Der Zollwert ist eine der wichtigsten Berechnungsgrundlagen bei der Einfuhr von Waren.
Er entscheidet zusammen mit der Zolltarifnummer und dem Warenursprung darüber, wie hoch der zu zahlende Einfuhrzoll ausfällt.
Dabei entsteht häufig ein Missverständnis:
Der Zollwert ist nicht automatisch identisch mit dem Warenwert auf der Rechnung.
Je nach Lieferbedingung und Kostenstruktur können beispielsweise Transportkosten, Versicherungskosten, Verpackungskosten oder andere Kostenbestandteile zum Rechnungspreis hinzugerechnet werden.
Andere Kosten dürfen dagegen unter bestimmten Voraussetzungen wieder herausgerechnet werden.
Für eine korrekte Zollberechnung müssen deshalb mindestens drei Faktoren betrachtet werden:
Was ist die Ware?
Das bestimmt die Zolltarifnummer.
Woher stammt die Ware?
Das beeinflusst den anwendbaren Zollsatz und mögliche Präferenzen.
Welchen Zollwert besitzt die Ware?
Auf diesen Wert wird ein wertabhängiger Zollsatz angewendet.
Mit Paket International können Warenwert, Zolltarifnummer, Warenursprung, Zielland und Versandinformationen in die Berechnung internationaler Versand und Einfuhrkosten einbezogen werden.
Versandkosten und Einfuhrabgaben berechnen
Der Zollwert ist der für Zollzwecke festgestellte wirtschaftliche Wert einer eingeführten Ware.
Bei einer Einfuhr in die Europäische Union bildet er eine wesentliche Grundlage für die Berechnung wertabhängiger Zölle.
Vereinfacht gilt:
Zollwert × Zollsatz = Zollbetrag
Beispiel:
Zollwert:
10.000 Euro
Zollsatz:
5 Prozent
Zoll:
500 Euro
In der Praxis muss allerdings zunächst ermittelt werden, ob die 10.000 Euro tatsächlich der richtige Zollwert sind.
Genau dafür gibt es die Regeln zur Zollwertermittlung.
Diese Begriffe werden häufig gleichgesetzt, beschreiben aber unterschiedliche Dinge.
Der Warenwert beschreibt den wirtschaftlichen Wert beziehungsweise Verkaufspreis der Ware.
Der Rechnungswert ist der auf der Handelsrechnung ausgewiesene Betrag.
Er kann neben dem reinen Warenpreis beispielsweise auch enthalten:
Der Zollwert wird nach den geltenden zollrechtlichen Bewertungsregeln ermittelt.
Ausgangspunkt kann der Rechnungspreis sein. Anschließend können jedoch Hinzurechnungen oder Abzüge erforderlich sein.
Deshalb gilt:
Rechnungswert ≠ automatisch Zollwert
Bei einer Einfuhr in die Europäische Union hängen die Einfuhrzölle grundsätzlich von drei wesentlichen Faktoren ab:
Sie bestimmt, welcher Zollsatz für die konkrete Warenart gilt.
Mehr dazu erfahren Sie unter Zolltarifnummer bestimmen.
Der Ursprung kann beeinflussen, ob der reguläre Zollsatz oder beispielsweise ein Präferenzzollsatz anzuwenden ist.
Auf den Zollwert wird bei wertabhängigen Zöllen der entsprechende Zollsatz angewendet.
Vereinfacht:
Zollbetrag = Zollwert × Zollsatz
Dieser Artikel beschreibt schwerpunktmäßig die Zollwertermittlung bei der Einfuhr in die Europäische Union beziehungsweise nach Deutschland.
Das ist wichtig, weil der Zollwert grundsätzlich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Einfuhrlandes bestimmt wird.
Viele Staaten orientieren sich an den internationalen Regeln des WTO Zollwertübereinkommens. Dennoch können sich die konkrete Umsetzung und zusätzliche Einfuhrvorschriften unterscheiden.
