Geschenke, Muster & kostenlose Sendungen beim Zoll | Paket International

Geschenke, Muster & kostenlose Sendungen: Was muss beim Zoll beachtet werden?

Nicht jede internationale Warensendung basiert auf einem Verkauf.

Unternehmen verschicken beispielsweise:

  • kostenlose Warenmuster
  • Produktproben
  • Werbegeschenke
  • Garantielieferungen
  • kostenlose Ersatzteile
  • Messeartikel
  • Testprodukte

Privatpersonen verschicken wiederum Geschenke an Freunde oder Familienmitglieder im Ausland.

Für den Zoll entsteht dadurch häufig ein Missverständnis:

Keine Zahlung bedeutet nicht, dass die Ware keinen Wert hat.

Auch eine kostenlos versendete Ware muss beim internationalen Versand grundsätzlich korrekt beschrieben, bewertet und zolltariflich eingeordnet werden.

Die Kennzeichnung:

Gift

Sample

oder:

No Commercial Value

macht eine Sendung deshalb nicht automatisch zollfrei.

Entscheidend sind vielmehr:

  • tatsächlicher Versandgrund
  • Absender und Empfänger
  • Warenart
  • Warenwert
  • Zielland
  • Zolltarifnummer
  • Warenursprung
  • gegebenenfalls besondere Zollbefreiungen

Mit Paket International können auch nicht kommerzielle und kostenlose internationale Sendungen mit den erforderlichen Versand und Zolldaten vorbereitet werden.

Internationale Versandkosten berechnen

Was ist eine kostenlose Sendung?

Eine kostenlose Sendung liegt vereinfacht vor, wenn der Empfänger für die konkrete Warenlieferung keinen normalen Kaufpreis zahlen muss.

Typische Beispiele sind:

Geschenk

Die Ware wird ohne Gegenleistung verschenkt.

Warenmuster

Ein Interessent erhält ein Produkt oder eine Produktprobe, um eine spätere Bestellung zu prüfen.

Garantielieferung

Eine defekte Ware oder ein Bauteil wird im Rahmen einer Garantie kostenlos ersetzt.

Kulanzlieferung

Der Versender schickt ohne zusätzliche Berechnung einen Ersatz.

Werbeartikel

Produkte werden zu Marketingzwecken kostenlos verteilt.

Testprodukt

Eine Ware wird für Versuche, Produkttests oder Bewertungen bereitgestellt.

Alle diese Sendungen sind kostenlos.

Zollrechtlich können sie dennoch völlig unterschiedlich behandelt werden.

Kostenlos bedeutet nicht automatisch zollfrei

Das ist die wichtigste Regel dieses Artikels.

Eine Sendung kann kostenlos sein und trotzdem:

  • einen Zollwert besitzen
  • Einfuhrzoll auslösen
  • Einfuhrumsatzsteuer auslösen
  • eine Zollanmeldung benötigen
  • eine Zolltarifnummer benötigen
  • Einfuhrbeschränkungen unterliegen
  • eine Ausfuhranmeldung benötigen

Beispiel:

Ein deutscher Hersteller verschickt kostenlos ein Ersatzteil mit einem tatsächlichen Wert von 800 Euro an einen Kunden in Kanada.

Der Kunde bezahlt für das Ersatzteil:

0 Euro

Das Ersatzteil besitzt trotzdem:

  • eine konkrete Warenart
  • eine Zolltarifnummer
  • einen Warenursprung
  • einen wirtschaftlichen Wert

Ob bei der Einfuhr nach Kanada Abgaben entstehen, entscheidet das kanadische Zollrecht.

Kostenloser Versand ist deshalb keine allgemeine Zollbefreiung.

Geschenk, Muster und kostenlose Ersatzlieferung sind nicht dasselbe

Für die Zollabfertigung sollte der tatsächliche Grund der Sendung angegeben werden.

VersandgrundTypische SituationVerkauf?
GeschenkPrivatperson schenkt WareNein
WarenmusterProdukt zur GeschäftsanbahnungNein
TestproduktWare für Prüfung oder TestNein
Garantielieferungkostenloser Ersatz eines DefektsNein
Kulanzlieferungfreiwilliger kostenloser ErsatzNein
WerbegeschenkMarketing oder PromotionNein
Rückwarebereits zuvor versendete Ware kommt zurückNein
ReparaturWare wird zur Reparatur versendetNein
reguläre BestellungKunde kauft WareJa

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die einzelnen Fälle unterschiedliche Zollverfahren und mögliche Befreiungen auslösen können.

Welche Rechnung brauche ich bei einer kostenlosen Sendung?

Wenn kein gewöhnlicher Verkauf vorliegt, wird beim internationalen Versand häufig eine Proforma Rechnung verwendet.

Sie dokumentiert gegenüber Carrier und Zoll unter anderem:

  • Absender
  • Empfänger
  • Warenbeschreibung
  • Menge
  • Warenwert
  • Währung
  • Zolltarifnummer
  • Ursprungsland
  • Gewicht
  • Versandgrund

Wichtig ist eine eindeutige Kennzeichnung als:

Proforma Invoice

beziehungsweise:

Proforma Rechnung

Zusätzlich kann beispielsweise angegeben werden:

Value for Customs Purposes Only

Damit wird deutlich, dass der angegebene Betrag keine normale Zahlungsforderung gegenüber dem Empfänger darstellt.

Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Proformarechnung für den Zoll.

Darf bei einer kostenlosen Sendung 0 Euro angegeben werden?

In aller Regel sollte eine tatsächlich vorhandene Ware nicht einfach mit 0 Euro Zollwert angegeben werden.

Der deutsche Zoll zeigt dies selbst anhand eines Beispiels einer vollständig kostenlos gelieferten Warensendung: Weil kein Kaufgeschäft und kein tatsächlich gezahlter Preis vorhanden sind, kann die normale Transaktionswertmethode dort nicht verwendet werden. Stattdessen muss der Zollwert anhand der weiteren gesetzlich vorgesehenen Bewertungsmethoden bestimmt werden.

