Reparatursendung & Rückwaren: Zoll richtig abwickeln

Reparatursendung & Rückwaren: Zoll richtig abwickeln | Paket International

Eine Ware ins Ausland zu schicken und später wieder zurückzuerhalten klingt zunächst nach einem normalen Versandvorgang.

Zollrechtlich kann dahinter jedoch ein völlig anderer Prozess stecken.

Besonders wichtig ist die Frage:

Warum verlässt die Ware die Europäische Union und in welchem Zustand kommt sie zurück?

Eine Ware, die ein Kunde lediglich zurücksendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Rückware einfuhrabgabenfrei wieder eingeführt werden.

Eine defekte Maschine, die gezielt zur Reparatur in die Schweiz oder in die USA geschickt wird, kann dagegen besser über die passive Veredelung abgewickelt werden.

Und eine Maschine aus der Schweiz, die nach Deutschland zur Reparatur geschickt und anschließend wieder ausgeführt wird, kann unter die aktive Veredelung fallen.

Diese drei Fälle sollten nicht verwechselt werden:

FallTypisches Zollverfahren
ursprünglich ausgeführte Ware kommt unverändert zurückRückwarenregelung
EU Ware wird gezielt im Drittland repariertpassive Veredelung
Nicht EU Ware kommt zur Reparatur in die EUaktive Veredelung
Ware geht nur vorübergehend ins Ausland und bleibt weitgehend unverändertgegebenenfalls vorübergehende Ausfuhr beziehungsweise anderes passendes Verfahren

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Was ist eine Rückware?

Als Rückwaren können vereinfacht Waren behandelt werden, die zunächst als Unionswaren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt wurden und anschließend wieder in die EU zurückkommen.

Unter den Voraussetzungen des Unionszollrechts können solche Waren von den Einfuhrabgaben befreit werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind grundsätzlich:

  • die Ware hatte bei der ursprünglichen Ausfuhr Unionswarenstatus
  • sie wurde aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt
  • dieselbe Ware wird wieder eingeführt
  • die Wiedereinfuhr erfolgt grundsätzlich innerhalb von drei Jahren
  • die Ware erfüllt die Anforderungen an den Zustand bei der Wiedereinfuhr
  • die Rückwarenbefreiung wird im Einfuhrverfahren entsprechend beantragt

Die Dreijahresfrist kann unter besonderen Umständen verlängert werden. Die Europäische Kommission bestätigt sowohl die grundsätzliche Dreijahresfrist als auch die Möglichkeit einer Verlängerung.

Beispiel für eine klassische Rückware

Ein deutscher Händler verkauft eine Maschine für 8.000 Euro in die Schweiz.

Der Schweizer Kunde stellt nach der Lieferung fest, dass er die falsche Ausführung bestellt hat.

Die Maschine wird:

  • nicht benutzt
  • nicht verändert
  • nicht repariert
  • an den deutschen Verkäufer zurückgeschickt

Die identische Maschine kommt nach Deutschland zurück.

Hier kann grundsätzlich geprüft werden, ob die Ware als Rückware wieder eingeführt werden kann.

Dadurch kann vermieden werden, dass auf eine Ware, die ursprünglich aus der EU ausgeführt wurde, bei ihrer Rückkehr erneut Einfuhrzoll erhoben wird.

Eine Rücksendung ist nicht automatisch eine Rückware

Der Begriff „Rücksendung“ stammt vor allem aus der Versandpraxis.

„Rückware“ ist dagegen ein zollrechtlich relevanter Begriff.

Eine Sendung kann zurückgeschickt werden, ohne die Voraussetzungen der Rückwarenregelung zu erfüllen.

Beispielsweise:

  • andere Ware wird als Ersatz zurückgeschickt
  • Ware wurde erheblich verändert
  • Ware wurde im Ausland verarbeitet
  • ursprüngliche Ausfuhr kann nicht nachgewiesen werden
  • Wiedereinfuhr erfolgt außerhalb der zulässigen Frist ohne akzeptierten Ausnahmegrund
  • es handelt sich ursprünglich gar nicht um Unionsware

Deshalb reicht der Hinweis:

Returned Goods

auf der Rechnung allein nicht aus.

Die Voraussetzungen müssen tatsächlich erfüllt und gegenüber dem Zoll nachweisbar sein.

Warum muss nachgewiesen werden, dass es dieselbe Ware ist?

Ein Kernpunkt der Rückwarenregelung ist die sogenannte Nämlichkeit.

Der Zoll muss nachvollziehen können:

Ist die Ware, die jetzt wieder eingeführt wird, tatsächlich dieselbe Ware, die zuvor aus der Europäischen Union ausgeführt wurde?

Bei eindeutig identifizierbaren technischen Waren ist das häufig gut möglich.

Hilfreich sind beispielsweise:

  • Seriennummer
  • IMEI
  • Gerätenummer
  • Maschinennummer
  • VIN beziehungsweise Fahrgestellnummer
  • Artikelnummer
  • individuelle Kennzeichnung
  • Fotos
  • technische Beschreibung

Die Europäische Kommission nennt als wichtige Nachweise insbesondere die ursprüngliche Ausfuhranmeldung oder ein INF3 Dokument; entscheidend ist, dass die Zollstelle die Identität zwischen ausgeführter und zurückkehrender Ware feststellen kann.

Welche Unterlagen sollte ich für Rückwaren aufbewahren?

Eine gute Dokumentation beginnt bereits bei der ursprünglichen Ausfuhr.

Sinnvoll sind insbesondere:

  • ursprüngliche Handelsrechnung
  • ursprüngliche Proforma Rechnung
  • Ausfuhranmeldung
  • MRN
  • Ausgangsvermerk
  • Versandlabel
  • ursprüngliche Trackingnummer
  • Bestellung
  • Artikelnummer
  • Seriennummer
  • gegebenenfalls Fotos
  • Rücksendegrund
  • RMA Nummer
  • Kommunikation mit dem Kunden

Je besser die ursprüngliche Ausfuhr dokumentiert ist, desto einfacher lässt sich bei der Wiedereinfuhr nachweisen, dass die Ware bereits zuvor aus der EU ausgeführt wurde.

Mehr über Ausfuhranmeldung und MRN erfahren Sie unter Ausfuhrbegleitdokument und MRN.

Was ist INF 3?

INF 3 ist ein Dokument, das zur Unterstützung des Nachweises bei einer späteren Rückwareneinfuhr verwendet werden kann.

