Seit dem Brexit hat sich der Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich grundlegend verändert. Für deutsche Unternehmen und Online Shops ist der Versand nach England, Schottland und Wales seitdem kein gewöhnlicher innergemeinschaftlicher Warenverkehr mehr.
Beim Versand aus Deutschland nach Großbritannien müssen Zollabfertigung, Ausfuhrdokumente, Zolltarifnummern, Warenursprung und mögliche britische Einfuhrabgaben berücksichtigt werden.
Der Brexit bedeutet allerdings nicht automatisch, dass auf jede Ware Zoll erhoben wird. Durch das Handels und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich können Waren mit EU oder UK Präferenzursprung unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden.
Die Zollformalitäten bleiben trotzdem bestehen.
Mit Paket International können Unternehmen den Versand nach Großbritannien zentral vorbereiten, Versandkosten vergleichen, Zollinformationen verwalten und die benötigten Versanddokumente erstellen.
Ausführliche Informationen zu Preisen, Versandarten und Laufzeiten finden Sie außerdem auf unserer Seite zum Versand nach Großbritannien und England.
Versandkosten nach Großbritannien berechnen
Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Nach Ende der Übergangsphase gelten seit dem 1. Januar 2021 neue zollrechtliche Bedingungen für den Warenverkehr.
Für den Versand von Deutschland nach Großbritannien bedeutet dies insbesondere:
Damit unterscheidet sich eine Sendung von Deutschland nach Großbritannien deutlich von einer gewöhnlichen Lieferung nach Frankreich, Österreich oder in die Niederlande.
Beim Brexit Versand ist die genaue Bezeichnung des Ziellandes wichtiger, als es zunächst erscheint.
Großbritannien umfasst:
Das Vereinigte Königreich umfasst zusätzlich Nordirland.
Für den Warenverkehr mit Nordirland gelten aufgrund des Windsor Framework teilweise andere Regelungen als für Warenlieferungen nach England, Schottland oder Wales.
Deshalb sollten Unternehmen bei Versand und Zollabwicklung genau unterscheiden, ob eine Sendung nach Großbritannien oder nach Nordirland geht.
Für den klassischen Paketversand nach England, Schottland oder Wales gelten die britischen Import und Zollverfahren für Great Britain.
Für kommerzielle Warensendungen von Deutschland nach Großbritannien müssen grundsätzlich die erforderlichen Zollinformationen für Ausfuhr und Einfuhr bereitgestellt werden.
Auf deutscher beziehungsweise europäischer Seite handelt es sich um eine Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union.
Abhängig vom Warenwert, Gewicht, der Warenart und dem konkreten Zollverfahren kann eine förmliche elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich sein.
Wird eine solche Ausfuhranmeldung erstellt, erhält der Vorgang eine MRN und gegebenenfalls ein Ausfuhrbegleitdokument.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Ausfuhrbegleitdokument und zur MRN.
Paket International kann notwendige Exportinformationen und Dokumente in den Versandprozess integrieren.
Für eine gewöhnliche Warensendung nach Großbritannien werden insbesondere korrekte Waren und Zolldaten benötigt.
Dazu gehören abhängig vom Versandvorgang:
Eine Übersicht über die wichtigsten Unterlagen finden Sie in unserem Zollguide zu internationalen Versanddokumenten.
Weitere Informationen zur automatisierten Erstellung bietet unsere Seite zu den Exportdokumenten.
Bei kommerziellen Lieferungen gehört eine vollständige Handelsrechnung zu den wichtigsten Dokumenten.
Sie sollte insbesondere folgende Angaben enthalten:
Besonders wichtig ist eine eindeutige Warenbeschreibung.
Bezeichnungen wie „Ersatzteile“, „Muster“, „Zubehör“ oder „Elektronik“ können für die Zollabfertigung zu ungenau sein.
Eine Beschreibung wie „Aluminiumgehäuse für industrielle Pumpe“ ermöglicht eine wesentlich bessere zollrechtliche Zuordnung.
Für Warenlieferungen nach Großbritannien ist eine korrekte Zolltarifnummer besonders wichtig.
Sie beeinflusst unter anderem:
Im internationalen Warenverkehr wird häufig vom HS Code gesprochen.
Wie Sie Waren korrekt einreihen, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber Zolltarifnummer bestimmen.