Das bedeutet:

Preis für den Empfänger = 0 Euro

kann gleichzeitig bedeuten:

Zollwert > 0 Euro

„No Commercial Value“ bedeutet nicht „wertlos“

Die Formulierung:

No Commercial Value

wird bei Mustern und kostenlosen Sendungen häufig verwendet.

Sie kann darauf hinweisen, dass keine normale Verkaufstransaktion stattfindet.

Sie bedeutet jedoch nicht:

Customs Value = 0

Eine bessere Dokumentation wäre beispielsweise:

Free sample – no charge to recipient – value for customs purposes only

und anschließend ein nachvollziehbarer Wert.

Der Zoll muss die Ware schließlich auch dann bewerten können, wenn der Empfänger nichts bezahlt.

Wie bestimmt man den Wert einer kostenlosen Ware?

Bei einem normalen Verkauf kann der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis Ausgangspunkt der Zollwertermittlung sein.

Bei einer kostenlosen Sendung fehlt dieser Kaufpreis.

Dann müssen abhängig vom Einfuhrland andere Bewertungsmöglichkeiten geprüft werden.

Bei einer Einfuhr in die EU gibt es dafür eine gesetzliche Reihenfolge von Zollwertmethoden.

Dazu gehören beispielsweise:

  1. Transaktionswert der eingeführten Ware
  2. Transaktionswert identischer Waren
  3. Transaktionswert ähnlicher Waren
  4. deduktive Methode
  5. errechneter Wert
  6. Schlussmethode

Ohne Kaufgeschäft scheidet die erste Methode gegebenenfalls aus.

Der Wert darf anschließend aber nicht beliebig erfunden werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Zollwert berechnen.

Beispiel: Kostenloses Ersatzteil

Ein Unternehmen verkauft normalerweise ein Steuerungsmodul für:

450 Euro

Ein Kunde erhält wegen eines Garantiefalls kostenlos ein neues Modul.

Zahlung durch den Kunden:

0 Euro

Auf der Proforma Rechnung sollte deshalb nicht einfach stehen:

Customs Value: 0 EUR

Stattdessen muss für Zollzwecke ein plausibler Wert nach den Vorschriften des jeweiligen Importlandes angegeben beziehungsweise ermittelt werden.

Der Grund der Lieferung sollte zusätzlich eindeutig bezeichnet werden:

Warranty replacement – no charge

So kann der Zoll erkennen:

Die Ware wird nicht verkauft, ist aber trotzdem eine echte Ware mit wirtschaftlichem Wert.

Was gilt für private Geschenke?

Bei einer echten privaten Geschenksendung handelt es sich um eine besondere Konstellation.

Für die Einfuhr nach Deutschland beziehungsweise in die EU kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabenbefreiung gelten.

Damit eine Sendung als private Geschenksendung behandelt werden kann, muss sie insbesondere:

  • von einer Privatperson versendet werden
  • an eine Privatperson gehen
  • gelegentlich erfolgen
  • ohne irgendeine Bezahlung erfolgen
  • zum persönlichen Ge oder Verbrauch des Empfängers oder seines Haushalts bestimmt sein
  • nach Art und Menge keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen

Diese Voraussetzungen sind entscheidend.

Die 45 Euro Grenze bei Geschenksendungen

Für echte private Geschenksendungen aus einem Drittland an eine Privatperson in der EU gilt grundsätzlich eine Befreiung bis zu einem Wert von:

45 Euro je Sendung

Die Zollbefreiungsverordnung legt diese Grenze ausdrücklich für Sendungen von Privatperson an Privatperson fest.

Das bedeutet beispielsweise:

Eine Privatperson in den USA schickt einem Familienmitglied in Deutschland gelegentlich ein echtes Geschenk im Wert von:

35 Euro

Sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann die Einfuhr grundsätzlich abgabenfrei erfolgen.

Gilt die 45 Euro Grenze für Geschenke aus Deutschland in die ganze Welt?

Nein.

Das ist besonders wichtig.

Die 45 Euro Regel beschreibt die Einfuhr einer privaten Geschenksendung in die Europäische Union.

Wenn Sie dagegen ein Geschenk aus Deutschland:

  • in die USA
  • in die Schweiz
  • nach Großbritannien
  • nach Kanada
  • nach Australien

verschicken, gelten die jeweiligen Einfuhrvorschriften des Ziellandes.

Andere Länder können völlig andere:

  • Wertgrenzen
  • Steuerbefreiungen
  • Mengenbeschränkungen
  • Dokumentationspflichten

haben.

Eine weltweite „45 Euro Geschenksfreigrenze“ existiert nicht.

Informationen zu verschiedenen Zielländern finden Sie in unserer Länderübersicht.

Ist ein Geschenk von einem Unternehmen an eine Privatperson eine private Geschenksendung?

Nein, grundsätzlich nicht im Sinne der privaten 45 Euro Befreiung.

Die spezielle Befreiung setzt eine Sendung von:

Privatperson → Privatperson

voraus.

Beispiel:

Ein deutscher Online Händler verschickt kostenlos ein Produkt an einen Kunden.

Auch wenn das Unternehmen die Ware intern als:

Kundengeschenk

bezeichnet, handelt es sich zollrechtlich nicht um dieselbe Konstellation wie ein privates Geburtstagsgeschenk von einer Privatperson an eine andere.

Die private 45 Euro Regel kann deshalb nicht einfach auf Unternehmenssendungen übertragen werden.

Kann ein Online Shop eine Bestellung als Geschenk deklarieren?

Nein, wenn tatsächlich ein Verkauf stattgefunden hat.

Beispiel:

Ein Kunde bestellt eine Uhr für 180 Euro.

Der Händler schreibt auf die Zollunterlagen:

Gift – Value 20 EUR

um Einfuhrabgaben zu reduzieren.

Damit stimmen:

  • Versandgrund
  • Warenwert
  • wirtschaftlicher Vorgang

nicht mit der tatsächlichen Transaktion überein.

Die Kennzeichnung als Geschenk darf nicht verwendet werden, um Einfuhrabgaben zu umgehen.

Ist ein Geschenk automatisch von allen Abgaben befreit?