Besonders bei wertvollen Waren kann ein solcher Nämlichkeitsnachweis sinnvoll sein.

Auch der deutsche Zoll nennt beispielsweise für hochwertige Gegenstände das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren als möglichen Nachweis.

Alternativ können abhängig vom Sachverhalt auch andere Unterlagen ausreichen, wenn daraus eindeutig hervorgeht, dass die wiedereingeführte Ware bereits zuvor Unionsware war und ausgeführt wurde.

Müssen Rückwaren innerhalb von drei Jahren zurückkommen?

Grundsätzlich ja.

Die Rückwarenbefreiung setzt im Regelfall voraus, dass die Wiedereinfuhr innerhalb von:

drei Jahren

nach der ursprünglichen Ausfuhr erfolgt.

Die Frist kann jedoch bei besonderen Umständen verlängert werden.

Für normale E-Commerce-Retouren ist die Dreijahresfrist meistens kein praktisches Problem.

Bei:

  • Maschinen
  • langlebigen Anlagen
  • Werkzeugen
  • Spezialausrüstung
  • Fahrzeugen

kann sie dagegen relevant werden.

Muss eine Rückware im exakt unveränderten Zustand sein?

Grundsätzlich verlangt die Rückwarenregelung, dass die Ware in dem Zustand zurückkehrt, in dem sie ausgeführt wurde.

Das bedeutet jedoch nicht, dass überhaupt keine Behandlung stattfinden darf.

Bestimmte Maßnahmen können zulässig sein.

Dazu können abhängig vom konkreten Fall beispielsweise gehören:

  • Verpacken oder Umpacken
  • einfache Reinigung
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • bestimmte Tests
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Gebrauchszustandes
  • unter engen Voraussetzungen Reparaturen

Die Europäische Kommission stellt ausdrücklich klar, dass bestimmte Behandlungen und sogar Reparaturen die Rückwareneigenschaft nicht zwingend ausschließen. Entscheidend ist jedoch, warum die Reparatur erfolgte und ob die Ware dadurch aufgewertet beziehungsweise wesentlich verändert wurde.

Reparatur und Rückware: Der entscheidende Unterschied

Hier liegt einer der wichtigsten Punkte des gesamten Artikels.

Es gibt zwei völlig unterschiedliche Situationen.

Fall 1: Ware war bei der Ausfuhr bereits defekt

Eine deutsche Maschine ist defekt.

Sie wird gezielt in die USA geschickt, damit sie dort repariert wird.

Nach der Reparatur kommt sie nach Deutschland zurück.

Die Ware wurde:

defekt ausgeführt

und:

repariert wieder eingeführt

Damit kommt sie grundsätzlich nicht im gleichen Zustand zurück.

Für einen solchen geplanten Reparaturvorgang ist die passive Veredelung regelmäßig das passendere Zollverfahren.

Fall 2: Ware war bei der Ausfuhr funktionsfähig

Eine funktionsfähige deutsche Maschine wird für einen Einsatz in die USA exportiert.

Während des Aufenthalts bricht unerwartet ein Bauteil.

Die Maschine muss vor Ort repariert werden, damit sie weiter genutzt werden kann.

Anschließend kommt sie nach Deutschland zurück.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie trotzdem als Rückware behandelt werden, wenn die Reparatur nur das unbedingt Notwendige zur Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzung umfasst und keine Aufwertung erfolgt.

Genau diese Unterscheidung beschreibt auch die Europäische Kommission: Eine bereits defekt zur Reparatur ausgeführte Ware erfüllt nach der Reparatur grundsätzlich nicht die Rückwarenlogik „gleicher Zustand“, während eine erst im Ausland unerwartet beschädigte Ware nach einer notwendigen Reparatur weiterhin als Rückware infrage kommen kann.

Was ist die passive Veredelung?

Die passive Veredelung ist ein besonderes Zollverfahren.

Dabei werden Unionswaren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt, um außerhalb der EU:

  • repariert
  • bearbeitet
  • verarbeitet

zu werden.

Anschließend werden die daraus entstandenen beziehungsweise reparierten Waren wieder in die Europäische Union eingeführt.

Der große Vorteil:

Bei der Wiedereinfuhr müssen Einfuhrabgaben unter den Voraussetzungen des Verfahrens nicht noch einmal auf den vollständigen ursprünglichen Warenwert erhoben werden.

Die Europäische Kommission beschreibt die passive Veredelung ausdrücklich als Verfahren, bei dem Unionswaren vorübergehend ausgeführt und anschließend mit vollständiger oder teilweiser Befreiung vom Einfuhrzoll wieder eingeführt werden können.

Beispiel für passive Veredelung

Eine deutsche CNC Steuerung hat einen Wert von:

12.000 Euro

Sie ist defekt und muss beim Hersteller in Japan repariert werden.

Reparaturkosten:

1.500 Euro

Die Steuerung wird nach Japan geschickt und kommt anschließend repariert zurück.

Würde die Ware bei der Rückkehr einfach wie eine neue japanische Einfuhr behandelt, könnte dies zu Einfuhrabgaben auf einen wesentlich höheren Wert führen.

Bei korrekt genutzter passiver Veredelung wird dagegen die im Ausland erfolgte Verarbeitung beziehungsweise Reparatur bei der Abgabenberechnung berücksichtigt.

Dadurch wird vermieden, dass der bereits vorhandene Wert der zuvor ausgeführten Unionsware erneut vollständig verzollt wird.

Wie wird der Zoll nach einer bezahlten Reparatur berechnet?

Bei der passiven Veredelung werden Einfuhrzölle grundsätzlich nur auf Basis des außerhalb des EU Zollgebiets hinzugekommenen Wertes beziehungsweise entsprechend den für das Verfahren vorgesehenen Berechnungsregeln erhoben.

Die Europäische Kommission beschreibt für die normale Reparatur beziehungsweise Verarbeitung eine Abgabenberechnung auf Basis des Wertes, der durch die Verarbeitung außerhalb der EU entstanden ist.

Vereinfacht kann man sich deshalb merken:

Nicht die komplette Maschine wird erneut wie eine neue Importware behandelt.

Stattdessen steht der Wert der im Drittland erfolgten Reparatur beziehungsweise Veredelung im Mittelpunkt.

Die konkrete Zollberechnung kann je nach Zollsatz und Ware komplexer sein und sollte anhand des tatsächlichen Verfahrens geprüft werden.

Was passiert mit der Einfuhrumsatzsteuer bei einer Reparatur?

