Retoure aus Drittland: Zoll & Rückwaren richtig abwickeln

Zoll bei Retouren: Retoure aus einem Drittland richtig nach Deutschland zurückführen

Eine internationale Retoure kann deutlich komplizierter sein als eine Rücksendung innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union.

Besonders kritisch wird es, wenn ein deutscher Händler Ware beispielsweise:

  • in die Schweiz
  • nach Großbritannien
  • in die USA
  • nach Kanada
  • nach Norwegen

verkauft und der Kunde diese Ware anschließend nach Deutschland zurückschickt.

Aus Sicht des Zolls handelt es sich bei der Rücksendung nämlich wieder um eine Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union.

Wird die Retoure falsch angemeldet, kann es passieren, dass auf die eigene zurückkommende Ware erneut:

  • Einfuhrzoll
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Zollabfertigungsgebühren

berechnet werden.

Das lässt sich häufig vermeiden.

Wenn eine zuvor aus der Europäischen Union ausgeführte Ware unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückkommt, kann sie als Rückware behandelt und von Einfuhrzöllen befreit werden.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Kennzeichnung:

Returned Goods

sondern der Nachweis, dass die zurückkommende Ware tatsächlich dieselbe Ware ist, die zuvor aus der EU ausgeführt wurde.

Mit Paket International lassen sich internationale Versand-, Retouren- und Zolldaten miteinander verbinden.

Internationale Retoure berechnen

Was passiert zollrechtlich bei einer Retoure aus einem Drittland?

Ein Beispiel:

Ein deutscher Online Shop verkauft eine Jacke an einen Kunden in der Schweiz.

Die Ware wird:

Deutschland → Schweiz

versendet.

Der Schweizer Kunde entscheidet sich anschließend gegen die Jacke und sendet sie zurück:

Schweiz → Deutschland

Die zweite Warenbewegung ist aus EU-Sicht eine Einfuhr aus einem Drittland.

Ohne besondere Zollbehandlung könnte die Ware daher grundsätzlich wie eine normale Importware behandelt werden.

Das wäre wirtschaftlich problematisch:

Der Händler würde möglicherweise Einfuhrabgaben auf eine Ware bezahlen, die bereits ihm gehörte beziehungsweise die zuvor aus seinem EU-Bestand exportiert wurde.

Genau dafür existiert die Rückwarenregelung.

Was ist eine Rückware?

Rückwaren sind vereinfacht Waren, die:

  1. ursprünglich den Status einer Unionsware hatten,
  2. aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt wurden,
  3. anschließend wieder in das Zollgebiet zurückkehren und
  4. die Voraussetzungen für die Rückwarenbefreiung erfüllen.

Nach Artikel 203 des Unionszollkodex können solche Waren auf Antrag von den Einfuhrabgaben befreit werden.

Grundsätzlich muss die Wiedereinfuhr innerhalb von:

drei Jahren

nach der ursprünglichen Ausfuhr erfolgen.

Besondere Umstände können eine Überschreitung dieser Frist ermöglichen.

Die typische Online-Shop-Retoure kann eine Rückware sein

Genau deshalb ist die Rückwarenregelung für internationale Online Shops so wichtig.

Typische Fälle sind:

  • Kunde widerruft Bestellung
  • falsche Größe bestellt
  • Ware gefällt nicht
  • Kunde verweigert Annahme
  • Adresse war nicht zustellbar
  • Bestellung wurde nicht beim Zoll abgeholt
  • Kunde schickt Ware zurück
  • Paket wird durch den Carrier zurückgeführt

Die Ware war zunächst Unionsware, wurde aus der EU ausgeführt und kommt anschließend zurück.

Sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann sie grundsätzlich als Rückware behandelt werden.

Beispiel: Retoure aus der Schweiz

Ein deutscher Händler verkauft Schuhe für:

180 Euro

an einen Schweizer Kunden.

Der Kunde erhält die Ware, stellt fest, dass die Schuhe nicht passen und schickt sie innerhalb von zwei Wochen zurück.

Der Händler kann nachweisen:

  • ursprüngliche Bestellung
  • ursprüngliche Rechnung
  • ursprünglichen Versand
  • Trackingnummer
  • identischen Artikel

Die Ware kommt unverändert nach Deutschland zurück.

Hier sollte bei der Wiedereinfuhr die Rückwarenbefreiung geprüft beziehungsweise korrekt beantragt werden.

Die Ware sollte nicht einfach wie ein neuer Einkauf aus der Schweiz behandelt werden.

Auch chinesische Ware kann bei der Rückkehr eine Rückware sein

Ein häufiger Irrtum lautet:

„Rückwarenbefreiung funktioniert nur bei Waren mit EU-Ursprung.“

Das ist so nicht richtig.

Für die Rückwarenregelung ist nicht entscheidend, ob ein Produkt ursprünglich:

  • in Deutschland
  • in Italien
  • in China
  • in Vietnam
  • in den USA

hergestellt wurde.

Entscheidend ist unter anderem, ob es vor der Ausfuhr Unionswarenstatus hatte.

Beispiel:

Ein deutscher Händler importiert Kopfhörer aus China und überführt sie ordnungsgemäß in den freien Verkehr der EU.

Anschließend liegen die Kopfhörer im deutschen Lager.

Der Händler verkauft ein Paar in die Schweiz.

Der Kunde schickt exakt dieses Paar zurück.

Obwohl der Warenursprung weiterhin:

China

ist, hatte die Ware vor ihrer Ausfuhr aus Deutschland Unionswarenstatus.

Damit kann die Rückwarenregelung grundsätzlich relevant sein.

Warenursprung und zollrechtlicher Status sind zwei unterschiedliche Dinge.