Versenden Sie beispielsweise eine Ware aus Deutschland in die USA, entscheidet der amerikanische Zoll nach den dort geltenden Regeln über den für die US Einfuhr maßgeblichen Wert.
Bei einer Einfuhr aus den USA nach Deutschland gelten dagegen die europäischen Vorschriften zur Zollwertermittlung.
Bei normalen Warenkäufen ist die sogenannte Transaktionswertmethode die wichtigste Methode zur Bestimmung des Zollwerts.
Ausgangspunkt ist grundsätzlich:
der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis der Ware bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union.
Dieser Preis wird anschließend gegebenenfalls angepasst.
Vereinfacht:
Rechnungspreis
+ zollwertrechtliche Hinzurechnungen
− zulässige Abzüge
= Zollwert
Die Transaktionswertmethode wird bei einem großen Teil gewöhnlicher kommerzieller Einfuhren verwendet.
Ein deutsches Unternehmen kauft eine Maschine in den USA.
Rechnungspreis:
10.000 Euro
Transportkosten bis zum ersten Eintritt in das Zollgebiet der EU:
1.200 Euro
Transport innerhalb der EU nach dem Eintritt:
300 Euro
Der Kauf wurde EXW vereinbart und die Transportkosten sind nicht im Warenpreis enthalten.
Dann ergibt sich vereinfacht:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Rechnungspreis | 10.000 € |
| Transport bis zum Eintritt in die EU | + 1.200 € |
| Zollwert | 11.200 € |
Die zusätzlichen 300 Euro für den Transport innerhalb der EU gehören in diesem vereinfachten Fall nicht zum Zollwert.
Sie können jedoch später bei der Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer relevant werden.
Ja, teilweise.
Bei einer Einfuhr in die EU gehören Beförderungskosten grundsätzlich bis zum maßgeblichen Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Union in den Zollwert.
Vereinfacht:
Transport bis zur EU Außengrenze beziehungsweise zum maßgeblichen Eintrittsort → Zollwert
Transport nach diesem Punkt innerhalb der EU → grundsätzlich nicht Zollwert, wenn entsprechend abgrenzbar
Beispiel:
USA → Rotterdam → Berlin
Transport USA bis Rotterdam:
1.200 Euro
Transport Rotterdam bis Berlin:
300 Euro
Für den Zollwert werden in diesem vereinfachten Beispiel die:
1.200 Euro
berücksichtigt.
Die:
300 Euro
innerhalb der EU gehören nicht zum Zollwert, können aber Teil der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer sein.
Versicherungskosten, die im Zusammenhang mit dem Transport der eingeführten Ware bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der EU entstehen, gehören grundsätzlich ebenfalls zum Zollwert.
Beispiel:
Warenpreis:
10.000 Euro
Transport bis EU Eintritt:
1.000 Euro
Transportversicherung:
100 Euro
Vereinfachter Zollwert:
11.100 Euro
Sind Versicherungs oder Frachtkosten bereits im Rechnungspreis enthalten, dürfen sie selbstverständlich nicht ein zweites Mal hinzugerechnet werden.
Bestimmte Verpackungskosten können ebenfalls Bestandteil des Zollwerts sein.
Das betrifft beispielsweise Kosten für:
wenn diese Kosten vom Käufer getragen werden und noch nicht im tatsächlich gezahlten beziehungsweise zu zahlenden Preis enthalten sind.
Auch hier gilt:
Nicht doppelt rechnen.
Sind die Verpackungskosten bereits vollständig im Warenpreis enthalten, werden sie nicht erneut hinzugerechnet.
Abhängig von der konkreten Transaktion können unter anderem folgende Positionen relevant sein:
Nicht jeder dieser Punkte ist bei jeder Einfuhr relevant.
Bei einem einfachen Einkauf eines fertigen Produkts sind Rechnungspreis und Frachtkosten häufig die sichtbarsten Bestandteile.
