Bei einem internationalen Warenverkauf muss geklärt sein, wer den Transport organisiert, wer das Transportrisiko trägt und wer sich um Ausfuhr und Einfuhr kümmert.
Gerade im B2B Versand und internationalen E Commerce begegnen Unternehmen dabei häufig vier Lieferbedingungen:
DAP, DDP, EXW und FCA.
Sie unterscheiden sich erheblich darin, welche Aufgaben Verkäufer und Käufer übernehmen.
Für die Praxis ist deshalb nicht entscheidend, welche Abkürzung auf der Rechnung am besten aussieht, sondern welcher Versandprozess tatsächlich dahintersteht.
Ein Online Shop, der Ware direkt an einen Privatkunden in den USA liefert, hat beispielsweise völlig andere Anforderungen als ein deutscher Maschinenbauer, dessen chinesischer Kunde die Ware mit einem eigenen Spediteur in Deutschland abholen lässt.
Dieser Ratgeber konzentriert sich deshalb auf die praktische Frage:
Wann ist DAP, DDP, EXW oder FCA sinnvoll?
Eine allgemeine Übersicht über sämtliche Incoterms® Regeln finden Sie in unserem separaten Incoterms Ratgeber.
Mit Paket International können DAP und DDP Versandprozesse sowie internationale Versand und Zollinformationen zentral abgebildet werden.
Internationale Versandkosten berechnen
Die wichtigste praktische Unterscheidung lässt sich so zusammenfassen:
| Lieferbedingung | Haupttransport organisiert | Ausfuhrzoll | Einfuhrzoll | Einfuhrabgaben |
|---|---|---|---|---|
| EXW | Käufer | Käufer | Käufer | Käufer |
| FCA | Käufer | Verkäufer | Käufer | Käufer |
| DAP | Verkäufer | Verkäufer | Käufer | Käufer |
| DDP | Verkäufer | Verkäufer | Verkäufer | Verkäufer |
Damit bilden die vier Lieferbedingungen sehr unterschiedliche Verantwortungsstufen ab.
EXW bedeutet sehr wenig Verantwortung für den Verkäufer.
DDP bedeutet dagegen die weitreichendste Verantwortung des Verkäufers.
DAP und FCA liegen dazwischen.
DAP steht für:
Delivered At Place
Der Verkäufer organisiert den Transport der Ware bis zu einem vereinbarten Ort im Empfangsland.
Das kann beispielsweise sein:
Der Verkäufer trägt das Risiko grundsätzlich bis zu diesem vereinbarten Bestimmungsort.
Die Ware wird dort auf dem ankommenden Transportmittel zur Entladung bereitgestellt.
Die Importabfertigung gehört dagegen grundsätzlich zum Verantwortungsbereich des Käufers.
Das bedeutet:
Der Verkäufer transportiert die Ware bis zum Ziel, der Empfänger kümmert sich um den Import.
Bei DAP übernimmt grundsätzlich der Käufer beziehungsweise Empfänger die Importabfertigung.
Damit trägt er insbesondere die entsprechenden:
In der praktischen Paketlogistik übernimmt häufig der Versanddienstleister oder ein beauftragter Zollagent die operative Abfertigung.
Die Kosten werden anschließend dem Empfänger berechnet.
Das kann beispielsweise über:
erfolgen.
Ein deutscher Maschinenbauer verkauft ein Ersatzteil für 1.500 Euro an ein Unternehmen in der Schweiz.
Der deutsche Verkäufer organisiert den Versand bis zum Werk des Kunden.
Der Schweizer Kunde übernimmt die Einfuhr in die Schweiz und bezahlt die dort entstehenden Importabgaben.
Eine mögliche Vereinbarung wäre beispielsweise:
DAP Zürich, Schweiz, Incoterms® 2020
Für klassische B2B Lieferungen kann das sinnvoll sein, wenn der Käufer Erfahrung mit der Einfuhr besitzt und seine Importkosten selbst verwalten möchte.
DAP eignet sich besonders, wenn:
DAP ist deshalb bei vielen internationalen B2B Lieferungen eine praktikable Lösung.
Für B2C Sendungen kann DAP dagegen einen erheblichen Nachteil haben.