Mehr dazu erfahren Sie unter Warenursprung und Präferenzursprung.

Wie lange darf eine Retoure aus dem Drittland dauern?

Für die Rückwarenbefreiung gilt grundsätzlich eine Frist von:

drei Jahren nach der Ausfuhr

Die meisten normalen E-Commerce-Retouren liegen selbstverständlich weit darunter.

Die Dreijahresfrist wird eher relevant bei:

  • Maschinen
  • langlebigen Geräten
  • Messeware
  • Werkzeugen
  • Spezialausrüstung
  • langfristigen Projekten

Unter besonderen Umständen kann die Frist verlängert werden.

Muss die Ware unverändert zurückkommen?

Grundsätzlich muss die zurückkehrende Ware die Anforderungen an den Zustand einer Rückware erfüllen.

Für eine typische Retoure ist das normalerweise unkompliziert.

Beispiele:

  • Kunde probiert Kleidung an
  • Verpackung wurde geöffnet
  • Schuhkarton wurde geöffnet
  • Ware wurde begutachtet
  • Artikel wird anschließend zurückgeschickt

Die Rückwarenregelung verlangt nicht, dass die äußere Versandverpackung niemals geöffnet wurde.

Entscheidend ist vielmehr, dass es sich im Wesentlichen um dieselbe Ware handelt und sie zwischen Ausfuhr und Wiedereinfuhr nicht in einer Weise bearbeitet oder verändert wurde, die der Rückwarenregelung entgegensteht.

Wann ist eine Retoure keine normale Rückware mehr?

Problematischer wird es beispielsweise, wenn die Ware im Drittland:

  • wesentlich verändert
  • verarbeitet
  • umgebaut
  • veredelt
  • aufgerüstet

wurde.

Auch eine gezielt zur Reparatur ins Ausland versendete defekte Ware sollte nicht einfach wie eine normale Kundenretoure behandelt werden.

Dafür können andere Zollverfahren relevant sein.

Mehr dazu erklären wir ausführlich unter Reparatursendungen und Rückwaren.

Wie weist man nach, dass es wirklich dieselbe Ware ist?

Der Zoll muss feststellen können, dass die zurückkehrende Ware mit der ursprünglich ausgeführten Ware übereinstimmt.

Diese Identitätsprüfung wird auch als Nämlichkeit bezeichnet.

Mögliche Nachweise sind:

  • ursprüngliche Rechnung
  • ursprüngliche Ausfuhranmeldung
  • MRN
  • Ausgangsvermerk
  • ursprüngliches Versandlabel
  • Trackingnummer
  • Bestellnummer
  • Artikelnummer
  • SKU
  • Seriennummer
  • IMEI
  • Gerätenummer
  • RMA-Nummer
  • Fotos

Bei einem gewöhnlichen T-Shirt ist eine individuelle Seriennummer natürlich nicht vorhanden.

Hier können beispielsweise:

Bestellung + Artikelnummer + ursprüngliche Rechnung + Tracking

zur nachvollziehbaren Zuordnung beitragen.

Bei hochwertigen technischen Geräten ist dagegen eine Seriennummer besonders hilfreich.

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass neben der ursprünglichen Ausfuhranmeldung auch andere geeignete Nachweise verwendet werden können, sofern damit die Identität und die Voraussetzungen der Rückwarenbefreiung festgestellt werden können.

Brauche ich zwingend eine MRN?

Nicht jede ursprüngliche Ausfuhr verfügt über eine eigene elektronische Ausfuhranmeldung mit MRN.

Das ist bei vielen kleineren E-Commerce-Sendungen der Fall.

Eine fehlende MRN bedeutet deshalb nicht automatisch:

Keine Rückwarenbefreiung möglich.

Entscheidend ist, dass die ursprüngliche Ausfuhr beziehungsweise der frühere Unionswarenstatus und die Identität der zurückkommenden Ware ausreichend nachgewiesen werden können.

Mögliche Unterlagen sind dann beispielsweise:

  • Exportrechnung
  • Carrier Tracking
  • Versandbestätigung
  • Bestellung
  • Zahlungsbeleg
  • Artikelnummer
  • Retourenreferenz

War für die ursprüngliche Ausfuhr dagegen eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich, sind:

MRN und Ausgangsvermerk

besonders gute Nachweise.

Mehr dazu unter Ausfuhranmeldung, ABD und MRN.

Der Ausgangsvermerk ist besonders wertvoll

Eine ursprüngliche MRN allein zeigt den Zollvorgang.

Der Ausgangsvermerk dokumentiert dagegen den tatsächlich erfolgten Ausgang der Ware aus dem Zollgebiet der Europäischen Union.

Für eine spätere Rückware ist diese Dokumentation deshalb besonders hilfreich.

Ein gut strukturierter Exportprozess sollte daher:

Bestellung

  • Rechnung
  • Tracking
  • MRN
  • Ausgangsvermerk

miteinander verbinden.

Dann kann eine spätere Retoure wesentlich leichter dem ursprünglichen Export zugeordnet werden.

Was ist der Verfahrenscode F01?

Bei einer förmlichen Zollanmeldung zur Wiedereinfuhr muss die beantragte Rückwarenbefreiung entsprechend erklärt werden.

In der EU-Zolldokumentation wird hierfür unter anderem der zusätzliche Verfahrenscode:

F01

für die Befreiung von Einfuhrabgaben für Rückwaren verwendet. Die EU-Kommission nennt diesen Code ausdrücklich als typischen Weg, die Rückwarenbefreiung in der Anmeldung zu beantragen.

Wichtig:

Der Code allein reicht nicht.

Die Voraussetzungen der Rückwarenregelung müssen tatsächlich erfüllt sein.