Nein.

Auch bei echten privaten Geschenksendungen können Sonderregeln gelten.

Besondere Einschränkungen bestehen beispielsweise bei bestimmten Mengen von:

  • Alkohol
  • Tabak
  • Parfüm
  • Eau de Toilette

Die EU Zollbefreiungsverordnung enthält für solche Waren eigene Mengenbegrenzungen.

Zusätzlich können Einfuhrverbote und Produktvorschriften unabhängig vom Warenwert gelten.

Die neue 3 Euro Zollregel 2026 gilt nicht einfach für private Geschenke

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine neue vorübergehende Zollregel für niedrigwertige Fernverkäufe beziehungsweise E Commerce Importe bis 150 Euro.

Dabei wird grundsätzlich eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro je tariflich unterschiedlichem Item erhoben.

Die EU Kommission stellt jedoch ausdrücklich klar, dass diese Regel Distance Sales, also verkaufte Waren aus dem E Commerce betrifft.

Eine echte private Geschenksendung von Privatperson an Privatperson ist kein solcher Fernverkauf.

Die spezielle 45 Euro Regel für private Geschenke ist deshalb davon zu unterscheiden.

Was ist ein Warenmuster?

Ein Warenmuster beziehungsweise Sample soll einem potenziellen Kunden einen Eindruck von einer Ware vermitteln.

Typische Beispiele:

  • Stoffmuster
  • Materialproben
  • Farbproben
  • Musterbauteile
  • Verpackungsmuster
  • Produktproben
  • Kosmetikproben
  • kleine Lebensmittelproben
  • technische Muster

Häufig werden solche Produkte kostenlos verschickt.

Aber:

Nicht jedes kostenlos verschickte Produkt ist zollrechtlich automatisch ein begünstigtes Warenmuster.

Sind Warenmuster automatisch zollfrei?

Nein.

Das Wort:

Sample

auf einer Proforma Rechnung genügt nicht.

Bei der Einfuhr in die EU gibt es zwar eine besondere Zollbefreiung für bestimmte Warenmuster von geringem beziehungsweise vernachlässigbarem Wert.

Dafür müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Muster muss:

  • einen geringen beziehungsweise vernachlässigbaren Wert besitzen
  • zur Anbahnung von Bestellungen verwendet werden
  • Waren der Art repräsentieren, für die später Aufträge gewonnen werden sollen
  • nach Präsentation und Menge nicht sinnvoll für einen anderen Zweck als die Geschäftsanbahnung verwendet werden können

Die EU Regelung sieht diese Anforderungen ausdrücklich vor.

Gibt es für Warenmuster eine feste Wertgrenze?

Für diese spezielle Musterbefreiung besteht keine allgemeine feste Grenze von 150 Euro.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Die EU Leitlinien erklären ausdrücklich, dass der Begriff des geringen beziehungsweise „negligible“ Wertes bei der Musterbefreiung nicht mit einer festen Wertgrenze definiert ist.

Die Zollbehörde muss im Einzelfall anhand der konkreten Ware beurteilen, ob der Wert für ein Warenmuster als gering angesehen werden kann.

Deshalb ist die Aussage:

„Alle Muster unter 150 Euro sind zollfrei.“

falsch.

Warum werden Warenmuster manchmal beschädigt oder markiert?

Eine interessante Besonderheit der europäischen Musterbefreiung:

Die Zollbehörden können verlangen, dass bestimmte Waren so verändert werden, dass sie nicht mehr als normale Handelsware verwendet werden können.

Beispielsweise durch:

  • Perforieren
  • Einschneiden
  • dauerhaftes Markieren
  • andere irreversible Veränderungen

Das Produkt muss dabei weiterhin als Muster erkennbar bleiben.

Der Hintergrund ist einfach:

Die zollfreie Ware soll tatsächlich nur zur Geschäftsanbahnung dienen und nicht anschließend normal verkauft oder genutzt werden können.

Beispiel: Stoffmuster

Ein Hersteller außerhalb der EU sendet einem deutschen Textilunternehmen kleine Stoffstücke.

Die Stücke:

  • haben nur geringen Wert
  • können nicht sinnvoll als fertiges Produkt genutzt werden
  • dienen ausschließlich zur Auswahl eines Materials
  • sollen zu späteren Stoffbestellungen führen

Hier kann eine spezielle Musterbefreiung grundsätzlich in Betracht kommen.

Beispiel: Kostenloses vollständiges Smartphone

Ein Hersteller schickt einem Unternehmen dagegen ein fabrikneues Smartphone.

Auf den Dokumenten steht:

Free Sample

Das Gerät ist jedoch:

  • vollständig funktionsfähig
  • normal verkaufsfähig
  • wirtschaftlich wertvoll
  • dauerhaft nutzbar

Die bloße Bezeichnung als Sample macht dieses Gerät nicht automatisch zu einem abgabenfreien Warenmuster im Sinne der speziellen Zollbefreiung.

Warenmuster bei der Ausfuhr aus Deutschland

Wenn ein deutsches Unternehmen ein kostenloses Muster in ein Drittland verschickt, gelten auf der Einfuhrseite die Regeln des Empfangslandes.

Das Zielland entscheidet darüber:

  • ob Muster zollfrei eingeführt werden können
  • welche Wertgrenze gilt
  • welche Dokumente erforderlich sind
  • ob das Muster unbrauchbar gemacht werden muss
  • ob Einfuhrsteuer entsteht

Deshalb darf die europäische Musterbefreiung nicht einfach auf den Versand aus Deutschland in andere Staaten übertragen werden.

Muss ein kostenloses Warenmuster einen Warenwert haben?

Ja.

Auch ein Warenmuster besitzt grundsätzlich einen Wert.

Auf der Proforma Rechnung sollte deshalb ein nachvollziehbarer Zollwert angegeben werden.

Beispielsweise:

Sample – not for resale – value for customs purposes only

Die Wertangabe muss aber plausibel sein.

Eine hochwertige vollständige Maschine darf nicht allein deshalb mit:

1 Euro

angegeben werden, weil sie dem Empfänger kostenlos gezeigt wird.