Der Kunde sieht beim Kauf beispielsweise:
Produkt:
149 Euro
Versand:
25 Euro
Gesamt:
174 Euro
Später erhält er jedoch vom Versanddienstleister eine zusätzliche Zahlungsaufforderung für:
Der Kunde hat dadurch beim Checkout nicht unbedingt den tatsächlichen Endpreis gesehen.
Das kann zu:
führen.
Deshalb ist für internationale Direct to Consumer Modelle häufig eine DDP Lösung interessanter.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Einfuhrabgaben im Checkout berechnen.
DDP steht für:
Delivered Duty Paid
DDP geht deutlich weiter als DAP.
Der Verkäufer organisiert nicht nur den Transport bis zum vereinbarten Zielort, sondern übernimmt grundsätzlich auch die Importabfertigung und die damit verbundenen Abgaben.
Vereinfacht:
DAP: Käufer übernimmt den Import
DDP: Verkäufer übernimmt den Import
DDP ist unter den Incoterms® Regeln die Lieferbedingung mit den umfangreichsten Verpflichtungen für den Verkäufer.
Bei DDP trägt grundsätzlich der Verkäufer die Kosten der Importabwicklung.
Dazu können gehören:
Für den Empfänger bedeutet ein sauber aufgebauter DDP Prozess:
Die vereinbarten Importkosten werden vom Versender übernommen.
Das ist insbesondere für internationale Online Shops attraktiv.
Ein deutscher Online Händler verkauft eine Ware an einen Privatkunden in Kanada.
Der Kunde bezahlt bereits beim Checkout:
Warenwert:
180 Euro
Versand:
25 Euro
Einfuhrabgaben:
35 Euro
Gesamtkosten:
240 Euro
Der Händler organisiert anschließend den Versand und die vereinbarte Importabwicklung.
Der Kunde soll bei der Zustellung keine unerwartete zusätzliche Zollforderung erhalten.
Genau hier liegt einer der wichtigsten Vorteile von DDP im E Commerce.
Mit Paket International lassen sich Versandkosten und Einfuhrabgaben bereits im Checkout kalkulieren.
DDP kann besonders sinnvoll sein für:
Besonders bei Privatkunden erwartet der Käufer häufig einen möglichst einfachen Ablauf.
Eine zusätzliche Zollrechnung nach dem Kauf passt nur schlecht zu diesem Anspruch.
Dieser Punkt ist besonders wichtig.
DDP bedeutet nicht lediglich:
„Wir bezahlen die Zollrechnung für unseren Kunden.“
Der Verkäufer übernimmt grundsätzlich auch die Verantwortung für die Importabwicklung.
Abhängig vom Zielland können dadurch zusätzliche Anforderungen entstehen.
Beispielsweise:
Deshalb sollte DDP vor allem bei neuen Zielländern zollrechtlich und steuerlich geprüft werden.
Nicht in jedem Land kann ein ausländischer Verkäufer problemlos selbst als Importeur auftreten.
Für Unternehmen ist deshalb besonders interessant, mögliche Importkosten bereits vor Versand zu kennen.
Paket International ermöglicht die Kalkulation von:
Für entsprechende Kundenmodelle können diese Kosten bereits vor Versand transparent dargestellt werden.
Mehr dazu erfahren Sie unter garantierte Gesamtkosten beim internationalen Versand.
Versand und Einfuhrabgaben berechnen
EXW steht für:
Ex Works
auf Deutsch häufig:
Ab Werk
Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort zur Verfügung.
Das kann beispielsweise sein:
Ab diesem Punkt übernimmt der Käufer weitgehend den weiteren Prozess.
Dazu gehören grundsätzlich:
Auch das Verladen auf das Abholfahrzeug gehört bei der reinen EXW Regel grundsätzlich nicht zur Lieferpflicht des Verkäufers.
Ein deutscher Hersteller verkauft eine Maschine an ein Unternehmen in Südkorea.
Der koreanische Käufer beauftragt einen eigenen internationalen Spediteur.
Die Maschine wird im Werk des deutschen Herstellers zur Abholung bereitgestellt.
Vereinbart wird beispielsweise:
EXW Leipzig, Deutschland, Incoterms® 2020
Der Käufer organisiert:
Für den deutschen Verkäufer scheint das zunächst sehr komfortabel.