„Returned Goods“ allein reicht nicht

Auf internationalen Retouren sieht man häufig lediglich:

Returned Goods

oder:

Return

Das ist hilfreich, aber zollrechtlich kein vollständiger Antrag auf Rückwarenbefreiung.

Der Carrier beziehungsweise Zollagent benötigt genügend Informationen, um zu erkennen:

  • dass es eine Retoure ist
  • welche Ware zurückkommt
  • welchen Wert sie besitzt
  • wann sie ursprünglich ausgeführt wurde
  • wer ursprünglicher Versender war
  • welche Versand- oder Zollreferenz dazugehört

Ohne diese Informationen kann die Sendung als gewöhnliche Einfuhr abgefertigt werden.

Welchen Warenwert gebe ich bei einer Retoure an?

Nicht 0 Euro.

Eine zurückgesendete Ware verliert ihren wirtschaftlichen Wert nicht dadurch, dass der Kauf storniert oder erstattet wurde.

Beispiel:

Originalverkaufspreis:

300 Euro

Kunde erhält eine Rückerstattung:

300 Euro

Das bedeutet nicht:

Zollwert der Ware = 0 Euro

Die Zollbefreiung entsteht durch die Rückwarenregelung, nicht durch eine künstliche Reduzierung des Warenwertes.

Ein nachvollziehbarer Wert sollte daher weiterhin angegeben werden.

Warum ist 0 Euro problematisch?

Angenommen, ein Kunde schickt einen Laptop zurück.

Ursprünglicher Verkaufspreis:

1.500 Euro

Auf der Retourenrechnung steht:

Returned Goods – Value 0 EUR

Der Zoll sieht nun eine reale Ware mit einem offensichtlichen wirtschaftlichen Wert, aber eine Wertangabe von null.

Das kann zu:

  • Rückfragen
  • manueller Zollprüfung
  • Verzögerungen
  • Wertkorrekturen

führen.

Besser ist eine klare Trennung:

Warenwert für Zollzwecke: 1.500 Euro

und:

Returned Goods – No Sale / Customer Return

Welche Rechnung braucht man für eine Retoure?

Bei einer Kundenretoure findet normalerweise kein neuer Verkauf vom Kunden an den Händler statt.

Deshalb wird häufig eine Proforma-Rechnung beziehungsweise ein entsprechendes Retourendokument verwendet.

Darauf sollten insbesondere stehen:

  • ursprünglicher Verkäufer
  • ursprünglicher Käufer beziehungsweise Rücksender
  • Rücksendeadresse
  • genaue Warenbeschreibung
  • Artikelnummer
  • Menge
  • Warenwert
  • Währung
  • Zolltarifnummer beziehungsweise HS-Code
  • Ursprungsland
  • Rücksendegrund
  • ursprüngliche Rechnungsnummer
  • ursprüngliche Bestellnummer
  • gegebenenfalls Trackingnummer
  • gegebenenfalls MRN
  • gegebenenfalls Seriennummer
  • gegebenenfalls RMA

Als Verwendungszweck eignet sich beispielsweise:

Returned Goods – Customer Return – No Sale

Mehr zur Auswahl des richtigen Rechnungsdokuments finden Sie unter Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung.

Beispiel für eine gute Retourendeklaration

Goods Description:
Men's cotton jacket, 100% cotton

Reason for Export:
Returned Goods – Customer Return

Original Invoice:
INV-2026-12345

Original Order:
ORD-67890

Customs Value:
180 EUR

Country of Origin:
China

HS Code:
entsprechende Zolltarifnummer

Additional Information:
Goods previously exported from Germany and returned to original seller. No sale.

Damit ist der Vorgang wesentlich klarer als:

Gift – 0 EUR

Retoure niemals als Geschenk deklarieren

Eine Kundenretoure ist kein Geschenk.

Problematische Angaben sind beispielsweise:

Gift

Sample

No Value

wenn tatsächlich eine zuvor verkaufte Ware zurückgeschickt wird.

Der richtige Versandgrund lautet:

Return

beziehungsweise:

Returned Goods

Das ist nicht nur fachlich korrekter, sondern erleichtert auch die Zuordnung zur ursprünglichen Ausfuhr.

Mehr zu echten Geschenken und Mustern erfahren Sie unter Geschenke, Muster und kostenlose Sendungen.

Welche Zolltarifnummer verwende ich für die Retoure?

Grundsätzlich dieselbe passende Warenklassifizierung wie für die entsprechende Ware beim ursprünglichen Export.

Die Tatsache, dass ein Produkt zurückgesendet wird, verändert nicht seine Warenart.

Ein Baumwoll-T-Shirt bleibt zolltariflich ein Baumwoll-T-Shirt.

Ein Notebook bleibt ein Notebook.

Eine Maschine bleibt dieselbe Maschine.

Die Zolltarifnummer beschreibt:

Was ist die Ware?

Der Retourengrund beschreibt:

Warum wird sie zurückgeschickt?

Mehr zur Warenklassifizierung unter Zolltarifnummer und HS-Code bestimmen.

Welches Ursprungsland gebe ich an?

Auch das Ursprungsland ändert sich durch eine Retoure nicht.

Beispiel:

Ein chinesischer Kopfhörer wurde:

China → Deutschland importiert

danach:

Deutschland → Schweiz verkauft

und kommt jetzt:

Schweiz → Deutschland zurück.

Das Ursprungsland bleibt grundsätzlich:

China

Nicht:

Schweiz

und auch nicht automatisch:

Deutschland

Die Schweiz ist lediglich das Land, aus dem die konkrete Retoure versendet wird.

Mehr dazu unter Warenursprung und Präferenzursprung.