EORI steht für Economic Operators Registration and Identification.
Unternehmen benötigen eine EORI Nummer, wenn sie bestimmte Zollaktivitäten durchführen.
Ein deutsches Unternehmen, das als Ausführer an einem förmlichen EU Zollverfahren teilnimmt, benötigt grundsätzlich eine EORI Nummer der Europäischen Union.
Diese wird beispielsweise bei einer elektronischen Ausfuhranmeldung verwendet.
Nicht jeder deutsche Versender benötigt automatisch zusätzlich eine britische EORI Nummer.
Eine GB EORI kann erforderlich werden, wenn ein Unternehmen selbst als Beteiligter entsprechende britische Zollaktivitäten durchführt, beispielsweise wenn es die Einfuhr in Großbritannien in eigener Verantwortung abwickelt.
Ob dies erforderlich ist, hängt daher von der konkreten Liefer und Zollkonstellation ab.
Das ist insbesondere bei DDP Lieferungen relevant und sollte vor Einführung eines entsprechenden Versandmodells geprüft werden.
Nein.
Einer der häufigsten Irrtümer beim Brexit lautet:
„Großbritannien ist nicht mehr in der EU, deshalb fällt auf jede Ware Zoll an.“
Das stimmt so nicht.
Zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich besteht das Trade and Cooperation Agreement, kurz TCA.
Das Abkommen ermöglicht grundsätzlich eine Zollpräferenz bis hin zu einem Zollsatz von 0 Prozent, wenn die jeweilige Ware die vorgeschriebenen Ursprungsregeln erfüllt.
Entscheidend ist also nicht nur, woher das Paket verschickt wird, sondern welchen zollrechtlichen Ursprung die Ware besitzt.
Eine Ware erhält nicht automatisch EU Präferenzursprung, nur weil sie aus Deutschland verschickt wird.
Beispiel:
Ein deutscher Händler importiert Kopfhörer aus China, lagert sie in Deutschland ein und verkauft sie anschließend an einen Kunden in England.
Die Ware wurde zwar aus Deutschland versendet, besitzt dadurch aber nicht automatisch EU Präferenzursprung.
Wurden die chinesischen Kopfhörer in Deutschland lediglich gelagert und anschließend weiterverkauft, kann die Ware normalerweise nicht allein deshalb die Zollpräferenz des EU UK Abkommens nutzen.
Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen:
Versandland
und
Ursprungsland beziehungsweise Präferenzursprung.
Eine Zollpräferenz kann genutzt werden, wenn die Ware die Ursprungsregeln des Handelsabkommens erfüllt und der Ursprung entsprechend nachgewiesen werden kann.
Je nach Produkt gelten unterschiedliche Ursprungsregeln.
Relevant können beispielsweise sein:
Es genügt deshalb nicht, auf einer Rechnung einfach „Made in EU“ einzutragen.
Der Ausführer muss den angegebenen Präferenzursprung auch nachweisen können.
Soll die Zollpräferenz des Handelsabkommens genutzt werden, kann eine Erklärung zum Ursprung verwendet werden.
Bei Ausfuhren aus der Europäischen Union gilt dabei eine wichtige Wertgrenze.
Bei Sendungen mit Ursprungserzeugnissen bis zu einem Wert von 6.000 Euro kann grundsätzlich auch ein nicht registrierter Ausführer eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen.
Übersteigt der Wert der Ursprungserzeugnisse in der Sendung 6.000 Euro, benötigt der EU Ausführer für die Erklärung zum Ursprung grundsätzlich eine Registrierung als Registrierter Ausführer, REX.
Die Erklärung zum Ursprung wird auf einem Handelspapier mit dem vorgeschriebenen Wortlaut abgegeben.
Unternehmen sollten einen Präferenzursprung jedoch nur erklären, wenn sie die entsprechenden Ursprungsnachweise tatsächlich vorliegen haben.
REX steht für Registered Exporter System beziehungsweise System des Registrierten Ausführers.
Die Registrierung ermöglicht es Unternehmen, bei bestimmten Präferenzabkommen Ursprungserklärungen über die entsprechenden Wertgrenzen hinaus selbst auszufertigen.
Beim EU UK Handelsabkommen ist REX insbesondere relevant, wenn ein EU Unternehmen für Sendungen mit einem Wert der enthaltenen Ursprungserzeugnisse von mehr als 6.000 Euro eine Erklärung zum Ursprung ausstellen möchte.