Werbegeschenk oder Warenmuster?

Auch diese beiden Begriffe sollten getrennt werden.

Warenmuster

Dient dazu, Bestellungen für die entsprechende Warenart zu gewinnen.

Werbegeschenk

Wird zu Marketingzwecken kostenlos abgegeben.

Beispiele:

  • T Shirt mit Logo
  • Tasse
  • Powerbank
  • Kugelschreiber
  • Rucksack
  • hochwertiges Kundengeschenk

Ein Werbegeschenk ist nicht automatisch ein Warenmuster.

Ein kostenlos verschickter Markenrucksack wird nicht allein deshalb zum Sample, weil das Unternehmen ihn für Marketingzwecke verschenkt.

Sind Werbegeschenke zollfrei?

Nicht automatisch.

Bei internationalen Unternehmenssendungen gelten die normalen Einfuhrregeln des jeweiligen Ziellandes, sofern keine besondere Befreiung greift.

Ein Werbegeschenk benötigt deshalb grundsätzlich weiterhin korrekte Angaben zu:

  • Warenart
  • Wert
  • Zolltarifnummer
  • Ursprung
  • Versandgrund

„Promotional Gift“ beschreibt den Versandzweck.

Es ersetzt nicht die Warenbeschreibung.

Was gilt bei kostenlosen Ersatzlieferungen?

Kostenlose Ersatzlieferungen sind ein typischer B2B und E Commerce Fall.

Beispiel:

Ein Kunde erhält ein defektes Produkt.

Der Händler schickt kostenlos ein neues Produkt.

Für diese zweite Sendung entsteht keine neue Kaufpreisforderung.

Trotzdem handelt es sich nicht automatisch um:

  • ein privates Geschenk
  • ein abgabenfreies Warenmuster
  • eine wertlose Ware

Der Versandgrund sollte deshalb beispielsweise angegeben werden als:

Warranty Replacement

oder:

Replacement Goods – No Charge

Zusätzlich sollte ein realistischer Wert für Zollzwecke angegeben werden.

Gibt es für Garantielieferungen automatisch Zollfreiheit?

Nein.

Eine kostenlose Garantielieferung führt nicht weltweit automatisch zur Befreiung von Einfuhrabgaben.

Das Zielland kann besondere Regelungen für:

  • Ersatzlieferungen
  • Reklamationen
  • Garantie
  • zuvor zurückgesandte defekte Waren

vorsehen.

Diese müssen jedoch korrekt beantragt beziehungsweise nachgewiesen werden.

Ohne ein entsprechendes Verfahren kann der Ersatz bei der Einfuhr wie eine normale Ware behandelt werden.

Originalsendung und Ersatzlieferung dokumentieren

Bei einer Garantielieferung sollten möglichst vorhandene Informationen miteinander verknüpft werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ursprüngliche Rechnung
  • ursprüngliche Sendungsnummer
  • Trackingnummer
  • Reklamationsnummer
  • RMA Nummer
  • Seriennummer
  • Grund der Ersatzlieferung
  • gegebenenfalls ursprüngliche Importunterlagen

Dadurch kann nachvollzogen werden, warum eine neue Ware ohne erneute Berechnung versendet wird.

Kulanzlieferung ist nicht Garantie

Auch eine Kulanzlieferung sollte korrekt bezeichnet werden.

Beispiel:

Der Kunde hat keinen rechtlichen Garantieanspruch mehr.

Der Hersteller sendet trotzdem kostenlos ein Ersatzteil.

Dann handelt es sich beispielsweise um:

Free replacement as goodwill

beziehungsweise eine Kulanzlieferung.

Zollrechtlich besitzt die Ware trotzdem einen Wert.

Kostenlose Nachlieferung

Auch fehlende Waren aus einer ursprünglichen Bestellung werden häufig kostenlos nachgeliefert.

Beispiel:

Der Kunde hat zehn Bauteile bezahlt.

Im ersten Paket waren versehentlich nur neun enthalten.

Das zehnte Bauteil wird später kostenlos nachgesendet.

Der Empfänger bezahlt für die zweite Sendung nichts mehr.

Trotzdem besteht ein Zusammenhang zur ursprünglichen kommerziellen Transaktion.

Hier sollte deshalb dokumentiert werden:

  • ursprüngliche Rechnung
  • ursprüngliche Bestellnummer
  • Grund der Nachlieferung
  • Warenwert
  • Warenbeschreibung

Eine pauschale Deklaration als „Gift“ wäre falsch.

Spenden und kostenlose Sachleistungen

Auch Spenden sind nicht automatisch private Geschenksendungen.

Ein Unternehmen kann beispielsweise:

  • Computer
  • Kleidung
  • medizinische Produkte
  • Hilfsgüter

an eine Organisation im Ausland spenden.

Dabei kann es im Zielland besondere Zollbefreiungen für bestimmte:

  • gemeinnützige Organisationen
  • Katastrophenhilfe
  • medizinische Einrichtungen
  • staatlich anerkannte Empfänger

geben.

Diese Befreiungen setzen jedoch häufig formale Voraussetzungen voraus.

Spende = kostenlos

bedeutet deshalb nicht automatisch:

Spende = zollfrei

Produkt zum Testen und anschließend zurück

Nicht jede Testsendung sollte als kostenlose dauerhafte Einfuhr behandelt werden.

Beispiel:

Ein deutsches Unternehmen sendet eine hochwertige Maschine für drei Wochen in die Schweiz.

Der Empfänger soll sie testen.

Danach kommt die identische Maschine nach Deutschland zurück.

Hier handelt es sich wirtschaftlich eher um eine vorübergehende Ausfuhr.

Je nach Konstellation können deshalb andere Verfahren sinnvoll sein als eine normale endgültige Ein und Ausfuhr.

Dazu gehören beispielsweise:

  • vorübergehende Verwendung
  • temporäre Ausfuhr
  • gegebenenfalls ATA Carnet

Eine hochwertige Maschine nur als:

Free Sample

zu deklarieren, kann dagegen zu unnötigen Einfuhrabgaben führen.