Muss ich bei einer Retoure Zoll bezahlen?

Wenn die Ware die Voraussetzungen der Rückwarenregelung erfüllt und die Befreiung korrekt beantragt wird, kann sie grundsätzlich von den Einfuhrzöllen befreit werden.

Genau das ist der zentrale Vorteil.

Beispiel:

Warenwert:

2.000 Euro

normaler Einfuhrzoll:

6 %

Ohne Rückwarenbehandlung:

120 Euro Zoll

Mit anerkannter Rückwarenbefreiung:

0 Euro Einfuhrzoll

Der Warenwert wird trotzdem korrekt angegeben.

Und was ist mit der Einfuhrumsatzsteuer?

Hier wird es etwas komplizierter.

Eine Zollbefreiung für Rückwaren bedeutet nicht in jeder Konstellation automatisch, dass auch die deutsche Einfuhrumsatzsteuer entfällt.

Die deutsche Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung enthält hierzu besondere Regeln.

§ 12 EUStBV schließt die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit unter anderem grundsätzlich aus, wenn die Ware ursprünglich im Rahmen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung ausgeführt wurde.

Es gibt jedoch eine für deutsche Händler sehr wichtige Ausnahme:

Erhält derjenige, der die ursprüngliche steuerfreie Ausfuhrlieferung ausgeführt hat, den Gegenstand wieder zurück und ist er hinsichtlich des Gegenstands vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt, greift dieser Ausschluss nicht.

Beispiel: Deutscher Online Shop bekommt seine Ware zurück

Ein deutscher Online Shop verkauft Ware steuerfrei als Ausfuhrlieferung an einen Kunden in der Schweiz.

Der Shop war:

ursprünglicher Verkäufer

und erhält exakt diese Ware anschließend wieder zurück.

Das Unternehmen ist für diese Ware vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Unter den weiteren Voraussetzungen kann deshalb neben der Zollbefreiung auch die entsprechende EUSt-Befreiung für die Rückware relevant sein.

Das ist ein typischer Fall, der für internationale Online Händler sehr wichtig ist.

Wann kann die EUSt problematischer werden?

Die umsatzsteuerliche Beurteilung kann beispielsweise komplizierter sein, wenn:

  • ein anderes Unternehmen die Ware zurückerhält
  • Eigentumsverhältnisse geändert wurden
  • die Ware vor der Wiedereinfuhr erneut geliefert wurde
  • ursprünglicher Exporteur und Wiedereinführer nicht zusammenpassen
  • der Empfänger nicht vollständig vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • ein Fulfillment- oder Marketplace-Modell dazwischenliegt

Deshalb sollten Zollbefreiung und EUSt-Befreiung separat betrachtet werden.

Mehr zur Berechnung und zum Vorsteuerabzug erfahren Sie unter Einfuhrumsatzsteuer berechnen.

Was passiert, wenn die Retoure falsch als normale Einfuhr abgefertigt wird?

Dann können trotz eigentlicher Rückwareneigenschaft zunächst Einfuhrabgaben festgesetzt werden.

Beispielsweise:

Warenwert:

1.000 Euro

Zoll:

5 %

Einfuhrumsatzsteuer:

19 %

Zusätzlich:

Carrier-Abfertigungsgebühren.

Der Händler erhält anschließend eine Rechnung, obwohl die Ware lediglich von seinem ausländischen Kunden zurückgekommen ist.

Das führt zu:

  • unnötigen Kosten
  • Erstattungsanträgen
  • zusätzlichem Support
  • Liquiditätsbelastung
  • Buchhaltungsaufwand

Deshalb sollte die Rückwarenbehandlung vor beziehungsweise während der Einfuhr korrekt vorbereitet werden.

Rückwarenbefreiung nachträglich beantragen?

Ist die Ware bereits als gewöhnliche Einfuhr abgefertigt und wurden Abgaben erhoben, kann abhängig vom konkreten Fall geprüft werden, ob eine:

  • Änderung
  • Erstattung
  • Erlass

der Einfuhrabgaben möglich ist.

Das ist jedoch deutlich aufwendiger als eine korrekte Deklaration von Anfang an.

Insbesondere müssen die Voraussetzungen der ursprünglichen Rückwarenbefreiung weiterhin nachgewiesen werden können.

Ein guter Retourenprozess beginnt deshalb vor dem Versand des Kunden.

Der Kunde sollte nicht selbst irgendwelche Zolldokumente erstellen

Ein typischer Fehler internationaler Shops:

Der Kunde erhält lediglich die Nachricht:

„Schicken Sie das Paket an unsere Adresse zurück.“

Nun geht der Kunde zu einem Postamt oder Carrier und erstellt selbst die Zolldokumente.

Er trägt beispielsweise ein:

Gift

Wert:

10 Euro

Beschreibung:

Clothes

Das kann dazu führen, dass die Sendung beim deutschen Import völlig falsch eingeordnet wird.

Besser ist:

Der Händler stellt dem Kunden fertige Retourendaten beziehungsweise Retourendokumente zur Verfügung.

Ein professioneller internationaler Retourenprozess

Ein sinnvoller Ablauf ist:

1. Kunde beantragt Retoure

RMA beziehungsweise Retourennummer wird erzeugt.

2. Originalbestellung wird gefunden

Das System kennt:

  • ursprüngliche Rechnung
  • Artikel
  • Warenwert
  • HS-Code
  • Ursprung
  • ursprüngliches Tracking

3. Retourendokumente werden erzeugt

Mit:

Returned Goods – Customer Return

4. Versandlabel wird erstellt

Die Retoure ist bereits mit dem ursprünglichen Versand verknüpft.

5. Zollinformationen werden elektronisch übertragen

Der Carrier erhält korrekte Daten.