Bei komplexen internationalen Lieferketten kann die Zollwertberechnung jedoch erheblich umfangreicher werden.
Bei der Zollwertermittlung können auch Waren oder Leistungen relevant sein, die der Käufer dem ausländischen Hersteller kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung stellt.
Beispiel:
Ein deutscher Hersteller lässt Metallteile in China produzieren.
Dafür stellt er dem chinesischen Produzenten kostenlos eine spezielle Form oder ein Werkzeug zur Verfügung.
Der Wert dieser Beistellung ist möglicherweise nicht im chinesischen Rechnungspreis enthalten.
Zollwertrechtlich kann er trotzdem berücksichtigt werden müssen.
Zu solchen Beistellungen können abhängig vom Fall beispielsweise gehören:
Deshalb kann der reine Lieferantenpreis bei internationalen Lohnfertigungen zu niedrig sein, um den vollständigen Zollwert abzubilden.
Bestimmte Lizenz oder Nutzungsgebühren können in den Zollwert einzubeziehen sein.
Das ist insbesondere dann relevant, wenn die Lizenzgebühr:
Nicht jede Lizenzzahlung wird automatisch dem Zollwert zugeschlagen.
Bei internationalen Lizenz, Marken oder Konzernstrukturen kann eine genaue Prüfung jedoch erforderlich sein.
Bestimmte Kosten können aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden, wenn sie darin enthalten und entsprechend von den zollwertrelevanten Kosten unterscheidbar sind.
Dazu können unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise gehören:
Entscheidend ist häufig, dass diese Kosten getrennt erkennbar und nachvollziehbar sind.
Eine Einkaufsprovision ist eine Zahlung des Käufers an einen Agenten, der für den Käufer beim Einkauf tätig wird.
Solche Einkaufsprovisionen gehören unter den entsprechenden Voraussetzungen nicht zum Zollwert.
Davon zu unterscheiden sind andere Provisionen und Maklerkosten, die je nach Fall hinzuzurechnen sein können.
Der Begriff „Provision“ allein reicht deshalb für die Zollwertbeurteilung nicht aus.
Es muss geprüft werden, für wen der Vermittler tätig ist und wofür die Zahlung erfolgt.
Incoterms® bestimmen nicht direkt den Zollwert.
Sie sind aber sehr wichtig, weil sie zeigen, welche Transport und Nebenkosten bereits im vereinbarten Warenpreis enthalten sind.
Deshalb beeinflussen sie die praktische Berechnung erheblich.
Bei EXW enthält der Warenpreis häufig nur die Bereitstellung beim Verkäufer.
Transport und Versicherung werden anschließend vom Käufer organisiert.
Beispiel:
EXW Warenpreis:
10.000 Euro
Fracht bis zur EU Grenze:
1.500 Euro
Versicherung bis zur EU Grenze:
100 Euro
Vereinfachter Zollwert:
11.600 Euro
Die Fracht und Versicherung müssen hier zusätzlich berücksichtigt werden, weil sie im EXW Warenpreis noch nicht enthalten sind.
Bei FCA hängt die Berechnung vom konkreten Übergabeort ab.
Ein Teil der Transportkosten kann bereits im Rechnungspreis enthalten sein, weitere Kosten trägt der Käufer.
Für die Zollwertermittlung muss deshalb geprüft werden:
Welche Kosten sind bereits im Preis enthalten und welche Kosten entstehen zusätzlich bis zum Eintritt in die EU?
Enthält der Rechnungspreis bereits:
bis zu einem vereinbarten Einfuhrhafen, können diese Kosten bereits vollständig oder teilweise im Rechnungspreis enthalten sein.
Sie dürfen dann nicht nochmals zusätzlich angesetzt werden.
Die Lieferbedingung ist deshalb ein wichtiger Hinweis darauf, wie der Rechnungspreis zusammengesetzt ist.