Für die deutsche Einfuhrumsatzsteuer gibt es eine besonders wichtige Regel.

Wurde eine Ware:

  • ausgeführt
  • im Drittland für Rechnung des Ausführers veredelt oder repariert
  • und anschließend von ihm oder für ihn wiedereingeführt

wird die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich nicht nach dem vollständigen Warenwert berechnet.

Nach § 11 Abs. 2 UStG ist die Bemessungsgrundlage grundsätzlich:

das für die Veredelung zu zahlende Entgelt

oder, wenn kein Entgelt gezahlt wird:

die durch die Veredelung eingetretene Wertsteigerung.

Das ist gerade bei hochwertigen Maschinen und Geräten ein erheblicher Unterschied.

Beispiel Einfuhrumsatzsteuer nach Reparatur

Eine Maschine besitzt einen ursprünglichen Wert von:

20.000 Euro

Sie wird in der Schweiz für:

2.000 Euro

repariert und anschließend wieder nach Deutschland gebracht.

Unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UStG bildet nicht automatisch der gesamte Maschinenwert von 20.000 Euro die Bemessungsgrundlage.

Vielmehr ist grundsätzlich das Reparatur beziehungsweise Veredelungsentgelt Ausgangspunkt.

Weitere gesetzlich relevante Kosten und Abgaben können anschließend hinzukommen.

Mehr zur Berechnung erfahren Sie in unserem Beitrag Einfuhrumsatzsteuer berechnen.

Was gilt bei einer kostenlosen Garantiereparatur?

Eine besondere Regel gilt im Zollrecht für kostenlose Reparaturen.

Wurde die Ware kostenlos repariert aufgrund:

  • einer vertraglichen Verpflichtung
  • einer gesetzlichen Verpflichtung
  • eines Herstellungsfehlers
  • eines Materialfehlers

muss unter den Voraussetzungen der passiven Veredelung grundsätzlich eine vollständige Befreiung vom Einfuhrzoll gewährt werden.

Ein typischer Fall ist die Garantiereparatur beim ausländischen Hersteller.

Aber:

Das bedeutet nicht, dass jede als „Warranty Repair“ bezeichnete Sendung automatisch ohne weitere Prüfung abgabenfrei zurückkommt.

Die Garantie beziehungsweise der Grund der kostenlosen Reparatur muss nachweisbar sein und das gewählte Zollverfahren muss korrekt abgewickelt werden.

Welche Unterlagen sollte ich bei einer Garantiereparatur mitführen?

Hilfreich sind insbesondere:

  • ursprüngliche Kaufrechnung
  • Garantienachweis
  • RMA Nummer
  • Fehlerbeschreibung
  • Seriennummer
  • E-Mail des Herstellers zur Reparatur
  • Bestätigung, dass die Reparatur kostenlos erfolgt
  • ursprüngliche Ausfuhrunterlagen
  • Zolltarifnummer
  • Warenwert
  • Reparaturauftrag

Auf der Proforma Rechnung sollte eindeutig erkennbar sein:

Goods temporarily exported for warranty repair – no sale

und nicht lediglich:

Gift

oder:

Value 0 EUR

Darf eine Reparatursendung mit 0 Euro angegeben werden?

Nein, nicht einfach deshalb, weil kein Verkauf stattfindet.

Die Maschine, der Laptop oder das Ersatzteil besitzt weiterhin einen wirtschaftlichen Wert.

Beispiel:

Laptop:

ursprünglicher Wert 1.800 Euro

Reparatur:

kostenlos im Rahmen der Garantie

Der Wert des Laptops wird dadurch nicht zu:

0 Euro

Für die Ausfuhr und Identifikation muss die Ware weiterhin mit einem nachvollziehbaren Wert beschrieben werden.

Die Reparaturkosten beziehungsweise der Veredelungswert werden davon getrennt betrachtet.

Mehr zur korrekten Bewertung kostenloser Waren finden Sie unter Zollwert berechnen.

Welche Rechnung brauche ich bei einer Reparatursendung?

Wenn kein Verkauf stattfindet, wird häufig eine Proforma Rechnung verwendet.

Sie sollte insbesondere enthalten:

  • Absender
  • Empfänger
  • genaue Warenbeschreibung
  • Seriennummer
  • Menge
  • tatsächlicher Warenwert für Zollzwecke
  • Zolltarifnummer
  • Ursprungsland
  • Gewicht
  • Versandgrund
  • gegebenenfalls RMA Nummer

Als Versandgrund kann beispielsweise stehen:

Temporary export for repair

Goods sent for warranty repair

Repair and return

No sale

Bei der Wiedereinfuhr sollte zusätzlich die Rechnung beziehungsweise Bestätigung über die tatsächlich durchgeführte Reparatur verfügbar sein.

Mehr zu den Rechnungstypen finden Sie unter Proformarechnung für den Zoll.

Warum ist die Seriennummer bei Reparaturen so wichtig?

Die Seriennummer ermöglicht dem Zoll die eindeutige Zuordnung der Ware.

Beispiel:

Ausgeführt:

Laptop Modell X, Seriennummer ABC123

Wiedereingeführt:

Laptop Modell X, Seriennummer ABC123

Damit lässt sich wesentlich besser nachweisen, dass dieselbe Ware zurückkommt.

Bei technischen Reparatursendungen sollten deshalb möglichst immer erfasst werden:

  • Hersteller
  • Modell
  • Artikelnummer
  • Seriennummer
  • gegebenenfalls Fotos

Die reine Beschreibung:

Laptop

ist deutlich schlechter geeignet.

Was ist ein RMA?

RMA steht häufig für:

Return Merchandise Authorization

beziehungsweise:

Return Material Authorization

Die Nummer dient zur Zuordnung einer Rücksendung oder Reparatur beim Hersteller beziehungsweise Händler.

Eine RMA Nummer ist kein offizielles Zolldokument.

Sie kann aber sehr hilfreich sein, um:

  • ursprüngliche Bestellung
  • Rücksendegrund
  • Reparaturauftrag
  • Ersatzlieferung
  • Seriennummer

miteinander zu verbinden.

Deshalb sollte die RMA Nummer möglichst auf:

  • Proforma Rechnung
  • Reparaturunterlagen
  • internen Versanddaten

angegeben werden.

Wann brauche ich für eine Reparatursendung eine Ausfuhranmeldung?

Auch eine Reparatursendung ist eine Warenbewegung aus dem EU Zollgebiet.

Ob eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich ist, hängt vom konkreten Zollverfahren ab.