6. Rückwarenbehandlung wird berücksichtigt

Die Wiedereinfuhr kann entsprechend abgewickelt werden.

7. Retoure wird mit Originalauftrag verknüpft

Shop, Versand, Zoll und Buchhaltung können den Vorgang nachvollziehen.

Genau hier unterscheidet sich eine professionelle internationale Retourenlösung von einem einfachen Rücksendeetikett.

Retoure wegen Annahmeverweigerung

Ein häufiger Sonderfall:

Die Ware erreicht das Drittland, aber der Kunde verweigert die Annahme.

Beispielsweise weil:

  • Einfuhrabgaben zu hoch sind
  • Empfänger nicht erreichbar ist
  • Zollunterlagen fehlen
  • Kunde Bestellung nicht mehr möchte
  • Importabfertigung nicht durchgeführt wird

Der Carrier sendet die Ware anschließend automatisch nach Deutschland zurück.

Auch hier kann die Rückwarenregelung grundsätzlich relevant sein.

Wichtig ist, die ursprüngliche Sendung weiterhin eindeutig zuordnen zu können.

Retoure, weil der Kunde Zoll nicht bezahlt

Beispiel:

Deutscher Händler versendet DAP in die Schweiz.

Der Schweizer Kunde soll die dortigen Einfuhrabgaben übernehmen.

Er verweigert jedoch die Zahlung.

UPS beziehungsweise ein anderer Carrier sendet die Ware zurück.

Nun sollte verhindert werden, dass der deutsche Händler bei der Rückkehr seiner eigenen Ware erneut deutsche Einfuhrabgaben bezahlen muss.

Dafür ist die korrekte Rückwarendeklaration entscheidend.

Mehr zur Kostenverteilung zwischen Absender und Empfänger unter DAP, DDP, EXW und FCA.

Annahmeverweigerung und Rücksendekosten sind ein anderes Thema

Die Rückwarenbefreiung betrifft staatliche Einfuhrabgaben.

Sie bedeutet nicht, dass auch:

  • Rücktransport
  • Lagerkosten
  • Carrier-Gebühren
  • Zollabfertigungsgebühren
  • Rücksendezuschläge

automatisch entfallen.

Ein Carrier kann also trotz zollfreier Rückwareneinfuhr Gebühren für den Rücktransport oder die Abfertigung berechnen.

Zollbefreiung ≠ kostenlose Retoure

Retoure aus Großbritannien nach Deutschland

Seit dem Brexit ist eine Rücksendung aus England, Schottland oder Wales nach Deutschland eine Einfuhr aus einem Drittland.

Beispiel:

Deutscher Händler → Kunde in London

anschließend:

Kunde in London → deutscher Händler

Der Rückweg muss zollrechtlich abgefertigt werden.

Kann nachgewiesen werden, dass die identische Unionsware zuvor aus der EU exportiert wurde und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Rückwarenbehandlung relevant sein.

Mehr zu den grundsätzlichen Zollregeln finden Sie in unserem Brexit-Ratgeber für Großbritannien.

Retoure aus der Schweiz nach Deutschland

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU-Zollunion.

Eine Schweizer Kundenretoure nach Deutschland ist deshalb ebenfalls eine Einfuhr in die EU.

Für deutsche E-Commerce-Unternehmen ist die Schweiz einer der häufigsten praktischen Rückwarenfälle.

Besonders sinnvoll ist deshalb eine saubere Verbindung zwischen:

Originalbestellung

Export

Tracking

Retoure

Wiedereinfuhr

Retoure aus den USA nach Deutschland

Auch eine US-Retoure muss bei der Einfuhr nach Deutschland zollrechtlich abgewickelt werden.

Je höher der Warenwert, desto wichtiger werden:

  • ursprüngliche Exportnachweise
  • eindeutige Warenidentifikation
  • korrektes Retourendokument
  • richtiger Warenwert

Bei hochwertigen technischen Produkten sollten Seriennummern unbedingt dokumentiert werden.

Retoure aus Norwegen nach Deutschland

Norwegen gehört zwar zum Europäischen Wirtschaftsraum, aber nicht zur EU-Zollunion.

Eine Warenretoure aus Norwegen nach Deutschland ist deshalb ebenfalls zollrechtlich eine Einfuhr aus einem Drittland.

Binnenmarkt- und Zollgebiet dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Was gilt für Retouren innerhalb der EU?

Eine normale Retoure beispielsweise von:

Frankreich → Deutschland

Italien → Deutschland

Niederlande → Deutschland

ist grundsätzlich keine Drittlandswiedereinfuhr.

Bei Unionswaren entstehen deshalb nicht dieselben klassischen Rückwarenformalitäten wie bei einer Rücksendung aus der Schweiz, den USA oder Großbritannien.

Der neue Zollguide fokussiert deshalb ausdrücklich auf:

Retouren aus Drittländern zurück in die EU.

Teilretoure: Nur ein Artikel kommt zurück

Auch nur ein Teil der ursprünglich exportierten Waren kann grundsätzlich als Rückware zurückkommen.

Beispiel:

Bestellung:

5 Artikel

Kunde behält:

4 Artikel

Kunde retourniert:

1 Artikel

Die Rückwarenregelung verlangt nicht, dass zwingend die gesamte ursprüngliche Sendung zurückkommt.

Die EU-Kommission bestätigt ausdrücklich, dass auch nur ein Teil der ursprünglich ausgeführten Waren unter die Rückwarenregelung fallen kann.

Die Retourendokumente sollten deshalb genau ausweisen, welcher Artikel zurückgesendet wird.

Mehrere Pakete bei einer ursprünglichen Bestellung

Auch hier sollte nicht ausschließlich auf die Bestellnummer vertraut werden.