Messeware ist nicht automatisch ein kostenloses Muster

Ähnliches gilt für Messeartikel.

Eine komplette Maschine, die auf einer Messe vorgeführt und danach wieder zurückgeschickt wird, sollte nicht automatisch wie eine verbrauchte kostenlose Probe behandelt werden.

Für nur vorübergehend eingeführte Waren existieren besondere Zollverfahren.

Die EU nennt die vorübergehende Verwendung ausdrücklich als Verfahren, über das beispielsweise Waren für Ausstellungen zeitlich begrenzt mit vollständiger oder teilweiser Befreiung eingeführt werden können.

Kleine Messeproben können anders behandelt werden

Kleine Warenproben, die auf einer Messe kostenlos verteilt und verbraucht werden, können dagegen unter bestimmten Bedingungen eine besondere Befreiung erhalten.

Der deutsche Zoll verlangt hierfür unter anderem:

  • geringe Stückwerte
  • eindeutigen Werbezweck
  • angemessene Menge
  • unentgeltliche Abgabe
  • keine handelsübliche Aufmachung

Für entsprechende Ausstellungswaren existieren eigene Zollbefreiungsregelungen.

Geschenk oder Verkauf: Warum der tatsächliche Vorgang zählt

Der Zoll betrachtet nicht nur den Text auf der Rechnung.

Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt.

Beispiel:

Ein Influencer bezahlt 100 Euro für ein Produkt.

Der Händler schreibt trotzdem:

Free Sample

Die Ware wurde tatsächlich verkauft.

Oder:

Ein Unternehmen verschickt ein 500 Euro Produkt kostenlos als Marketingmaßnahme.

Es findet zwar kein Verkauf statt, die Ware besitzt aber einen wirtschaftlichen Wert.

Die Dokumentation sollte deshalb immer den tatsächlichen Vorgang widerspiegeln.

Welche Zolltarifnummer haben kostenlose Waren?

Dieselbe wie entsprechende verkaufte Waren.

Eine kostenlose Ware erhält keine eigene Zolltarifnummer nur aufgrund des Versandgrundes.

Beispiel:

Ein verkauftes Baumwoll T Shirt und ein kostenlos versendetes identisches Baumwoll T Shirt haben grundsätzlich dieselbe zolltarifliche Einreihung.

Die Zolltarifnummer beantwortet:

Was ist die Ware?

Nicht:

Warum wird sie versendet?

Mehr dazu unter Zolltarifnummer bestimmen.

Ändert sich der Warenursprung bei einem Geschenk?

Nein.

Auch der Warenursprung hängt nicht davon ab, ob eine Ware verkauft oder verschenkt wird.

Beispiel:

Ein Smartphone wurde in China hergestellt.

Ein deutsches Unternehmen verschenkt es an einen Geschäftspartner in der Schweiz.

Versandland:

Deutschland

Versandgrund:

Geschenk

Warenursprung:

grundsätzlich weiterhin China

Die kostenlose Abgabe macht aus dem Produkt keine Ware deutschen Ursprungs.

Kann eine kostenlose Ware Präferenzursprung haben?

Ja.

Ob eine Ware verkauft oder kostenlos verschickt wird, entscheidet nicht automatisch über ihren Präferenzursprung.

Eine kostenlose Ware kann grundsätzlich dieselben Ursprungsregeln erfüllen wie eine verkaufte Ware.

Ob daraus tatsächlich eine Zollpräferenz entsteht und welcher Präferenznachweis verwendet werden kann, hängt jedoch vom jeweiligen Handelsabkommen ab.

Der fehlende Kaufpreis allein vernichtet also nicht den Warenursprung.

Welche Warenbeschreibung sollte ich verwenden?

Bezeichnungen wie:

Gift

Sample

Free Goods

reichen allein nicht aus.

Sie beschreiben nur den Versandgrund.

Die Ware selbst sollte konkret beschrieben werden.

Schlecht:

Sample

Besser:

Cotton fabric sample, 100% cotton

Schlecht:

Gift

Besser:

Ceramic coffee mug – private gift

Schlecht:

Warranty

Besser:

Electronic control board for industrial machine – warranty replacement

Dadurch erhält der Zoll sowohl:

Warenbeschreibung

als auch:

Versandgrund

Welche Angaben gehören auf eine Proforma Rechnung?

Für eine kostenlose internationale Warensendung sollten abhängig von Carrier und Zielland insbesondere vorhanden sein:

  • Absender
  • vollständiger Empfänger
  • Datum
  • Proforma Referenz
  • konkrete Warenbeschreibung
  • Menge
  • Einzelwert
  • Gesamtwert
  • Währung
  • Zolltarifnummer beziehungsweise HS Code
  • Ursprungsland
  • Gewicht
  • Versandgrund
  • Lieferbedingung
  • gegebenenfalls EORI Nummer

Der Versandgrund kann beispielsweise lauten:

Free Sample

Private Gift

Warranty Replacement

Goods for Testing

Temporary Export

Promotional Goods

Die Proforma Rechnung sollte außerdem klarstellen, dass daraus keine normale Zahlungsforderung entsteht.

Mehr dazu unter Proformarechnung Zoll.

Muss die Proforma Rechnung außen ans Paket?

Das hängt vom Carrier und Versandprodukt ab.

Viele internationale Versanddienstleister übertragen Zolldaten inzwischen elektronisch.

Bei anderen Versandarten müssen physische Rechnungsunterlagen weiterhin außen am Paket befestigt werden.

Auf unserer Seite zu den Versandunterlagen finden Sie die Anforderungen für die verschiedenen Versandprodukte.

Paket International erstellt die erforderlichen Dokumente auf Basis der hinterlegten Sendungsdaten.

Brauche ich bei einer kostenlosen Sendung ein ABD?

Die Tatsache, dass eine Ware kostenlos verschickt wird, entscheidet nicht darüber, ob eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich ist.

Bei einer Ausfuhr aus Deutschland müssen weiterhin unter anderem geprüft werden:

  • Warenwert
  • Eigenmasse
  • Warenart
  • Exportkontrolle
  • konkretes Zollverfahren

Bei gewöhnlichen Ausfuhrsendungen wird eine elektronische Ausfuhranmeldung insbesondere relevant, wenn:

Warenwert über 1.000 Euro

oder:

Eigenmasse über 1.000 kg

liegt.