Die REX Nummer ist dabei nicht mit der EORI Nummer zu verwechseln.
Erfüllt eine Ware die Voraussetzungen des EU UK Handelsabkommens nicht oder wird keine Zollpräferenz beantragt, richtet sich die britische Zollbehandlung grundsätzlich nach dem britischen Zolltarif.
Dieser wird als UK Global Tariff bezeichnet.
Der tatsächliche Zollsatz hängt von der jeweiligen Warenklassifizierung ab.
Je nach Produkt kann der reguläre Zollsatz:
betragen.
Deshalb ist eine korrekte Zolltarifnummer sowohl für die Zollberechnung als auch für die Prüfung einer möglichen Präferenz entscheidend.
Neben möglichen Zöllen spielt beim Versand nach Großbritannien insbesondere die britische Umsatzsteuer eine wichtige Rolle.
In Großbritannien wird sie als Value Added Tax, kurz VAT, bezeichnet.
Der reguläre britische VAT Satz beträgt derzeit 20 Prozent. Für bestimmte Waren gelten reduzierte oder Nullsätze.
Zusätzlich können für bestimmte Produktgruppen weitere Abgaben entstehen.
Dazu gehören beispielsweise verbrauchsteuerpflichtige Waren wie:
Welche Kosten tatsächlich entstehen, hängt von Warenart, Warenwert, Ursprung und der konkreten Einfuhr ab.
Paket International kann entsprechende Kosten bereits in die Versandkalkulation einbeziehen.
Versandkosten und Einfuhrabgaben für Großbritannien berechnen
Für Online Händler ist beim Verkauf nach Großbritannien die Grenze von 135 britischen Pfund besonders wichtig.
Bei Waren, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb Großbritanniens befinden und direkt an Kunden in Great Britain verkauft werden, gelten für Sendungen bis zu einem Gesamtwert von 135 Pfund besondere VAT Regeln.
Bei einem direkten B2C Verkauf muss der ausländische Verkäufer grundsätzlich die britische VAT bereits beim Verkauf berechnen und an HMRC abführen.
Das kann eine britische VAT Registrierung erforderlich machen.
Für Verkäufe über Online Marktplätze sowie für Verkäufe an britische VAT registrierte Unternehmen gelten teilweise andere Regelungen.
Bei Sendungen mit einem Wert von mehr als 135 Pfund greifen grundsätzlich die normalen britischen Einfuhr VAT und Zollverfahren.
Gerade Online Händler sollten diesen Punkt deshalb vor dem Start des UK Geschäftsmodells steuerlich und technisch sauber abbilden.
Bei DAP, Delivered At Place, übernimmt der Versender den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
Die Einfuhrabfertigung und die dabei anfallenden Importkosten werden grundsätzlich vom Empfänger übernommen.
In der Praxis kann das bedeuten:
Der Kunde bestellt in einem deutschen Online Shop und bezahlt Ware und Versand.
Das Paket erreicht Großbritannien.
Der Versanddienstleister beziehungsweise dessen Zollpartner berechnet die anfallenden Importkosten.
Der Empfänger wird zur Zahlung aufgefordert.
Erst anschließend wird die Sendung weiter zugestellt.
Für B2B Lieferungen kann dieses Modell sinnvoll sein, wenn der Geschäftskunde seine Importabwicklung selbst steuern möchte.
Im B2C E Commerce kann eine zusätzliche Zahlungsaufforderung jedoch die Customer Experience verschlechtern.
DDP bedeutet Delivered Duty Paid.
Bei dieser Lieferbedingung übernimmt der Versender im vereinbarten Umfang die Einfuhrabwicklung und die Importkosten.
Für den Empfänger bedeutet das:
Keine unerwartete Zollrechnung bei der Zustellung.
Gerade für Online Shops ist dies interessant, weil bereits beim Kauf klar dargestellt werden kann, welche Gesamtkosten entstehen.
Mit Paket International lassen sich Versandkosten und Einfuhrabgaben bereits im Checkout berechnen.
Dabei können Produktdaten, Warenwert, Zolltarifnummer, Ursprung und Zielland in die Berechnung einbezogen werden.
DDP sollte allerdings nicht einfach nur als Versandoption aktiviert werden.