Bei einer passiven Veredelung gelten besondere zollrechtliche Formalitäten.

Das Verfahren sollte deshalb nicht wie ein gewöhnliches kleines Exportpaket behandelt werden.

Die passive Veredelung ist ein besonderes Zollverfahren und grundsätzlich bewilligungspflichtig. Abhängig vom Fall kann die Bewilligung beziehungsweise Beantragung vereinfacht über die Zollanmeldung erfolgen oder eine vorhandene Bewilligung erforderlich sein. Die Ausfuhrdaten müssen entsprechend auf die passive Veredelung abgestimmt sein.

Brauche ich bei der passiven Veredelung ein ABD und eine MRN?

Bei einer elektronisch abgewickelten Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung entstehen entsprechende Zollreferenzen.

Die Ausfuhr darf nicht wie ein normaler Verkauf mit einem unpassenden Verfahrenscode angemeldet werden.

Wichtig sind insbesondere:

  • korrektes Zollverfahren
  • Warenposition
  • Zolltarifnummer
  • Warenwert
  • Nämlichkeit
  • Frist für die Wiedereinfuhr
  • gegebenenfalls INF Informationen

Mehr zur allgemeinen Bedeutung von ABD und MRN erfahren Sie unter Ausfuhrbegleitdokument erstellen.

Was ist INF bei der passiven Veredelung?

Bei aktiver und passiver Veredelung kann der elektronische Informationsaustausch über das INF System erforderlich sein.

Seit Juni 2020 wird dafür grundsätzlich das elektronische System im EU Trader Portal verwendet, sofern nicht andere zugelassene Mittel des elektronischen Informationsaustauschs vorgesehen sind.

Der deutsche Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass bei passiver Veredelung nicht einfach ein automatisch erzeugtes altes INF2 Papierverfahren zugrunde gelegt werden kann; grundsätzlich ist das elektronische Informationssystem zu berücksichtigen.

Für gelegentliche Reparatursendungen sollte deshalb vor Versand geklärt werden, welche Zollabwicklung für den konkreten Fall erforderlich ist.

Wie lange darf die Reparatur dauern?

Bei der Bewilligung der passiven Veredelung wird eine Frist festgelegt, innerhalb der das Verfahren erledigt werden muss.

Das bedeutet:

Die Ware kann nicht beliebig lange im Drittland verbleiben.

Die zulässige Frist richtet sich nach dem konkreten Verfahren und der bewilligten beziehungsweise angemeldeten Abwicklung.

Bei längeren Reparaturen sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine Verlängerung notwendig ist.

Was ist ein Standardaustausch?

Bei Reparaturen gibt es außerdem besondere Fälle, in denen nicht exakt dieselbe Ware zurückkommt.

Ein Hersteller kann beispielsweise statt der Reparatur:

ein technisch gleichwertiges Ersatzgerät

liefern.

Für bestimmte Fälle kennt die passive Veredelung einen Standardaustausch beziehungsweise Ersatzwarenverkehr.

Beispiel:

Ein defektes Gerät wird an den Hersteller geschickt.

Statt dass exakt dieses Gerät repariert wird, schickt der Hersteller ein gleichwertiges Austauschgerät zurück.

Unter den Voraussetzungen der passiven Veredelung kann hierfür ein entsprechendes Verfahren beantragt beziehungsweise bewilligt werden.

Das ist jedoch eine spezielle Zollkonstellation und sollte vor dem Versand feststehen.

Der deutsche Zoll führt Standardaustausch und Ersatzwarenverkehr ausdrücklich als besondere Varianten der passiven Veredelung.

Kann das Austauschgerät schon vor dem defekten Gerät kommen?

Auch ein sogenannter vorzeitiger Standardaustausch kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Beispiel:

Eine Produktionsmaschine steht still.

Der Hersteller im Ausland schickt deshalb sofort ein Ersatzteil beziehungsweise Ersatzgerät nach Deutschland.

Das defekte Teil wird erst anschließend ins Ausland geschickt.

Für solche Vorgänge existieren besondere Regeln innerhalb der passiven Veredelung.

Unternehmen sollten die Ware deshalb nicht zuerst importieren und erst später versuchen, den Vorgang rückwirkend als Garantietausch zu erklären.

Was ist aktive Veredelung?

Die aktive Veredelung betrifft die entgegengesetzte Richtung.

Hier kommt eine Nicht Unionsware aus einem Drittland in die Europäische Union, damit sie innerhalb der EU:

  • repariert
  • bearbeitet
  • verarbeitet

wird.

Danach soll sie grundsätzlich wieder ausgeführt oder anderweitig zollrechtlich behandelt werden.

Beispiel:

Ein Unternehmen in der Schweiz schickt einen defekten Laptop zu einem Reparaturbetrieb nach Deutschland.

Der Laptop soll:

  1. nach Deutschland kommen
  2. repariert werden
  3. wieder in die Schweiz zurückgehen

Würde der Laptop einfach regulär nach Deutschland importiert, könnten Einfuhrabgaben entstehen.

Über die aktive Veredelung kann die Ware dagegen unter den Voraussetzungen des Verfahrens zur Reparatur eingeführt werden, ohne dass bei der Einfuhr die normalen Einfuhrzölle und Importsteuern erhoben werden.

Die Europäische Kommission nennt ausdrücklich Reparaturen als möglichen Anwendungsfall der aktiven Veredelung und bestätigt, dass die Nicht Unionswaren während des Verfahrens grundsätzlich weder Einfuhrzoll noch Import VAT oder Verbrauchsteuern unterliegen.

Beispiel: Schweizer Laptop zur Reparatur nach Deutschland

Ein Kunde in Zürich besitzt einen Laptop im Wert von:

2.500 Euro

Das Gerät ist defekt.

Es wird an den deutschen Hersteller nach Leipzig geschickt.

Reparaturkosten:

300 Euro

Anschließend soll exakt dieses Gerät zurück in die Schweiz.

Ohne geeignetes Zollverfahren

Der Laptop könnte bei der Einfuhr nach Deutschland wie eine normale Drittlandsware behandelt werden.

Mit aktiver Veredelung

Der Laptop wird unter dem entsprechenden besonderen Zollverfahren zur Reparatur eingeführt.

Nach Reparatur wird er wieder ausgeführt.

Dadurch kann vermieden werden, dass in Deutschland Einfuhrabgaben auf eine Ware entstehen, die wirtschaftlich gar nicht dauerhaft in der EU verbleiben soll.