Wenn eine Bestellung in drei Paketen exportiert wurde und nur ein Paket zurückkommt, sollte nachvollziehbar sein:

  • welcher Artikel in welchem Paket war
  • welche Trackingnummer dazugehört
  • welcher Wert zurückkommt

Eine strukturierte Paket- und Artikelzuordnung erleichtert spätere Rückwarenprozesse erheblich.

Ist eine umgetauschte Ware noch dieselbe Rückware?

Hier muss unterschieden werden.

Kunde schickt Originalware zurück

Das kann eine Rückware sein.

Händler sendet anschließend eine neue Ersatzware hinaus

Die Ersatzware ist ein neuer Exportvorgang.

Die beiden Warenbewegungen sollten getrennt behandelt werden.

Beispiel:

Kunde schickt Schuh Größe 42 zurück.

Händler sendet Schuh Größe 43.

Die Rücksendung der Größe 42 kann Rückware sein.

Die neue Größe 43 ist eine neue Ausfuhr.

Ein Umtausch sollte deshalb zollrechtlich nicht einfach als eine einzige wertlose Bewegung behandelt werden.

Was gilt bei Garantieretouren?

Schickt ein Kunde eine defekte Ware nur zurück und der Händler behält sie in Deutschland, kann eine Rückwarenbehandlung relevant sein.

Wird die Ware dagegen:

  • repariert
  • wieder zum Kunden geschickt

oder wird im Rahmen eines Reparaturverfahrens nur vorübergehend ein- beziehungsweise ausgeführt, können weitere Zollverfahren hinzukommen.

Solche Fälle behandeln wir gesondert unter Reparatursendungen und Rückwaren.

Damit bleibt dieser Artikel bewusst auf klassische Kundenretouren fokussiert.

Retoure oder Reparatur: die einfache Abgrenzung

Kunde gibt Produkt endgültig zurück

Rückware

Beispiel:

Nichtgefallen, Widerruf, falsche Größe.

Kunde schickt Produkt zur Reparatur und bekommt es anschließend zurück

Reparaturverfahren prüfen

Hier können aktive beziehungsweise passive Veredelung und Wiederausfuhr relevant werden.

Kunde schickt defekte Ware zurück und bekommt ein neues Produkt

Rückware + neuer Ersatzexport

Das alte Produkt und die neue Ersatzware sind zwei unterschiedliche Warenbewegungen.

Muss ich bei einer Retoure Exportkontrolle beachten?

Bei einer normalen Kundenretoure zurück nach Deutschland liegt die exportkontrollrechtliche Hauptprüfung häufig bereits beim ursprünglichen Export.

Bei besonderen Waren sollte dennoch geprüft werden, welche Beschränkungen gelten.

Besonders relevant ist das bei:

  • Dual-Use-Gütern
  • sanktionierten Ländern
  • technischen Produkten
  • Reparaturen
  • Ersatzlieferungen

Mehr dazu unter Exportkontrolle und Dual Use.

Was ist bei Lithiumbatterien in Retouren zu beachten?

Zollrechtliche Rückwareneigenschaft und transportrechtliche Gefahrgutregeln sind voneinander getrennt.

Ein zurückgesendetes Gerät kann beispielsweise:

  • zollrechtlich Rückware

sein und gleichzeitig:

  • transportrechtlich eine Lithiumbatteriesendung

darstellen.

Insbesondere beschädigte oder defekte Lithiumbatterien können erheblichen Transportbeschränkungen unterliegen.

Eine Zollbefreiung macht eine Gefahrgutsendung deshalb nicht automatisch transportfähig.

Typische Fehler bei internationalen Retouren

Retoure als Geschenk deklarieren

Eine Kundenretoure ist kein Gift.

Wert 0 Euro eintragen

Rückerstattung des Kaufpreises bedeutet nicht, dass die Ware keinen Zollwert mehr besitzt.

Nur „Returned Goods“ eintragen

Die ursprüngliche Ausfuhr sollte nachvollziehbar sein.

Originalrechnung nicht angeben

Dadurch fehlt eine wichtige Verbindung zum ursprünglichen Export.

MRN nicht speichern

Bei förmlichen Ausfuhren geht ein wichtiger Nachweis verloren.

Ausgangsvermerk nicht archivieren

Der tatsächliche Export lässt sich später schlechter nachweisen.

HS-Code ändern

Eine Retoure verändert die Warenart nicht.

Ursprungsland auf das Retourenland ändern

Eine Ware chinesischen Ursprungs wird durch eine Rücksendung aus der Schweiz nicht zu Schweizer Ursprungsware.

Zollfreiheit und EUSt-Freiheit gleichsetzen

Die deutsche Einfuhrumsatzsteuer besitzt zusätzliche Voraussetzungen.

Kunde erstellt die Zolldokumente selbst

Das erhöht das Risiko falscher Werte und Versandgründe.

Retoure erst nach Ankunft zollrechtlich prüfen

Die Rückwarenbehandlung sollte möglichst bereits vor dem Rückversand vorbereitet werden.

So sollte eine Retoure aus einem Drittland vorbereitet werden

1. Originalbestellung finden

Welche Bestellung gehört zur Retoure?

2. Ursprüngliche Rechnung zuordnen

Rechnungsnummer und Warenwert erfassen.

3. Ursprünglichen Versand identifizieren

Trackingnummer und Versanddatum sichern.

4. Ausfuhrnachweis prüfen

Falls vorhanden:

  • MRN
  • ABD
  • Ausgangsvermerk

5. Retourengrund erfassen

Beispielsweise:

  • Widerruf
  • Nichtgefallen
  • falsche Größe
  • Annahmeverweigerung
  • unzustellbar

6. Ware eindeutig beschreiben

Nicht nur „Return“.