Sonderfälle können unabhängig davon eine elektronische Anmeldung notwendig machen.

Mehr dazu erfahren Sie unter Ausfuhrbegleitdokument und MRN.

Beispiel: Kostenloses Maschinenmuster über 1.000 Euro

Ein deutscher Hersteller sendet einem potenziellen Kunden in den USA ein kostenloses Mustergerät.

Wert für Zollzwecke:

4.000 Euro

Gewicht:

30 kg

Zahlung des Empfängers:

0 Euro

Obwohl kein Verkauf stattfindet, liegt der Warenwert über der für gewöhnliche Ausfuhren relevanten Schwelle.

Eine elektronische Ausfuhranmeldung kann deshalb erforderlich sein.

Kostenlos bedeutet nicht ausfuhranmeldungsfrei.

Exportkontrolle gilt auch bei Geschenken und Mustern

Auch das ist wichtig.

Exportkontrollrechtliche Vorschriften hängen nicht davon ab, ob der Empfänger für eine Ware bezahlt.

Ein kostenloses:

  • technisches Muster
  • Ersatzteil
  • elektronisches Gerät
  • Laborprodukt
  • Softwareprodukt

kann trotzdem Exportkontrollvorschriften unterliegen.

Auch geprüft werden müssen gegebenenfalls:

  • Empfänger
  • Zielland
  • Endverwendung
  • Dual Use Einstufung
  • Sanktionen
  • Embargos

Ein Geschenk ist deshalb kein Weg, Exportkontrollpflichten zu umgehen.

Weitere Informationen finden Sie unter Grundlagen der Exportkontrolle.

Verbotene und beschränkte Waren bleiben verboten

Auch eine kostenlose Sendung muss alle Produkt und Importvorschriften einhalten.

Beispielsweise können besondere Vorschriften bestehen für:

  • Lebensmittel
  • Medikamente
  • Pflanzen
  • tierische Produkte
  • Lithiumbatterien
  • Chemikalien
  • Waffen
  • Alkohol
  • Tabakwaren

Die Kennzeichnung als Geschenk oder Muster hebt diese Vorschriften nicht auf.

Mehr dazu finden Sie unter verbotene Gegenstände beim internationalen Versand.

Wer bezahlt Einfuhrabgaben bei kostenlosen Sendungen?

Das hängt unter anderem von der gewählten Versand und Lieferstruktur ab.

DAP

Bei DAP übernimmt grundsätzlich der Empfänger die Importabwicklung und die anfallenden Einfuhrabgaben.

Auch bei einem kostenlosen Geschenk eines Unternehmens kann der Empfänger dadurch eine Zahlungsaufforderung erhalten.

DDP

Bei DDP übernimmt grundsätzlich der Versender die vereinbarten Importkosten und Importpflichten.

Gerade bei kostenlosen Kunden oder Garantielieferungen kann das interessant sein.

Denn aus Kundensicht wirkt es häufig wenig überzeugend, wenn der Händler schreibt:

„Wir senden Ihnen kostenlos Ersatz.“

und der Kunde anschließend vom Carrier eine Forderung für Zoll, Importsteuer und Abfertigungsgebühren erhält.

Beispiel: Kostenlose Garantielieferung mit DAP

Ein Kunde in der Schweiz erhält kostenlos ein Ersatzgerät.

Der Händler organisiert den Versand DAP.

Warenwert für Zollzwecke:

500 Euro

Verkaufspreis der Ersatzsendung:

0 Euro

Der Schweizer Empfänger kann trotzdem mit den dort anfallenden Einfuhrkosten belastet werden.

Die Aussage:

„Kostenloser Ersatz“

bezieht sich nur auf die Forderung des Verkäufers.

Sie bedeutet nicht automatisch:

„keine Importkosten“.

Beispiel: Garantielieferung mit DDP

Der Händler möchte verhindern, dass sein Kunde bei einer kostenlosen Garantielieferung noch Importkosten übernehmen muss.

Dann kann ein entsprechender DDP Prozess geprüft werden.

Der Versender berücksichtigt die Importkosten bereits im Versandprozess.

Mit Paket International können mögliche Einfuhrabgaben vor dem Versand berechnet werden.

Versand und Zollkosten berechnen

Typische Fehler bei Geschenken und kostenlosen Sendungen

Warenwert 0 Euro angeben

Kostenlos ist nicht gleich wertlos.

Jede kostenlose Sendung als Geschenk deklarieren

Eine Garantie oder Musterlieferung ist kein privates Geschenk.

Firmenkundengeschenk mit privater Geschenksendung verwechseln

Die 45 Euro Befreiung für Einfuhren in die EU setzt grundsätzlich Privatperson an Privatperson voraus.

„Sample“ als Warenbeschreibung verwenden

Sample beschreibt den Versandgrund, nicht das konkrete Produkt.

Jedes Muster für abgabenfrei halten

Die spezielle EU Musterbefreiung hat konkrete Voraussetzungen.

150 Euro als Musterfreigrenze verwenden

Für die spezielle Befreiung von Warenmustern von geringem Wert gibt es keine allgemeine 150 Euro Grenze.

Geschenkfreigrenze weltweit anwenden

Die 45 Euro Grenze ist eine europäische Einfuhrregel und keine globale Freigrenze.

Garantie mit Zollfreiheit gleichsetzen

Eine kostenlose Ersatzlieferung kann trotzdem Einfuhrabgaben auslösen.

Ursprungsland Deutschland angeben

Nur weil die kostenlose Ware aus Deutschland verschickt wird, besitzt sie nicht automatisch deutschen Ursprung.

Exportkontrolle ignorieren

Auch kostenlose Waren können genehmigungspflichtig oder sanktioniert sein.

Hochwertige Testgeräte als normale Samples deklarieren

Wenn die Ware später zurückkommt, kann ein temporäres Zollverfahren sinnvoller sein.