Aktive Veredelung oder Rückware?

Auch diese Begriffe dürfen nicht verwechselt werden.

Rückware

Eine frühere Unionsware kommt in die EU zurück.

Aktive Veredelung

Eine Nicht Unionsware kommt in die EU, um hier bearbeitet oder repariert zu werden.

Beispiel:

Deutscher Laptop → USA → zurück Deutschland

kann je nach Fall Rückware oder passive Veredelung sein.

Schweizer Laptop → Deutschland zur Reparatur → zurück Schweiz

kann aktive Veredelung sein.

Was ist eine Wiederausfuhr?

Nicht Unionswaren, die beispielsweise nach einer aktiven Veredelung wieder aus der EU herausgebracht werden, werden zollrechtlich wiederausgeführt.

Das unterscheidet sich von der normalen Ausfuhr einer Unionsware.

Der deutsche Zoll nennt ausdrücklich Waren aus der aktiven Veredelung als typischen Fall einer Wiederausfuhr.

Damit entstehen bei einem Reparaturbetrieb beispielsweise zwei zusammenhängende Vorgänge:

Einfuhr zur aktiven Veredelung

und anschließend:

Wiederausfuhr nach Reparatur

Rücksendung eines Kunden aus der Schweiz nach Deutschland

Ein besonders häufiger E-Commerce-Fall:

Ein deutscher Händler verkauft einen Artikel in die Schweiz.

Der Schweizer Kunde möchte ihn zurückgeben.

Der Artikel kommt nun wieder nach Deutschland.

Zollrechtlich sollte möglichst nachgewiesen werden:

  • Ware wurde zuvor aus der EU ausgeführt
  • es handelt sich um dieselbe Ware
  • die Rücksendung erfolgt innerhalb der zulässigen Frist
  • die Voraussetzungen der Rückwarenregelung sind erfüllt

Hilfreich sind:

  • ursprüngliche Rechnung
  • MRN beziehungsweise Ausgangsnachweis, sofern vorhanden
  • ursprüngliche Trackingnummer
  • RMA Nummer
  • Artikel und Seriennummer
  • Rücksendegrund

Auf den Dokumenten sollte die Sendung eindeutig als:

Returned Goods

beziehungsweise:

Rückware

gekennzeichnet werden.

Unsere praktische Anleitung für normale internationale Retouren finden Sie unter Rücksendung international und Zoll.

Muss der Kunde den ursprünglichen Warenwert angeben?

Bei einer Rückware sollte nicht einfach:

0 Euro

angegeben werden.

Die Ware besitzt weiterhin einen wirtschaftlichen Wert.

Bei einem echten Rückwarenvorgang entsteht die Abgabenbefreiung nicht dadurch, dass der Wert künstlich auf null gesetzt wird, sondern dadurch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Rückwarenregelung erfüllt sind.

Deshalb sollte ein nachvollziehbarer Warenwert angegeben und die Rückwareneigenschaft separat dokumentiert beziehungsweise im Zollverfahren beantragt werden.

Welche Rechnung brauche ich bei einer Rückware?

Bei einer normalen Kundenretoure ohne neuen Verkauf wird häufig eine Proforma Rechnung verwendet.

Darin sollten beispielsweise stehen:

  • Returned Goods
  • ursprüngliche Rechnungsnummer
  • ursprünglicher Warenwert beziehungsweise nachvollziehbarer Zollwert
  • Warenbeschreibung
  • Zolltarifnummer
  • Ursprungsland
  • Seriennummer
  • Rücksendegrund
  • RMA Nummer

Eine Handelsrechnung kann dagegen erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein, wenn der konkrete wirtschaftliche Vorgang tatsächlich eine neue entgeltliche Transaktion darstellt.

Ist eine Rückware automatisch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit?

Nicht immer.

Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen Zollbefreiung und Einfuhrumsatzsteuer.

Für Rückwaren existiert zwar grundsätzlich auch eine entsprechende EUSt Befreiung.

§ 12 der Einfuhrumsatzsteuer Befreiungsverordnung enthält jedoch wichtige Ausnahmen.

Wurde die Ware beispielsweise ursprünglich im Rahmen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung ausgeführt, ist die EUSt Befreiung nicht automatisch gegeben.

Eine wichtige Ausnahme wiederum besteht, wenn derjenige, der die ursprüngliche Ausfuhrlieferung bewirkt hat, die Ware selbst zurückerhält und hinsichtlich der Ware vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Deshalb sollte die Aussage:

„Rückwaren sind immer komplett einfuhrabgabenfrei.“

vermieden werden.

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer müssen getrennt geprüft werden.

Beispiel: Online Händler bekommt seine Ware zurück

Ein deutscher Händler verkauft eine Maschine steuerfrei als Ausfuhrlieferung an einen Kunden in der Schweiz.

Der Kunde gibt die Maschine zurück.

Der ursprüngliche deutsche Verkäufer bekommt exakt dieselbe Maschine wieder.

Ist der Händler hinsichtlich dieser Ware vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt und sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann auch die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für die Rückware greifen.

Kommt die Ware dagegen bei einem anderen Unternehmen an, kann die umsatzsteuerliche Behandlung anders aussehen.

Was passiert, wenn Rückware falsch als neue Einfuhr angemeldet wird?

Dann kann es passieren, dass der Zoll die Sendung wie einen gewöhnlichen Import behandelt.

Mögliche Folgen:

  • Einfuhrzoll
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Carrier Gebühren
  • Rückfragen
  • Verzögerung
  • spätere Erstattungsanträge
  • zusätzlicher administrativer Aufwand

Deshalb sollte die Rückwarenbehandlung bereits vor beziehungsweise bei der Einfuhr korrekt beantragt werden.

Nicht erst nachdem alle Abgaben bezahlt wurden.

Rückwaren und ATLAS

Bei einer förmlichen elektronischen Einfuhranmeldung müssen die Rückwareneigenschaft und die beantragte Abgabenbefreiung entsprechend codiert werden.

Für die Rückwarenbefreiung wird in der EU Zolldokumentation beispielsweise der zusätzliche Verfahrenscode:

F01

verwendet.

Dieser Code ist jedoch kein Ersatz für den Nachweis.

Die Zollbehörde muss weiterhin feststellen können, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss „Rückware“ außen auf das Paket?

Eine klare Kennzeichnung ist empfehlenswert.

Zum Beispiel:

RETURNED GOODS

RÜCKWARE

GOODS RETURNED TO SELLER

Das hilft Carrier und Zollagenten, den Vorgang korrekt einzuordnen.