Wer als deutscher Verkäufer die Importabwicklung und Einfuhrkosten in Großbritannien übernimmt, sollte vorher klären:
Paket International unterstützt Unternehmen dabei, entsprechende Versand und Zollprozesse strukturiert abzubilden.
Mehr Informationen zum praktischen Versand finden Sie auf unserer Seite Paket nach Großbritannien versenden.
Für E Commerce Händler ist diese Entscheidung besonders wichtig.
Vorteile:
Mögliche Nachteile:
Vorteile:
Dafür ist der DDP Prozess für den Händler steuerlich und zollrechtlich anspruchsvoller.
Für Online Shops lohnt sich deshalb eine technische Integration von Produkt, Zoll und Versanddaten.
Gerade seit dem Brexit ist Großbritannien ein gutes Beispiel dafür, warum internationale Händler nicht nur den Paketpreis im Checkout anzeigen sollten.
Ein britischer Kunde möchte wissen:
Was kostet meine Bestellung insgesamt?
Mit Paket International können Versandkosten, Zoll und Einfuhrabgaben bereits in den Checkout integriert werden.
Dafür können unter anderem folgende Informationen berücksichtigt werden:
Das schafft einen deutlich transparenteren internationalen Bestellprozess.
Bei wenigen Sendungen lassen sich Zollinformationen noch manuell erfassen.
Bei regelmäßigem Versand nach Großbritannien wird dieser Prozess jedoch schnell aufwendig.
Paket International kann Versand und Zolldaten aus angebundenen Systemen übernehmen.
Dazu gehören beispielsweise:
Auf Basis dieser Informationen können Versandlabel, Zollinformationen und Exportdokumente erstellt beziehungsweise verarbeitet werden.
Mehr dazu finden Sie bei unseren technischen Lösungen für Shop, ERP und WMS Systeme.
Für individuelle Integrationen steht außerdem die Versand und Zoll API zur Verfügung.
Viele Verzögerungen sind nicht auf den Brexit selbst zurückzuführen, sondern auf unvollständige oder falsche Versanddaten.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
„Parts“, „Accessories“ oder „Sample“ reichen für eine eindeutige Zollabfertigung häufig nicht aus.
Eine falsche Einreihung kann zu falschen Zollsätzen oder Rückfragen führen.
„Versand aus Deutschland“ bedeutet nicht automatisch „Ursprung EU“.
Ein Zollsatz von 0 Prozent sollte nur beantragt werden, wenn die Ware die Ursprungsregeln erfüllt und dies nachgewiesen werden kann.
Unvollständige Rechnungsdaten können die Einfuhr verzögern.
Wenn Sender und Empfänger unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wer Zoll und Import VAT bezahlt, entstehen schnell zusätzliche Kosten.
Bei förmlichen Zollverfahren müssen die jeweils benötigten Identifikationsnummern korrekt angegeben werden.
Wer Importkosten übernimmt, sollte vorher prüfen, welche britischen Registrierungs und Steuerpflichten dadurch entstehen.
Nordirland sollte beim Brexit Versand nicht einfach mit England, Schottland und Wales gleichgesetzt werden.
Unter dem Windsor Framework gelten für Warenbewegungen mit Nordirland weiterhin besondere Regelungen.
Nordirland ist Teil des Vereinigten Königreichs, bleibt bei bestimmten Warenbewegungen jedoch eng an EU Zoll und Umsatzsteuerregeln angebunden.
Für den Warenverkehr zwischen der EU und Nordirland können deshalb andere Verfahren gelten als beim Versand von Deutschland nach England oder Wales.
Unternehmen sollten Nordirland daher als eigenen zollrechtlichen Fall behandeln und die konkrete Sendung gesondert prüfen.
Brexit und Zollabwicklung sind nur ein Teil der rechtlichen Prüfung.
Vor dem Versand muss zusätzlich berücksichtigt werden, ob die Ware exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegt.
Das ist beispielsweise relevant bei:
Auch Empfänger und Endverwendung können eine Rolle spielen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Exportkontrolle.
Mit Paket International lassen sich Versand und Zollprozesse für Großbritannien zentral zusammenführen.
Unternehmen können unter anderem:
Besonders für Unternehmen mit regelmäßigem UK Geschäft reduziert eine zentrale Datenbasis den manuellen Aufwand.