In der Praxis kann EXW bei internationalen Exporten jedoch problematischer sein, als es auf den ersten Blick wirkt.
Unternehmen wählen EXW häufig mit dem Gedanken:
„Der Kunde holt die Ware ab, danach haben wir nichts mehr damit zu tun.“
Zollrechtlich ist die Situation jedoch komplizierter.
Bei EXW liegt die Verpflichtung zur Ausfuhrabfertigung nach den Incoterms® Regeln grundsätzlich beim Käufer.
Der Käufer sitzt jedoch möglicherweise:
und muss eine Ausfuhr aus der Europäischen Union organisieren.
Das kann praktische Schwierigkeiten verursachen.
Der Verkäufer benötigt außerdem häufig einen Nachweis darüber, dass die Ware die EU tatsächlich verlassen hat.
Dieser Nachweis kann beispielsweise für umsatzsteuerliche Zwecke wichtig sein.
Genau deshalb weist auch die International Chamber of Commerce darauf hin, dass EXW vor allem für den Inlandshandel geeignet sein kann und FCA bei grenzüberschreitenden Exporten häufig die sinnvollere Alternative darstellt.
Ein weiterer häufiger Irrtum:
„EXW bedeutet, dass der Verkäufer den LKW belädt.“
Nach der eigentlichen EXW Regel muss der Verkäufer die Ware lediglich am vereinbarten Ort zur Verfügung stellen.
Die Verpflichtung zur Verladung auf das Abholfahrzeug liegt grundsätzlich nicht beim Verkäufer.
In der betrieblichen Realität wird die Ware allerdings häufig trotzdem durch Mitarbeiter des Verkäufers verladen.
Dadurch kann eine unangenehme Frage entstehen:
Wer trägt das Risiko, wenn die Ware während dieser Verladung beschädigt wird?
Genau diese Situation lässt sich mit FCA häufig sauberer lösen.
FCA steht für:
Free Carrier
Bei FCA organisiert der Käufer ebenfalls grundsätzlich den Haupttransport.
Im Unterschied zu EXW übernimmt der Verkäufer jedoch die Ausfuhrabfertigung.
Damit passt FCA oft besser zu tatsächlichen internationalen Exportprozessen.
Vereinfacht:
EXW: Käufer übernimmt auch die Ausfuhr
FCA: Verkäufer übernimmt die Ausfuhr
Der Käufer organisiert anschließend den Haupttransport und die Einfuhr.
Ein deutscher Maschinenbauer verkauft eine Anlage an einen Kunden in den USA.
Der US Kunde möchte seinen eigenen Spediteur einsetzen.
Der Spediteur holt die Ware beim deutschen Hersteller ab.
Vereinbart wird:
FCA Werk Leipzig, Deutschland, Incoterms® 2020
Der Verkäufer:
Der Käufer organisiert anschließend:
Für viele B2B Exporte ist das deutlich klarer als EXW.
Wird als FCA Übergabeort das Gelände des Verkäufers vereinbart, erfolgt die Übergabe grundsätzlich, nachdem die Ware auf das vom Käufer bereitgestellte Transportmittel verladen wurde.
Damit unterscheidet sich FCA deutlich von EXW.
Ware wird zur Verfügung gestellt.
Verladung ist grundsätzlich Sache des Käufers.
Verkäufer lädt die Ware auf das vom Käufer organisierte Transportmittel.
An diesem Punkt erfolgt die Übergabe und grundsätzlich auch der Gefahrenübergang.
FCA kann auch an einem anderen Ort vereinbart werden.
Beispielsweise:
FCA Flughafen Frankfurt
oder:
FCA Logistikterminal Leipzig
In diesem Fall bringt der Verkäufer die Ware zum vereinbarten Übergabeort.
Die Übergabe erfolgt dort grundsätzlich, wenn die Ware auf dem Transportmittel des Verkäufers am vereinbarten Ort angekommen und dem vom Käufer benannten Transporteur zur Verfügung gestellt ist.
Der genaue Übergabepunkt sollte deshalb möglichst präzise vereinbart werden.