Die Kennzeichnung allein begründet jedoch keine Zollbefreiung.

Entscheidend sind:

  • elektronische Zolldaten
  • verwendetes Zollverfahren
  • Wareninformationen
  • Nachweise zur ursprünglichen Ausfuhr

Brauche ich CN22 oder CN23 bei einer Rückware?

Nicht pauschal.

CN22 und CN23 gehören insbesondere zu bestimmten Postsendungen.

Bei Express und Paketdienstleistern wie:

  • UPS
  • FedEx
  • DHL Express

werden die Zollinformationen typischerweise über andere Carrier und Zollprozesse übermittelt.

Eine Rückware benötigt deshalb nicht automatisch ein CN22 oder CN23 Formular.

Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom gebuchten Versandprodukt ab.

Mehr dazu unter Versandunterlagen.

Brauche ich eine EORI Nummer?

Bei gewerblichen Zollverfahren ist die EORI Nummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal.

Sie kann insbesondere relevant sein für:

  • Ausführer
  • Anmelder
  • Einführer
  • Zollvertreter
  • Inhaber eines besonderen Zollverfahrens

Sie muss jedoch nicht pauschal auf jedes einzelne Dokument gedruckt werden, um eine Sendung automatisch als Rückware anzuerkennen.

Entscheidend ist ihre korrekte Verwendung im jeweiligen Zollverfahren.

Rückware, Garantieaustausch oder Reparatur?

Diese drei Fälle sollten bereits vor Versand unterschieden werden.

Kunde sendet unverändertes Produkt zurück

Rückware prüfen

Defektes EU Produkt wird ins Drittland zur Reparatur geschickt

Passive Veredelung prüfen

Produkt funktioniert bei Ausfuhr und wird unerwartet im Ausland beschädigt

Rückwarenregelung kann unter engen Voraussetzungen trotzdem infrage kommen

Hersteller sendet statt Reparatur ein Ersatzgerät

Standardaustausch innerhalb der passiven Veredelung prüfen

Drittlandsware wird zur Reparatur nach Deutschland geschickt

Aktive Veredelung prüfen

Die richtige Einordnung kann erhebliche Auswirkungen auf Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer haben.

Typische Fehler bei Reparatursendungen

Defekte Ware als normalen Export anmelden

Die geplante Wiedereinfuhr und Reparatur wird bei der Ausfuhr nicht berücksichtigt.

Warenwert 0 Euro

Die Ware besitzt auch während einer Reparatur einen wirtschaftlichen Wert.

Nur die Reparaturkosten als Warenwert angeben

Reparaturkosten und Wert der versendeten Ware sind unterschiedliche Angaben.

Seriennummer fehlt

Bei der Wiedereinfuhr lässt sich die Nämlichkeit schlechter nachweisen.

Ursprüngliche Ausfuhrunterlagen fehlen

Die Rückwaren oder Veredelungsabwicklung wird unnötig erschwert.

„Gift“ statt Repair verwenden

Eine Reparatursendung ist kein Geschenk.

Normale Rückware und passive Veredelung verwechseln

Eine bereits defekt zur Reparatur ausgeführte Ware kommt gerade nicht im ursprünglichen Zustand zurück.

Garantie mit automatischer Zollfreiheit gleichsetzen

Die kostenlose Reparatur muss nachgewiesen und das passende Verfahren verwendet werden.

Reparatur mit Upgrade vermischen

Eine Reparatur stellt grundsätzlich den ursprünglichen Gebrauchszustand wieder her.

Ein Upgrade kann dagegen eine weitergehende Verarbeitung darstellen.

Typische Fehler bei Rückwaren

Rückware nicht im Zollverfahren kennzeichnen

Die Sendung wird wie ein normaler Import behandelt.

„Returned Goods“ ohne Nachweis

Die reine Textangabe reicht nicht.

Falsche Ware zurücksenden

Ein Ersatzprodukt ist nicht automatisch dieselbe Rückware.

Wert mit 0 Euro angeben

Die Abgabenbefreiung ergibt sich aus dem Verfahren, nicht aus einem künstlich niedrigen Wert.

Seriennummern nicht speichern

Bei hochwertigen Geräten fehlt später der Identitätsnachweis.

Originalrechnung nicht verknüpfen

Retouren lassen sich schlechter dem ursprünglichen Export zuordnen.

EUSt Befreiung automatisch voraussetzen

Die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen müssen separat geprüft werden.

Beispiel 1: Deutscher Laptop zur kostenpflichtigen Reparatur in die Schweiz

Laptopwert:

2.000 Euro

Reparaturkosten:

300 Euro

Vorgehen:

  1. Reparaturzweck dokumentieren
  2. Seriennummer festhalten
  3. passive Veredelung prüfen
  4. korrekten Warenwert angeben
  5. Proforma Rechnung erstellen
  6. Ausfuhrverfahren korrekt anmelden
  7. Reparaturrechnung aufbewahren
  8. bei Wiedereinfuhr auf das ursprüngliche Verfahren Bezug nehmen

Ziel:

Bei der Wiedereinfuhr soll nicht der gesamte Laptop so behandelt werden, als wäre er neu aus der Schweiz gekauft worden.

Beispiel 2: Kostenlose Garantiereparatur in den USA

Maschine:

10.000 Euro

Reparatur:

0 Euro

Grund:

Herstellungsfehler innerhalb der Garantie

Hier kann passive Veredelung mit vollständiger Zollbefreiung für die kostenlose Reparatur infrage kommen.

Wichtig sind:

  • Garantiebeleg
  • Herstellerbestätigung
  • RMA
  • Seriennummer
  • ursprünglicher Warenwert
  • korrekte Aus und Wiedereinfuhr

Beispiel 3: Schweizer Maschine kommt zur Reparatur nach Deutschland

Maschinenwert:

30.000 Euro

Reparatur in Deutschland:

4.000 Euro

Danach geht die Maschine zurück in die Schweiz.

Hier kann die aktive Veredelung die geeignete Lösung sein.

Die Maschine soll nicht dauerhaft in Deutschland verbleiben.

Durch die korrekte Überführung in die aktive Veredelung können die regulären Einfuhrabgaben während des Reparaturvorgangs grundsätzlich ausgesetzt werden.

Beispiel 4: Schweizer Kunde schickt Bestellung zurück

Ein deutscher Händler verkauft ein Produkt für:

600 Euro

in die Schweiz.