7. Warenwert übernehmen

Nicht auf 0 Euro reduzieren.

8. Zolltarifnummer übernehmen

Die korrekte Warenklassifizierung weiterverwenden.

9. Ursprungsland übernehmen

Nicht mit dem Retourenland verwechseln.

10. RMA vergeben

Die Retoure eindeutig intern referenzieren.

11. Retourendokument erstellen

Beispielsweise:

Returned Goods – Customer Return – No Sale

12. Rückwarenbefreiung berücksichtigen

Die Wiedereinfuhr nicht als normalen Einkauf deklarieren.

13. Versandlabel erstellen

Retourendaten möglichst direkt mit dem ursprünglichen Auftrag verknüpfen.

14. Einfuhr überwachen

Prüfen, ob die Ware korrekt als Rückware abgefertigt wurde.

Checkliste für die Retouren-Proforma-Rechnung

Eine gute Retourenrechnung sollte je nach Versandprodukt und Zielland enthalten:

  • vollständiger Rücksender
  • deutscher Empfänger
  • Rechnungs- beziehungsweise Dokumentnummer
  • Datum
  • Warenbeschreibung
  • Artikelnummer
  • Menge
  • tatsächlicher Warenwert
  • Währung
  • Zolltarifnummer
  • Ursprungsland
  • Gewicht
  • Retourengrund
  • ursprüngliche Rechnungsnummer
  • ursprüngliche Bestellnummer
  • RMA
  • gegebenenfalls Seriennummer
  • gegebenenfalls ursprüngliche Trackingnummer
  • gegebenenfalls MRN
  • Hinweis auf Returned Goods

Ein sinnvoller Hinweis lautet beispielsweise:

Returned Goods – Customer Return – Previously Exported from the European Union – No Sale

Warum sollten Online Shops Retouren mit dem Originalexport verknüpfen?

Bei einem internationalen Shop existieren ohnehin Produktdaten wie:

  • Artikelnummer
  • Beschreibung
  • Preis
  • Gewicht
  • Zolltarifnummer
  • Warenursprung

Beim ursprünglichen Export entstehen zusätzlich:

  • Bestellung
  • Rechnung
  • Versandlabel
  • Tracking
  • gegebenenfalls MRN
  • gegebenenfalls Ausgangsvermerk

Für eine Retoure sollten diese Daten nicht erneut manuell eingetippt werden.

Stattdessen sollte aus:

Originalversand

automatisch:

Retoure

entstehen.

Das reduziert insbesondere Fehler bei:

  • Warenwert
  • Ursprung
  • HS-Code
  • Beschreibung
  • ursprünglicher Referenz

Retoure über Shopify, Shopware oder ERP

Internationale Retouren lassen sich besonders effizient abwickeln, wenn Bestell- und Produktdaten bereits aus dem Shopsystem übernommen werden.

Beispielsweise aus:

  • Shopify
  • Shopware
  • WooCommerce
  • Billbee
  • Warenwirtschaft
  • ERP
  • WMS

Über die technischen Lösungen von Paket International können Versand- und Bestelldaten in internationale Prozesse übernommen werden.

Dadurch kann eine Retoure direkt mit dem ursprünglichen Export verknüpft werden.

Zoll bei Retouren mit Paket International

Mit Paket International können internationale Rücksendungen strukturiert vorbereitet werden.

Abhängig vom Versandvorgang lassen sich relevante Informationen miteinander verbinden:

  • ursprüngliche Bestellung
  • Warenbeschreibung
  • Warenwert
  • Zolltarifnummer
  • Warenursprung
  • Retourengrund
  • Versandlabel
  • Proforma-Rechnung
  • Tracking
  • Exportdokumente

Gerade bei Drittlandsretouren ist diese Verbindung wichtig, weil der Rückweg nicht einfach wie ein normales Inlandspaket behandelt werden kann.

Weitere praktische Informationen finden Sie auch unter Rücksendung international und Zoll.

Internationale Retoure jetzt berechnen

Häufige Fragen zum Zoll bei Retouren

Muss ich auf eine Retoure aus einem Drittland Zoll bezahlen?

Nicht zwingend. Wurde die Ware zuvor als Unionsware aus der EU ausgeführt und erfüllt sie die gesetzlichen Voraussetzungen der Rückwarenregelung, kann sie grundsätzlich von Einfuhrzöllen befreit werden.

Was ist eine Rückware?

Eine Rückware ist grundsätzlich eine zuvor aus dem Zollgebiet der EU ausgeführte Unionsware, die wieder zurückkehrt und die Voraussetzungen des Artikels 203 UZK erfüllt.

Wie lange kann eine Ware als Rückware zurückkommen?

Grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach der ursprünglichen Ausfuhr. Bei besonderen Umständen kann eine Überschreitung der Frist berücksichtigt werden.

Muss die ganze Bestellung zurückkommen?

Nein. Auch nur ein Teil der ursprünglich ausgeführten Waren kann grundsätzlich unter die Rückwarenbefreiung fallen.

Muss eine Rückware EU-Ursprung haben?

Nein. Entscheidend ist insbesondere der frühere Status als Unionsware. Eine ursprünglich in China hergestellte Ware kann nach ordnungsgemäßer Überführung in den freien Verkehr und anschließender Ausfuhr grundsätzlich ebenfalls als Rückware zurückkommen.

Ist „Returned Goods“ ausreichend?

Nein. Die Kennzeichnung ist hilfreich, ersetzt aber nicht den Nachweis der ursprünglichen Ausfuhr und die korrekte Beantragung der Rückwarenbefreiung.