Für einen echten internationalen Export ist FCA häufig die praktisch sauberere Lösung.
| Frage | EXW | FCA |
| Käufer organisiert Haupttransport | Ja | Ja |
| Verkäufer führt Ausfuhr durch | Nein | Ja |
| Käufer führt Ausfuhr durch | Ja | Nein |
| Verkäufer lädt bei Abholung im eigenen Werk | grundsätzlich nein | ja |
| Geeignet für internationalen Export | möglich, aber häufig unpraktisch | häufig besser geeignet |
| Käufer übernimmt Import | Ja | Ja |
Wenn der Kunde also seinen eigenen Spediteur einsetzen möchte, bedeutet das nicht automatisch, dass EXW verwendet werden sollte.
In vielen Fällen ist FCA die passendere Lieferbedingung.
DAP und FCA unterscheiden sich vor allem darin, wer den Haupttransport organisiert.
Der Käufer organisiert den internationalen Haupttransport.
Der Verkäufer organisiert den internationalen Transport bis zum Bestimmungsort.
Beispiel:
Ein deutscher Hersteller verkauft eine Maschine an ein Unternehmen in der Schweiz.
Der Schweizer Käufer beauftragt seinen eigenen Spediteur und holt die Maschine beim deutschen Hersteller ab.
Der deutsche Hersteller organisiert den Versand bis zum Werk des Schweizer Käufers.
Die Importabfertigung übernimmt in beiden Fällen grundsätzlich der Käufer.
Bei DAP und DDP organisiert dagegen in beiden Fällen der Verkäufer den Haupttransport.
Der Unterschied liegt vor allem beim Import.
Importabfertigung: Käufer
Einfuhrabgaben: Käufer
Importabfertigung: Verkäufer
Einfuhrabgaben: Verkäufer
Für internationale E Commerce Prozesse ist diese Entscheidung besonders relevant.
Bei EXW und DAP befindet sich die Verantwortung für den Transport nahezu an entgegengesetzten Enden.
Der Käufer organisiert den Transport ab dem vereinbarten Abholort.
Der Verkäufer organisiert den Transport bis zum vereinbarten Zielort.
Beispiel:
Ein Kunde in Kanada kauft eine Maschine bei einem deutschen Hersteller.
EXW
Der kanadische Kunde organisiert die Abholung in Deutschland und den gesamten Transport.
DAP
Der deutsche Verkäufer organisiert den Versand bis zum Kunden nach Kanada. Der kanadische Kunde übernimmt die Einfuhr.
Auch diese Varianten unterscheiden sich deutlich.
Käufer organisiert den Haupttransport und die Einfuhr.
Verkäufer übernimmt die Ausfuhr.
Verkäufer organisiert praktisch den gesamten Transport und übernimmt zusätzlich die Importabfertigung.
Dadurch liegen Kostenkontrolle und Verantwortung in völlig unterschiedlichen Händen.
Im B2B Versand gibt es keine pauschal beste Lösung.
Bei Drittlandsexporten sollte jedoch geprüft werden, ob FCA nicht die praktisch bessere Alternative ist.
Für internationale B2C Shops sind vor allem DAP und DDP relevant.
Der Kunde übernimmt mögliche Einfuhrabgaben.
Vorteil:
Der Händler muss die Importkosten nicht vollständig übernehmen.
Nachteil:
Der Kunde kann nach dem Kauf eine zusätzliche Zahlungsaufforderung erhalten.
Der Händler übernimmt die vereinbarten Importkosten.
Vorteil:
Der Kunde kann bereits vor dem Kauf einen wesentlich transparenteren Endpreis erhalten.
Nachteil:
Der Händler muss die Import und Steuerprozesse sauber organisieren.
Für viele internationale Direct to Consumer Geschäftsmodelle kann deshalb DDP die bessere Customer Experience bieten.
Paket International ermöglicht es, Versandkosten, Zölle und Einfuhrabgaben bereits in den Checkout zu integrieren.
Die Lieferbedingung beeinflusst auch, wer für Zollformalitäten verantwortlich ist.
Die Ausfuhrabfertigung liegt grundsätzlich beim Käufer.
Die Ausfuhrabfertigung liegt beim Verkäufer.
Die Ausfuhrabfertigung liegt beim Verkäufer.
Die Ausfuhr und Importabfertigung liegt grundsätzlich beim Verkäufer.