Die passende Versandlösung für Ihre Sendung können Sie direkt online berechnen.
Jetzt Versand nach Großbritannien berechnen
Vor dem Versand sollten Sie mindestens folgende Punkte prüfen:
Geht die Sendung nach England, Schottland, Wales oder Nordirland?
Beschreiben Sie die Ware eindeutig und konkret.
Prüfen Sie den korrekten HS Code beziehungsweise die Zolltarifnummer.
Unterscheiden Sie zwischen Versandland und tatsächlichem Warenursprung.
Kann die Ware die Voraussetzungen des EU UK Handelsabkommens erfüllen?
Stellen Sie sicher, dass die für den konkreten Zollprozess erforderlichen EORI Daten vorhanden sind.
Alle Angaben sollten mit den elektronischen Zolldaten übereinstimmen.
Klären Sie, ob für den Versand eine förmliche Ausfuhranmeldung benötigt wird.
Vereinbaren Sie eindeutig, wer die Einfuhrabgaben übernimmt.
Besonders Online Händler sollten die britischen VAT Regeln und die 135 Pfund Grenze berücksichtigen.
Kontrollieren Sie, ob Ware, Empfänger oder Endverwendung besonderen Vorschriften unterliegen.
Berechnen Sie möglichst frühzeitig die tatsächlichen Kosten der Lieferung.
Versand nach Großbritannien jetzt berechnen
Warensendungen aus der EU nach England, Schottland und Wales überschreiten seit dem Brexit grundsätzlich eine Zollgrenze. Deshalb werden entsprechende Zoll und Wareninformationen benötigt. Die konkrete Art der Zollabfertigung hängt von der Sendung ab.
Nein. Waren mit entsprechendem EU Präferenzursprung können unter den Voraussetzungen des EU UK Handelsabkommens von einem Zollsatz von 0 Prozent profitieren. Die Zollformalitäten entfallen dadurch jedoch nicht.
Nein. Eine Ware besitzt nicht automatisch EU Präferenzursprung, nur weil sie aus Deutschland verschickt wird. Entscheidend sind die Ursprungsregeln des Handelsabkommens.
Für bestimmte Zollaktivitäten ist eine EORI Nummer erforderlich. Deutsche Exporteure benötigen für entsprechende EU Zollverfahren eine EU EORI Nummer. Eine britische GB EORI Nummer wird dagegen nicht automatisch für jeden deutschen Versender benötigt.
REX ist das System der Registrierten Ausführer. Beim EU UK Handelsabkommen benötigen EU Ausführer grundsätzlich eine REX Registrierung, wenn sie für Sendungen mit mehr als 6.000 Euro an Ursprungserzeugnissen selbst eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen möchten.
Für kommerzielle Warensendungen nach Großbritannien sind vollständige Rechnungs und Zollinformationen erforderlich. Abhängig vom Versanddienstleister können die Daten teilweise elektronisch übermittelt werden.
Der britische Standard VAT Satz beträgt derzeit 20 Prozent. Für bestimmte Waren gelten reduzierte oder Nullsätze.
Bei Direktverkäufen bestimmter Waren aus dem Ausland an britische Endkunden gelten bis zu einem Sendungswert von 135 Pfund besondere VAT Regeln. Bei entsprechenden B2C Lieferungen muss der ausländische Verkäufer die britische VAT grundsätzlich bereits beim Verkauf berücksichtigen. Für Marktplätze und B2B Verkäufe gelten teilweise andere Regeln.
Bei DAP übernimmt grundsätzlich der Empfänger die Importabfertigung und die entsprechenden Einfuhrkosten.
Bei DDP trägt grundsätzlich der Versender die vereinbarten Einfuhrkosten und übernimmt die entsprechenden Pflichten des gewählten DDP Prozesses.
Nein. Für Nordirland bestehen aufgrund des Windsor Framework besondere Regelungen. Warenbewegungen zwischen der EU und Nordirland können deshalb anders behandelt werden als Sendungen nach England, Schottland oder Wales.
Paket International bietet Versandlösungen für Großbritannien mit DAP und DDP Prozessen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Versand nach Großbritannien.
Ja. Mit Paket International können internationale Versandkosten und mögliche Einfuhrabgaben bereits vor dem Versand kalkuliert und in entsprechende Versandprozesse integriert werden.