen diesen Regionen transportieren, stehen nun vor neuen Herausforderungen in Bezug auf Zollabwicklung und Einfuhrabgaben.
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Zollabwicklung nach dem Brexit
Mit dem Brexit endete die Zollunion zwischen der EU und dem UK, was bedeutet, dass nun Zölle und Zollkontrollen für den Warenverkehr gelten:
Zollanmeldungen: Alle Waren, die zwischen der EU und dem UK transportiert werden, müssen jetzt zollrechtlich angemeldet werden. Dies umfasst sowohl Einfuhr- als auch Ausfuhranmeldungen.
EORI-Nummer: Unternehmen benötigen eine Economic Operators Registration and Identification (EORI)-Nummer, um Zollanmeldungen vorzunehmen. Sowohl in der EU als auch im UK muss eine EORI-Nummer beantragt werden.
Zollverfahren: Es gibt verschiedene Zollverfahren, wie die Einfuhr für den freien Verkehr, die vorübergehende Einfuhr und das Zolllagerverfahren. Unternehmen müssen das passende Verfahren für ihre Waren auswählen.
Zollanmeldungen: Alle Waren, die zwischen der EU und dem UK transportiert werden, müssen jetzt zollrechtlich angemeldet werden. Dies umfasst sowohl Einfuhr- als auch Ausfuhranmeldungen.
EORI-Nummer: Unternehmen benötigen eine Economic Operators Registration and Identification (EORI)-Nummer, um Zollanmeldungen vorzunehmen. Sowohl in der EU als auch im UK muss eine EORI-Nummer beantragt werden.
Zollverfahren: Es gibt verschiedene Zollverfahren, wie die Einfuhr für den freien Verkehr, die vorübergehende Einfuhr und das Zolllagerverfahren. Unternehmen müssen das passende Verfahren für ihre Waren auswählen.
Einfuhrabgaben
Einfuhrabgaben sind die Steuern und Zölle, die auf Waren erhoben werden, die in ein Land importiert werden:
Zölle: Die Höhe der Zölle hängt von der Art der Waren und ihrem Ursprungsland ab. Der UK Global Tariff (UKGT) ist das Zolltarifsystem, das nach dem Brexit gilt.
Mehrwertsteuer (VAT): Auf importierte Waren wird auch die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. In der EU variiert die Mehrwertsteuer je nach Land, während das UK eine standardisierte VAT hat.
Sonderabgaben: Für bestimmte Produkte, wie Alkohol, Tabak oder Benzin, können zusätzliche Abgaben und Steuern anfallen.
Zölle: Die Höhe der Zölle hängt von der Art der Waren und ihrem Ursprungsland ab. Der UK Global Tariff (UKGT) ist das Zolltarifsystem, das nach dem Brexit gilt.
Mehrwertsteuer (VAT): Auf importierte Waren wird auch die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. In der EU variiert die Mehrwertsteuer je nach Land, während das UK eine standardisierte VAT hat.
Sonderabgaben: Für bestimmte Produkte, wie Alkohol, Tabak oder Benzin, können zusätzliche Abgaben und Steuern anfallen.
Praktische Tipps zur Zollabwicklung
Die Komplexität der Zollabwicklung nach dem Brexit kann überwältigend sein. Hier sind einige Tipps, um den Prozess zu erleichtern:
Vorbereitung und Schulung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Team gut über die neuen Anforderungen informiert ist und eventuell notwendige Schulungen durchlaufen hat.
Dokumentation: Halten Sie alle notwendigen Dokumente bereit, wie Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise und Transportdokumente.
Zollagenten und Spediteure: Arbeiten Sie mit erfahrenen Zollagenten und Spediteuren zusammen, die mit den neuen Regelungen vertraut sind und Ihnen bei der Abwicklung helfen können.
Digitale Tools: Nutzen Sie digitale Zollabwicklungs- und Managementsysteme, um den Prozess zu automatisieren und die Effizienz zu steigern.
Vorbereitung und Schulung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Team gut über die neuen Anforderungen informiert ist und eventuell notwendige Schulungen durchlaufen hat.
Dokumentation: Halten Sie alle notwendigen Dokumente bereit, wie Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise und Transportdokumente.
Zollagenten und Spediteure: Arbeiten Sie mit erfahrenen Zollagenten und Spediteuren zusammen, die mit den neuen Regelungen vertraut sind und Ihnen bei der Abwicklung helfen können.
Digitale Tools: Nutzen Sie digitale Zollabwicklungs- und Managementsysteme, um den Prozess zu automatisieren und die Effizienz zu steigern.
Häufige Herausforderungen und Lösungen
Trotz bester Vorbereitung können beim Zoll nach dem Brexit Herausforderungen auftreten:
Verzögerungen: Planen Sie längere Lieferzeiten ein, da Zollkontrollen zu Verzögerungen führen können.
Zusätzliche Kosten: Seien Sie auf zusätzliche Kosten durch Zölle und Steuern vorbereitet und kalkulieren Sie diese in Ihre Preise ein.
Regelungsänderungen: Bleiben Sie stets informiert über Änderungen und Aktualisierungen der Zollvorschriften, sowohl in der EU als auch im UK.
Verzögerungen: Planen Sie längere Lieferzeiten ein, da Zollkontrollen zu Verzögerungen führen können.
Zusätzliche Kosten: Seien Sie auf zusätzliche Kosten durch Zölle und Steuern vorbereitet und kalkulieren Sie diese in Ihre Preise ein.
Regelungsänderungen: Bleiben Sie stets informiert über Änderungen und Aktualisierungen der Zollvorschriften, sowohl in der EU als auch im UK.
Besondere Regelungen und Erleichterungen
Es gibt spezielle Regelungen und Erleichterungen, die Unternehmen helfen können, die Zollabwicklung zu vereinfachen:
Freihandelsabkommen (FTA): Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem UK bietet Zollerleichterungen für bestimmte Waren, wenn diese Ursprungsregeln erfüllen.
Ermächtigter Wirtschaftsbeteiligter (AEO): Der Status eines AEO kann einige Vorteile bieten, wie vereinfachte Zollverfahren und reduzierte Kontrollhäufigkeit.
Zoll- und Steuerrückerstattungen: In einigen Fällen können Zoll- und Steuererstattungen beantragt werden, wenn Waren wieder exportiert oder nicht verkauft werden.
Freihandelsabkommen (FTA): Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem UK bietet Zollerleichterungen für bestimmte Waren, wenn diese Ursprungsregeln erfüllen.
Ermächtigter Wirtschaftsbeteiligter (AEO): Der Status eines AEO kann einige Vorteile bieten, wie vereinfachte Zollverfahren und reduzierte Kontrollhäufigkeit.
Zoll- und Steuerrückerstattungen: In einigen Fällen können Zoll- und Steuererstattungen beantragt werden, wenn Waren wieder exportiert oder nicht verkauft werden.