So versenden Sie ein Geschenk ins Ausland

1. Prüfen, ob es wirklich ein Geschenk ist

Liegt tatsächlich keine Gegenleistung vor?

2. Privat oder geschäftlich?

Eine private Geschenksendung wird anders behandelt als ein Kundengeschenk eines Unternehmens.

3. Zielland prüfen

Welche Geschenksfreigrenze und Importvorschriften gelten dort?

Zielland auswählen

4. Ware genau beschreiben

Nicht nur „Gift“ eintragen.

5. Wert korrekt angeben

Realistischen Zollwert beziehungsweise Sachwert verwenden.

6. Zolltarifnummer prüfen

Bei entsprechenden Sendungen die Ware korrekt klassifizieren.

7. Ursprungsland angeben

Nicht mit Versandland verwechseln.

8. Versandunterlagen erstellen

Abhängig vom Carrier beispielsweise Proforma Rechnung und weitere Dokumente.

9. Einfuhrabgaben prüfen

Das Zielland kann trotz Geschenk Zoll oder Importsteuer erheben.

10. Versand buchen

Internationale Versandkosten berechnen

So versenden Unternehmen kostenlose Warenmuster

1. Zweck dokumentieren

Warum erhält der Empfänger das Muster?

2. Prüfen, ob es wirklich ein Muster ist

Ein vollständiges nutzbares Produkt ist nicht automatisch ein begünstigtes Warenmuster.

3. Warenwert bestimmen

Nicht pauschal 0 Euro angeben.

4. Warenbeschreibung erstellen

Konkretes Produkt statt nur „Sample“.

5. Zolltarifnummer bestimmen

Zolltarifnummer finden

6. Warenursprung erfassen

Ursprung und Versandland unterscheiden.

7. Proforma Rechnung erstellen

Als kostenlose Musterlieferung kennzeichnen.

8. Ausfuhranmeldung prüfen

Warenwert, Gewicht und Sondervorschriften berücksichtigen.

9. Importregeln des Ziellandes prüfen

Eine Musterbefreiung in Deutschland bedeutet nicht, dass dasselbe im Ausland gilt.

10. DAP oder DDP auswählen

Festlegen, wer mögliche Einfuhrabgaben übernimmt.

Checkliste für kostenlose Ersatz und Garantielieferungen

Vor dem Versand sollten Sie prüfen:

ursprüngliche Bestellung

Welche Rechnung und Bestellnummer gehören zum Vorgang?

Reklamationsgrund

Defekt, Garantie, Kulanz oder fehlende Ware?

Warenbeschreibung

Was wird tatsächlich verschickt?

Seriennummer

Bei technischen Produkten möglichst dokumentieren.

Warenwert

Nicht mit 0 Euro arbeiten, nur weil keine neue Rechnung gestellt wird.

Zolltarifnummer

Richtige Warenklassifizierung verwenden.

Ursprungsland

Tatsächlichen Warenursprung angeben.

Proforma Rechnung

Versandgrund eindeutig kennzeichnen.

Originalsendung

Tracking, Rechnung und gegebenenfalls Importdokumente aufbewahren.

Lieferbedingung

DAP oder DDP bewusst auswählen.

Kostenlose Sendungen über Shop oder ERP abwickeln

Auch kostenlose Ersatz, Muster und Garantiesendungen können in Unternehmen hohe manuelle Aufwände verursachen.

Mitarbeiter müssen regelmäßig:

  • Kundendaten suchen
  • Produktdaten übernehmen
  • Warenwert bestimmen
  • Zolltarifnummer eintragen
  • Ursprungsland auswählen
  • Proforma Rechnung erstellen
  • Versandlabel erzeugen
  • Exportdokumente vorbereiten

Sind diese Informationen bereits in:

  • Shop
  • ERP
  • Warenwirtschaft
  • WMS

vorhanden, können sie in den internationalen Versandprozess übernommen werden.

Über die technischen Lösungen von Paket International lassen sich Waren, Bestell und Zolldaten zusammenführen.

Geschenke, Muster und kostenlose Sendungen mit Paket International

Mit Paket International können unterschiedliche internationale Versandgründe in einem gemeinsamen Prozess bearbeitet werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • normale Warenverkäufe
  • Warenmuster
  • Geschenke
  • Garantielieferungen
  • kostenlose Ersatzlieferungen
  • Reparatursendungen
  • Rücksendungen

Abhängig vom Versandvorgang können unter anderem erstellt beziehungsweise verarbeitet werden:

  • Versandlabel
  • Proforma Rechnung
  • Handelsrechnung
  • Zollinformationen
  • Zolltarifnummern
  • Exportdokumente
  • ABD und MRN
  • Trackingdaten

Dadurch lassen sich auch Sendungen ohne normalen Warenverkauf strukturiert international abwickeln.

Jetzt internationale Sendung berechnen

Häufige Fragen zu Geschenken, Mustern und kostenlosen Sendungen

Sind kostenlose Sendungen zollfrei?

Nein. Eine kostenlose Lieferung kann trotzdem einen Zollwert besitzen und Einfuhrabgaben auslösen. Ob eine Befreiung möglich ist, hängt vom konkreten Versandgrund und den Vorschriften des Einfuhrlandes ab.

Muss ich bei einer kostenlosen Sendung einen Warenwert angeben?

Ja. Eine vorhandene Ware besitzt grundsätzlich einen wirtschaftlichen Wert. Fehlt ein Verkauf, muss der Zollwert gegebenenfalls nach anderen Bewertungsmethoden ermittelt werden.

Darf ich 0 Euro auf eine Proforma Rechnung schreiben?

Für eine tatsächlich vorhandene Ware sollte nicht allein wegen der kostenlosen Lieferung ein Zollwert von 0 Euro angesetzt werden. Der Wert muss nach den geltenden Zollwertregeln nachvollziehbar bestimmt werden.

Was bedeutet „Value for Customs Purposes Only“?

Damit wird deutlich gemacht, dass der angegebene Wert für Zollzwecke verwendet wird und keine normale Zahlungsforderung gegenüber dem Empfänger darstellt.