Der Kunde widerruft den Kauf und schickt exakt dieselbe Ware zurück.

Der Händler kann nachweisen:

  • ursprüngliche Bestellung
  • ursprüngliche Rechnung
  • Versand
  • Export
  • identische Artikel beziehungsweise Seriennummer

Hier sollte die Rückwarenbefreiung geprüft werden.

Beispiel 5: Maschine wird im Ausland unerwartet beschädigt

Eine deutsche Maschine wird funktionsfähig zu einer Messe in die USA gebracht.

Während der Messe fällt ein Bauteil aus.

Es wird vor Ort durch ein gleichwertiges Bauteil ersetzt, damit die Maschine wieder in ihrem ursprünglichen Umfang funktioniert.

Die Maschine kommt anschließend nach Deutschland zurück.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Reparatur mit der Rückwarenregelung vereinbar sein, sofern sie nur das für die ursprüngliche Nutzung Notwendige umfasst und keine Aufwertung erfolgt.

Checkliste: Ware aus Deutschland zur Reparatur ins Drittland schicken

1. Reparaturgrund feststellen

Defekt, Wartung, Garantie oder Upgrade?

2. Prüfen, ob passive Veredelung passt

Insbesondere bei bereits defekt ausgeführten Waren.

3. Ware eindeutig identifizieren

Seriennummer, Modell und Artikelnummer dokumentieren.

4. Zolltarifnummer bestimmen

Zolltarifnummer bestimmen

5. Warenwert feststellen

Nicht 0 Euro verwenden.

6. Reparaturauftrag erstellen

RMA und Fehlerbeschreibung dokumentieren.

7. Garantie prüfen

Ist die Reparatur kostenlos aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung oder eines Herstellungsfehlers?

8. Zollverfahren vorbereiten

Passive Veredelung und erforderliche Bewilligung beziehungsweise Anmeldung klären.

9. Proforma Rechnung erstellen

„Temporary Export for Repair“ eindeutig angeben.

10. Exportkontrolle prüfen

Auch Reparatursendungen können Exportbeschränkungen unterliegen.

11. Ausfuhrunterlagen archivieren

MRN, ABD und Ausgangsvermerk aufbewahren.

12. Reparaturrechnung sichern

Bei Wiedereinfuhr für die Abgabenberechnung wichtig.

13. Wiedereinfuhr auf das vorherige Verfahren beziehen

Nicht als gewöhnliche neue Einfuhr behandeln.

Checkliste: Rückware aus einem Drittland nach Deutschland

1. Ursprüngliche Ausfuhr suchen

Rechnung, Versandauftrag und Tracking prüfen.

2. MRN oder Ausgangsnachweis ermitteln

Falls eine elektronische Ausfuhranmeldung vorhanden war.

3. Identität der Ware feststellen

Serien oder Artikelnummer vergleichen.

4. Dreijahresfrist prüfen

Rückkehr grundsätzlich innerhalb von drei Jahren.

5. Zustand prüfen

Ist die Ware unverändert beziehungsweise erfüllt sie die zulässigen Bedingungen?

6. Rücksendegrund dokumentieren

Widerruf, Nichtgefallen, falsche Ware, Annahmeverweigerung oder anderer Grund.

7. Warenwert korrekt angeben

Nicht mit 0 Euro deklarieren.

8. „Returned Goods“ kennzeichnen

Auf Proforma und elektronischen Zollinformationen.

9. Rückwarenbefreiung beantragen

Die Ware nicht einfach als neue Einfuhr abfertigen lassen.

10. EUSt separat prüfen

Zollfreiheit bedeutet nicht in jeder Konstellation automatisch EUSt Freiheit.

Checkliste: Drittlandsware zur Reparatur nach Deutschland

1. Ware soll wieder ausgeführt werden

Ist die Rücksendung ins Drittland von Anfang an geplant?

2. Aktive Veredelung prüfen

Reguläre Einfuhrabgaben können dadurch grundsätzlich ausgesetzt werden.

3. Identität dokumentieren

Seriennummer und technische Beschreibung erfassen.

4. Reparaturumfang festlegen

Was wird in Deutschland gemacht?

5. Bewilligung und Zollanmeldung vorbereiten

Aktive Veredelung ist ein besonderes Zollverfahren.

6. Reparatur durchführen

Vorgaben des Verfahrens einhalten.

7. Wiederausfuhr vorbereiten

Nicht Unionsware nach Reparatur wieder ordnungsgemäß aus der EU verbringen.

Reparatursendungen über Shop, ERP oder Serviceprozess abwickeln

Gerade Hersteller haben oft wiederkehrende Reparaturprozesse.

Beispielsweise:

Kunde meldet Defekt

→ RMA wird erstellt

→ Ware wird versendet

→ Zollverfahren

→ Reparatur

→ Rückversand

→ Tracking

Viele dafür benötigte Daten sind bereits in ERP, Shop oder Serviceplattform vorhanden:

  • Kundendaten
  • Artikelnummer
  • Seriennummer
  • ursprüngliche Rechnung
  • Warenwert
  • Zolltarifnummer
  • Ursprungsland
  • RMA
  • Versandgrund

Über die technischen Lösungen von Paket International können diese Daten mit dem internationalen Versandprozess verbunden werden.

Rückwaren und Reparatursendungen mit Paket International

Mit Paket International lassen sich internationale Reparatur und Rücksendungen strukturiert vorbereiten.

Abhängig vom konkreten Vorgang können unter anderem verarbeitet beziehungsweise erstellt werden:

  • Versandlabel
  • Proforma Rechnung
  • Handelsrechnung
  • Waren und Zollinformationen
  • Zolltarifnummer
  • Warenwert
  • ABD
  • MRN
  • Tracking
  • weitere Exportdokumente

Die wichtige Entscheidung bleibt jedoch immer:

Welcher zollrechtliche Vorgang liegt tatsächlich vor?

Denn eine normale Retoure, passive Veredelung und aktive Veredelung benötigen unterschiedliche Zollprozesse.

Für klassische internationale Retouren finden Sie zusätzlich unseren Beitrag Rücksendung international und Zoll.

Reparatur oder Rücksendung jetzt berechnen

Häufige Fragen zu Reparatursendungen und Rückwaren

Was ist eine Rückware?

Eine Rückware ist grundsätzlich eine zuvor aus dem EU Zollgebiet ausgeführte Unionsware, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen wieder in die EU eingeführt wird.

Wie lange kann eine Ware als Rückware zurückkommen?