Für Exporte aus Deutschland können unter anderem folgende Unterlagen relevant sein:
Mehr dazu erfahren Sie unter Exportdokumente für den internationalen Versand.
Ein wichtiger Punkt wird häufig übersehen:
Incoterms® Regeln verteilen bestimmte Aufgaben, Kosten und Risiken zwischen Käufer und Verkäufer.
Sie entscheiden aber nicht darüber, ob eine Ware überhaupt exportiert werden darf.
Auch bei EXW kann ein deutscher Verkäufer nicht einfach eine genehmigungspflichtige Ware bereitstellen und davon ausgehen, sämtliche exportkontrollrechtlichen Pflichten seien damit auf den ausländischen Käufer übertragen.
Exportkontrolle, Sanktionen, Dual Use Vorschriften und Genehmigungspflichten müssen unabhängig von der vereinbarten Lieferbedingung geprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Exportkontrolle.
Ebenfalls wichtig:
DAP, DDP, EXW und FCA bestimmen nicht automatisch, wann das Eigentum an einer Ware übergeht.
Incoterms® regeln insbesondere:
Der Eigentumsübergang muss dagegen im Kaufvertrag beziehungsweise nach dem anwendbaren Recht geregelt werden.
Auch Zahlungsbedingungen werden durch die Incoterms® nicht vollständig bestimmt.
Eine Angabe wie:
DAP Incoterms® 2020
ist unvollständig.
Ebenso:
FCA Incoterms® 2020
Entscheidend ist der konkrete Ort beziehungsweise Übergabepunkt.
Besser sind beispielsweise:
DAP Musterstraße 10, 8000 Zürich, Schweiz, Incoterms® 2020
oder:
FCA Werk Leipzig, Tor 3, Incoterms® 2020
Je genauer der Ort definiert ist, desto klarer ist, wo:
Der Verkäufer übernimmt bei DAP nicht automatisch die Importabgaben.
Nicht jedes Zielland erlaubt einem ausländischen Verkäufer problemlos die notwendige Importstruktur.
Wenn der Verkäufer ohnehin Exportabfertigung und Verladung übernimmt, passt FCA möglicherweise besser.
Eine Abholung durch den Spediteur des Kunden bedeutet nicht automatisch, dass EXW die richtige Regel ist.
Der Gefahrenübergang kann dadurch unnötig unklar werden.
Die Lieferbedingung sollte bereits im Kaufvertrag beziehungsweise Angebot eindeutig vereinbart sein.
Nicht nur:
DAP
sondern beispielsweise:
DAP Zürich, Schweiz, Incoterms® 2020
Das Transportrisiko und das rechtliche Eigentum sind zwei unterschiedliche Fragen.
EXW kann infrage kommen.
Bei grenzüberschreitenden Exporten sollte jedoch geprüft werden, ob FCA praktischer ist.
FCA
Das ist für viele B2B Exporte mit kundeneigenem Spediteur eine sehr gute Lösung.
DAP
Besonders geeignet für B2B Empfänger mit eigener Importstruktur.
DDP
Besonders interessant für transparente internationale B2C und E Commerce Prozesse, sofern die Importstruktur im Zielland geklärt ist.
Der amerikanische Kunde möchte seinen eigenen Spediteur einsetzen.
Der deutsche Hersteller soll die Ausfuhr abwickeln.
Häufig sinnvoll: FCA
Der Händler organisiert den Paketversand.
Das Schweizer Unternehmen übernimmt Import und Einfuhrsteuer.
Häufig sinnvoll: DAP
Der Kunde soll bereits im Checkout alle relevanten Kosten sehen und keine zusätzliche Zollforderung erhalten.
DDP kann sinnvoll sein
Der Käufer möchte nahezu den gesamten Versand selbst organisieren.
EXW kann infrage kommen
Bei einem echten Drittlandsexport sollte jedoch geprüft werden, ob FCA wegen der Ausfuhrabfertigung die bessere Variante ist.
Mit Paket International können internationale Versand und Zollprozesse zentral miteinander verbunden werden.
Abhängig vom Versandmodell können Unternehmen unter anderem:
Besonders für internationale Online Shops können mögliche Zoll und Importkosten bereits während des Bestellprozesses berücksichtigt werden.
Mehr dazu unter Einfuhrabgaben im Checkout berechnen.