Welchen Wert muss ich bei einer Retoure angeben?

Einen nachvollziehbaren Warenwert. Die Ware sollte nicht allein wegen der Rückerstattung des Kaufpreises mit 0 Euro angegeben werden.

Muss ich die ursprüngliche Rechnung beilegen?

Die ursprüngliche Rechnung ist ein sehr hilfreicher Nachweis und sollte möglichst über Rechnungsnummer beziehungsweise Dokumentkopie mit der Retoure verbunden werden.

Brauche ich eine MRN?

Nicht jede ursprüngliche Ausfuhr besitzt eine MRN. Ist eine vorhanden, ist sie ein sehr wertvoller Nachweis. Fehlt sie, können abhängig vom Fall andere Belege die ursprüngliche Ausfuhr dokumentieren.

Was ist der Ausgangsvermerk?

Der Ausgangsvermerk bestätigt bei einem elektronischen Ausfuhrvorgang den tatsächlichen Ausgang der Ware aus dem EU-Zollgebiet und kann deshalb bei einer späteren Rückware sehr hilfreich sein.

Was bedeutet F01?

F01 ist ein zusätzlicher Verfahrenscode, der bei entsprechenden Zollanmeldungen für die Rückwarenbefreiung verwendet wird. Die tatsächlichen Voraussetzungen müssen trotzdem nachgewiesen werden.

Ist eine Rückware automatisch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit?

Nicht in jedem Fall. Die EUStBV enthält zusätzliche Voraussetzungen und Ausschlüsse. Besonders relevant für deutsche Händler ist die Ausnahme, wenn der ursprüngliche Lieferer seine Ware zurückerhält und hinsichtlich des Gegenstands vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Muss ich auf eine Retoure aus der Schweiz Zoll bezahlen?

Eine Rücksendung aus der Schweiz ist grundsätzlich eine Einfuhr in die EU. Bei einer korrekt nachgewiesenen Rückware kann jedoch eine Befreiung von Einfuhrzöllen möglich sein.

Muss ich auf eine Retoure aus Großbritannien Zoll bezahlen?

Seit dem Brexit ist die Rücksendung aus Großbritannien grundsätzlich eine Drittlandswiedereinfuhr. Auch hier kann die Rückwarenbefreiung greifen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ich auf eine Retoure aus den USA Zoll bezahlen?

Auch eine Retoure aus den USA ist eine Einfuhr in die EU. Eine Rückwarenbehandlung kann vermeiden, dass die zuvor ausgeführte Ware nochmals mit Einfuhrzöllen belastet wird.

Ist Norwegen bei Retouren ein Drittland?

Ja. Norwegen gehört nicht zur EU-Zollunion. Eine Rücksendung aus Norwegen nach Deutschland muss deshalb zollrechtlich als Drittlandssendung behandelt werden.

Muss ich bei einer Retoure innerhalb der EU Zoll bezahlen?

Bei einer normalen Warenbewegung von Unionswaren zwischen EU-Mitgliedstaaten entstehen grundsätzlich keine klassischen Drittlands-Einfuhrzölle.

Welche Rechnung brauche ich für eine Kundenretoure?

Da normalerweise kein neuer Verkauf vom Kunden an den Händler stattfindet, wird häufig eine Proforma-Rechnung beziehungsweise ein entsprechendes Retourendokument verwendet.

Darf ich eine Retoure als Geschenk deklarieren?

Nein. Eine Kundenretoure ist kein Geschenk. Der tatsächliche Versandgrund sollte als Return beziehungsweise Returned Goods angegeben werden.

Wird das Ursprungsland bei der Retoure zum Land des Kunden?

Nein. Eine chinesische Ware bleibt grundsätzlich chinesischen Ursprungs, auch wenn sie aus der Schweiz nach Deutschland zurückgesendet wird.

Welche Zolltarifnummer verwende ich?

Grundsätzlich die passende Warenklassifizierung der zurückgesendeten Ware. Die Retoureneigenschaft ändert die Warenart nicht.

Was passiert bei einem Umtausch?

Die zurückgesendete Originalware kann eine Rückware darstellen. Die anschließend versendete Ersatzware ist grundsätzlich ein neuer Exportvorgang.

Was gilt bei einer Reparatur?

Eine Ware, die zur Reparatur ein- oder ausgeführt wird, kann besonderen Zollverfahren wie aktiver oder passiver Veredelung unterliegen. Das sollte von einer klassischen Retoure getrennt werden.

Reparatursendungen und Rückwaren richtig abwickeln

Was passiert bei Annahmeverweigerung?

Kommt die ursprünglich aus Deutschland versandte Ware wegen Annahmeverweigerung oder fehlender Importabfertigung zurück, kann ebenfalls eine Rückwarenbehandlung relevant sein.

Entfallen bei Rückwaren auch Carrier-Gebühren?

Nicht automatisch. Rückwarenbefreiung betrifft staatliche Einfuhrabgaben. Rücktransport-, Lager-, Abfertigungs- oder Servicegebühren eines Versanddienstleisters können trotzdem entstehen.

Wie vermeide ich Zollprobleme bei internationalen Retouren?

Am wichtigsten ist die Verbindung zwischen ursprünglichem Export und Retoure. Rechnung, Tracking, Artikelinformationen, Warenwert, Zolltarifnummer und gegebenenfalls MRN sollten bereits beim Erstellen der Retoure übernommen werden.

Kann Paket International internationale Retouren abwickeln?

Paket International unterstützt internationale Rücksendungen mit Versand-, Waren-, Zoll- und Dokumentendaten. Dadurch können Retouren strukturiert mit dem ursprünglichen Versandvorgang verbunden werden.

Wo kann ich eine internationale Retoure berechnen?

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