Grundsätzlich muss die Wiedereinfuhr innerhalb von drei Jahren nach der Ausfuhr erfolgen. Die Frist kann bei besonderen Umständen verlängert werden.

Sind Rückwaren zollfrei?

Rückwaren können unter den Voraussetzungen des Unionszollrechts von Einfuhrzöllen befreit werden. Die Befreiung muss jedoch im Einfuhrverfahren entsprechend geltend gemacht werden.

Sind Rückwaren automatisch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit?

Nein, nicht in jeder Konstellation. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten zusätzliche Voraussetzungen und Ausschlüsse nach der EUStBV.

Welchen Wert gebe ich bei einer Rückware an?

Eine Rückware sollte nicht einfach mit 0 Euro angegeben werden. Verwenden Sie einen nachvollziehbaren Waren beziehungsweise Zollwert und beantragen Sie die Rückwarenbefreiung separat.

Was bedeutet „Returned Goods“?

Die Bezeichnung weist darauf hin, dass die Ware zurückgesendet wird. Sie allein bewirkt jedoch keine Zollbefreiung.

Was ist passive Veredelung?

Bei der passiven Veredelung werden Unionswaren vorübergehend in ein Drittland ausgeführt, dort repariert oder verarbeitet und anschließend mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrzöllen wieder eingeführt.

Wann brauche ich passive Veredelung?

Sie ist insbesondere zu prüfen, wenn eine bereits defekte EU Ware gezielt zur Reparatur in ein Drittland geschickt und anschließend wieder in die EU eingeführt werden soll.

Kann ich eine defekte Ware einfach als Rückware zurückholen?

Wird die Ware bereits defekt ausgeführt und im Ausland repariert, kehrt sie grundsätzlich nicht im gleichen Zustand zurück. Hier ist die passive Veredelung regelmäßig die passendere Lösung.

Was ist, wenn die Ware erst im Ausland kaputtgeht?

Wird eine zuvor funktionsfähige Ware unerwartet im Drittland beschädigt und dort nur soweit repariert, wie für die ursprüngliche Verwendung erforderlich, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine Rückwarenbehandlung möglich sein.

Was gilt bei einer kostenlosen Garantiereparatur?

Bei einer kostenlosen Reparatur aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung beziehungsweise eines Herstellungs oder Materialfehlers kann im Rahmen der passiven Veredelung eine vollständige Befreiung vom Einfuhrzoll möglich beziehungsweise vorgeschrieben sein.

Was ist aktive Veredelung?

Bei der aktiven Veredelung werden Nicht Unionswaren zur Reparatur oder Verarbeitung in die EU eingeführt und anschließend beispielsweise wiederausgeführt. Während des Verfahrens werden grundsätzlich keine regulären Einfuhrzölle, Import VAT oder Verbrauchsteuern erhoben.

Welche Zollregel gilt für einen Schweizer Laptop, der in Deutschland repariert wird?

Soll der Laptop nur zur Reparatur nach Deutschland kommen und anschließend wieder in die Schweiz zurückgehen, kann die aktive Veredelung das passende Zollverfahren sein.

Welche Zollregel gilt für einen deutschen Laptop, der in der Schweiz repariert wird?

Ist der Laptop bereits bei der Ausfuhr defekt und wird gezielt zur Reparatur versendet, sollte insbesondere die passive Veredelung geprüft werden.

Brauche ich eine Proforma Rechnung?

Bei einer Reparatursendung ohne Verkauf wird häufig eine Proforma Rechnung verwendet. Sie sollte den tatsächlichen Warenwert, die Warenbeschreibung, Seriennummer und den Reparaturzweck enthalten.

Darf die Proforma Rechnung 0 Euro ausweisen?

Die Ware selbst sollte nicht allein deshalb mit 0 Euro bewertet werden, weil keine Verkaufstransaktion stattfindet.

Welche Formulierung kann ich bei einer Reparatursendung verwenden?

Beispielsweise:

Temporary Export for Repair – No Sale

oder:

Goods Sent for Warranty Repair – To Be Returned After Repair

Muss ich die Seriennummer angeben?

Bei technischen Reparatursendungen ist die Seriennummer besonders empfehlenswert, weil sie die Identität der aus und wiedereingeführten Ware nachweisen kann.

Was ist eine RMA Nummer?

Eine RMA Nummer ist eine interne Rücksende oder Reparaturreferenz des Herstellers beziehungsweise Händlers. Sie ist kein Zolldokument, erleichtert aber die Zuordnung des Vorgangs.

Was ist Standardaustausch?

Beim Standardaustausch kann unter bestimmten Voraussetzungen statt des reparierten Originalgeräts ein gleichwertiges Ersatzgerät im Rahmen der passiven Veredelung verwendet werden.

Kann das Ersatzgerät vorab geliefert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist innerhalb der passiven Veredelung auch ein vorzeitiger Standardaustausch möglich. Das Verfahren muss entsprechend vorbereitet werden.

Was passiert, wenn ich die Reparatur als normalen Import zurückhole?

Dann besteht das Risiko, dass die Ware bei der Wiedereinfuhr wie eine gewöhnliche Drittlandsware behandelt und der vollständige Wert als Grundlage der Abgaben verwendet wird.

Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer nach einer Reparatur berechnet?

Wurde eine Ware für Rechnung des Ausführers im Drittland veredelt beziehungsweise repariert und anschließend wiedereingeführt, bildet nach § 11 Abs. 2 UStG grundsätzlich das Veredelungsentgelt oder, falls kein Entgelt gezahlt wird, die Wertsteigerung die besondere Bemessungsgrundlage.

Brauche ich bei Rückwaren immer CN22 oder CN23?

Nein. CN22 und CN23 betreffen insbesondere bestimmte Postsendungen. Express und Paketcarrier arbeiten häufig mit anderen elektronischen Zollverfahren.

Brauche ich bei einer Rückware eine EORI?

Bei gewerblichen förmlichen Zollverfahren kann die EORI für die beteiligten Wirtschaftsbeteiligten erforderlich sein. Sie ist jedoch kein Ersatz für den Nachweis der Rückwareneigenschaft.

Kann Paket International internationale Rücksendungen abwickeln?

Paket International unterstützt internationale Rücksende und Reparaturprozesse mit Versandlabeln, Zollinformationen, Dokumentenerstellung und Tracking.

Wo kann ich eine Reparatur oder Rücksendung ins Ausland berechnen?

Internationale Reparatur und Rücksendungen können direkt über Paket International kalkuliert werden:

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