Internationalen Versand berechnen
Bevor Sie eine Lieferbedingung vereinbaren, sollten Sie folgende Fragen beantworten:
Verkäufer oder Käufer?
Gerade bei Exporten aus Deutschland ist dies bei EXW und FCA ein entscheidender Unterschied.
Soll sich der Empfänger darum kümmern oder der Verkäufer?
Sollen Zoll und Importsteuern beim Kunden entstehen oder bereits durch den Versender übernommen werden?
Ein internationaler Industriekunde kann DAP problemlos abwickeln, während ein Privatkunde damit möglicherweise überfordert ist.
Vor DDP müssen lokale Import und Steueranforderungen geprüft werden.
Soll der Käufer seine eigenen Frachtraten nutzen, sprechen FCA oder EXW eher dafür.
Der Übergabeort sollte möglichst genau definiert werden.
Im B2C Versand können unerwartete Importkosten problematisch sein.
Bei regelmäßigem Versand sollten Waren, Zoll und Bestelldaten möglichst automatisiert verarbeitet werden.
Bei beiden Lieferbedingungen organisiert der Verkäufer grundsätzlich den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Bei DAP übernimmt der Käufer die Importabfertigung und Einfuhrabgaben. Bei DDP übernimmt diese grundsätzlich der Verkäufer.
Grundsätzlich der Käufer beziehungsweise Empfänger.
Grundsätzlich der Verkäufer.
Bei EXW übernimmt grundsätzlich der Käufer die Ausfuhrabfertigung. Bei FCA übernimmt der Verkäufer die Ausfuhrabfertigung und übergibt die Ware an den vom Käufer benannten Transporteur.
Nicht grundsätzlich. Bei internationalen Exporten ist FCA jedoch häufig praktischer, weil der Verkäufer die Ausfuhrabfertigung übernimmt. Die ICC weist ausdrücklich auf mögliche Schwierigkeiten von EXW bei Exportgeschäften hin.
Der Käufer organisiert grundsätzlich den Haupttransport.
Der Verkäufer organisiert den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
Nach der reinen EXW Regel ist der Verkäufer grundsätzlich nicht verpflichtet, die Ware auf das Abholfahrzeug zu verladen.
Wird FCA am Betriebsgelände des Verkäufers vereinbart, erfolgt die Lieferung grundsätzlich mit Verladung auf das vom Käufer bereitgestellte Transportmittel.
DDP kann insbesondere bei internationalen B2C Bestellungen sinnvoll sein, weil Einfuhrkosten bereits vor der Zustellung berücksichtigt werden können. Vorher müssen jedoch die Import und Steueranforderungen des Ziellandes geklärt werden.
Ja. DAP kann für Geschäftskunden besonders geeignet sein, wenn der Verkäufer den Transport organisiert und der Empfänger über eine eigene Importstruktur verfügt.
EXW kann verwendet werden, ist bei grenzüberschreitenden Exporten jedoch häufig weniger praktisch. Insbesondere die Ausfuhrabfertigung durch einen ausländischen Käufer kann Schwierigkeiten verursachen. FCA kann dann eine bessere Alternative sein.
DDP weist die Importpflichten grundsätzlich dem Verkäufer zu. In der praktischen Umsetzung muss jedoch sichergestellt werden, dass sämtliche relevanten Kosten korrekt kalkuliert und die lokalen Importanforderungen erfüllt werden.
Paket International bietet für entsprechende Modelle garantierte Gesamtkosten und eine integrierte Berechnung von Einfuhrabgaben.
Nein. Incoterms® regeln insbesondere Lieferung, Kosten, Risiko, Transport und bestimmte Zollpflichten. Der rechtliche Eigentumsübergang muss separat geregelt werden.
Es ist empfehlenswert, neben der Lieferbedingung und dem konkreten Ort auch die verwendete Fassung eindeutig zu benennen, beispielsweise:
FCA Leipzig, Deutschland, Incoterms® 2020
Eine vollständige Einführung in die verschiedenen Lieferbedingungen finden Sie in unserem separaten Incoterms Ratgeber.
Paket International unterstützt internationale Versandprozesse mit DAP und DDP Logiken und kann Versand, Zollinformationen, Dokumente und mögliche Einfuhrabgaben miteinander verbinden.