Was bedeutet „No Commercial Value“?

Die Formulierung kann darauf hinweisen, dass kein Verkauf stattfindet. Sie bedeutet jedoch nicht, dass die Ware für den Zoll überhaupt keinen Wert besitzt.

Welche Rechnung brauche ich für ein Geschenk?

Bei einer internationalen Warenbewegung ohne Verkauf kann abhängig von Versandart und Zielland eine Proforma Rechnung verwendet werden.

Mehr dazu unter Proformarechnung Zoll.

Welche Rechnung brauche ich für ein kostenloses Warenmuster?

In der Regel wird bei einer kostenlosen Musterlieferung eine Proforma Rechnung verwendet, sofern Carrier und Zielland nichts anderes verlangen.

Welche Rechnung brauche ich für eine Garantielieferung?

Bei einer kostenlosen Ersatzlieferung wird häufig eine Proforma Rechnung verwendet. Der Versandgrund sollte beispielsweise als Warranty Replacement angegeben werden.

Sind Geschenke bis 45 Euro zollfrei?

Für echte private Geschenksendungen aus Drittländern an Privatpersonen in der EU besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Befreiung bis 45 Euro je Sendung. Die Regel gilt nicht pauschal für Geschenke, die aus Deutschland in andere Länder verschickt werden.

Gilt die 45 Euro Grenze für Unternehmensgeschenke?

Die spezielle private Geschenksbefreiung setzt grundsätzlich eine Sendung von Privatperson an Privatperson voraus. Ein kostenloses Kundengeschenk eines Unternehmens fällt daher nicht allein aufgrund der Bezeichnung „Geschenk“ unter diese Regel.

Ist ein Geschenk von einem Online Shop zollfrei?

Nicht automatisch. Ist eine Ware verkauft worden, handelt es sich nicht um eine echte private Geschenksendung, selbst wenn sie als „Gift“ bezeichnet wird.

Sind Warenmuster zollfrei?

Bei der Einfuhr in die EU können Warenmuster von geringem Wert unter besonderen Voraussetzungen von Einfuhrabgaben befreit werden. Das Muster muss insbesondere der Anbahnung von Bestellungen dienen und nach Aufmachung und Menge grundsätzlich nicht für andere Zwecke geeignet sein.

Gibt es eine 150 Euro Freigrenze für Warenmuster?

Nicht für die spezielle Musterbefreiung nach Artikel 86 der Zollbefreiungsverordnung. Der geringe Wert wird dort nicht mit einer festen 150 Euro Grenze definiert, sondern muss im Einzelfall beurteilt werden.

Kann der Zoll verlangen, dass ein Muster unbrauchbar gemacht wird?

Ja. Bei der speziellen EU Musterbefreiung können die Zollbehörden beispielsweise eine dauerhafte Markierung, Perforierung oder andere Veränderung verlangen, sofern der Mustercharakter erhalten bleibt.

Ist ein kostenloses Smartphone automatisch ein Warenmuster?

Nein. Ein vollständig funktionsfähiges und normal nutzbares Produkt erfüllt nicht allein aufgrund der Kennzeichnung „Sample“ die Voraussetzungen einer speziellen Musterbefreiung.

Muss ein kostenloses Muster eine Zolltarifnummer haben?

Die Warenklassifizierung richtet sich nach der Ware und nicht danach, ob sie bezahlt wird. Ein Muster besitzt grundsätzlich dieselbe zolltarifliche Einreihung wie die entsprechende normale Ware.

Hat ein Geschenk einen Warenursprung?

Ja. Auch bei einem Geschenk muss der tatsächliche Warenursprung berücksichtigt werden. Der Versand aus Deutschland macht eine im Ausland hergestellte Ware nicht automatisch zu deutscher Ursprungsware.

Sind Garantielieferungen zollfrei?

Nicht automatisch. Das jeweilige Importland kann besondere Regelungen für Garantie oder Ersatzlieferungen besitzen. Ohne anwendbare Befreiung können Einfuhrabgaben entstehen.

Kann mein Kunde bei einem kostenlosen Ersatz trotzdem Zoll bezahlen müssen?

Ja. Besonders bei DAP Sendungen kann der Empfänger trotz kostenloser Ersatzlieferung mit Einfuhrzoll, Importsteuer und Carrier Gebühren belastet werden.

Kann ich eine kostenlose Ersatzlieferung DDP versenden?

Je nach Zielland und Importstruktur kann DDP genutzt werden, damit der Versender die vereinbarten Importkosten übernimmt.

Brauche ich für ein kostenloses Muster ein ABD?

Der kostenlose Versandgrund allein entscheidet nicht darüber. Bei gewöhnlichen Exporten können insbesondere Warenwert über 1.000 Euro, Eigenmasse über 1.000 kg oder besondere Ausfuhrvorschriften eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich machen.

Gelten Exportkontrollregeln auch für kostenlose Waren?

Ja. Sanktionen, Embargos, Dual Use Vorschriften und andere Exportkontrollen gelten unabhängig davon, ob der Empfänger die Ware bezahlt.

Ist eine Spende automatisch zollfrei?

Nein. Für bestimmte Hilfs oder Spendensendungen können besondere Befreiungen bestehen. Diese hängen jedoch vom Einfuhrland, Empfänger und Verwendungszweck ab.

Was mache ich mit einem Testgerät, das später zurückkommt?

Bei hochwertigen Waren, die nur vorübergehend im Ausland bleiben sollen, kann ein Verfahren zur vorübergehenden Ein oder Ausfuhr geeigneter sein als eine normale kostenlose Musterlieferung.

Kann Paket International Proforma Rechnungen für kostenlose Sendungen erstellen?

Paket International kann auf Basis der hinterlegten Waren und Versanddaten Proforma Rechnungen und weitere benötigte Versand und Zolldokumente erzeugen beziehungsweise in den Versandprozess integrieren.

Weitere Informationen finden Sie unter Versandunterlagen.

Wo kann ich eine kostenlose internationale Sendung berechnen?

Auch Geschenke, Muster, Garantie und Ersatzsendungen können über Paket International kalkuliert werden:

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