Bei DDP kann der Rechnungspreis besonders viele Kostenbestandteile enthalten.
Beispielsweise:
Nicht alle diese Beträge gehören zum Zollwert.
Sind beispielsweise nach dem Eintritt in die EU entstandene Transportkosten oder Einfuhrabgaben im DDP Preis enthalten und eindeutig abgrenzbar, können entsprechende zollwertrechtliche Abzüge zu prüfen sein.
Ein DDP Gesamtpreis sollte deshalb nicht automatisch vollständig als Zollwert verwendet werden.
Ob eine Sendung DAP oder DDP verschickt wird, beantwortet hauptsächlich die Frage:
Wer übernimmt die Importabwicklung und Einfuhrkosten?
Die Lieferbedingung ändert nicht die zollrechtliche Bewertungsmethode der Ware.
Eine Ware wird also nicht deshalb billiger bewertet, weil:
oder:
Wichtig ist vielmehr, welche Kosten im Preis enthalten sind und welche davon nach den geltenden Zollwertregeln hinzugerechnet oder abgezogen werden müssen.
Besonders häufig entstehen Fragen bei:
Wenn eine Ware kostenlos geliefert wird, existiert möglicherweise kein Kaufgeschäft und kein tatsächlich gezahlter Kaufpreis.
Dann kann die normale Transaktionswertmethode nicht einfach verwendet werden.
Das bedeutet jedoch nicht:
Zollwert = 0 Euro
Stattdessen muss der Zollwert nach einer der nachrangigen Bewertungsmethoden ermittelt werden.
Eine Proforma Rechnung über:
0 Euro
ist deshalb für die Zollwertermittlung häufig problematisch.
Beispiel:
Ein Hersteller schickt einem deutschen Unternehmen kostenlos einen Laptop als Produktmuster.
Der Laptop wird nicht verkauft.
Trotzdem besitzt er einen wirtschaftlichen Wert.
Der Zoll muss diesen Wert bestimmen können.
Je nach Situation können dafür beispielsweise Werte identischer oder ähnlicher eingeführter Waren oder andere zulässige Bewertungsmethoden herangezogen werden.
Mehr zum richtigen Rechnungsdokument erfahren Sie in unserem Zollguide Handelsrechnung vs. Proforma Rechnung.
Ein kostenloses Muster muss grundsätzlich nicht wertlos sein.
Beispiel:
Regulärer Verkaufspreis eines Bauteils:
200 Euro
Das Unternehmen verschickt ein Exemplar kostenlos als Muster.
Der Empfänger bezahlt:
0 Euro
Die Ware besitzt trotzdem einen wirtschaftlichen Wert.
Welche Bewertungsmethode verwendet werden kann, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Eine bloße Angabe:
Sample, value 0 EUR
sollte deshalb nicht ohne weitere Prüfung verwendet werden.
Auch ein Geschenk besitzt grundsätzlich einen Wert.
Ob für eine Geschenksendung tatsächlich Einfuhrabgaben entstehen, ist eine davon getrennte Frage.
Für bestimmte echte private Geschenksendungen existieren Freigrenzen und Befreiungen.
Die Zollwertermittlung und die Frage nach einer möglichen Abgabenbefreiung dürfen deshalb nicht miteinander verwechselt werden.
Wert vorhanden
bedeutet nicht automatisch:
Abgaben müssen gezahlt werden
und:
Geschenk
bedeutet nicht automatisch:
Wert = 0
Ein kostenlos geliefertes Ersatzteil im Rahmen einer Garantie kann ebenfalls einen wirtschaftlichen Wert besitzen.
Beispiel:
Ein Steuerungsmodul kostet regulär:
500 Euro
Der Kunde erhält im Garantiefall kostenlos ein neues Modul.
Der konkrete Kaufpreis dieser Sendung beträgt:
0 Euro
Das Modul ist zollrechtlich jedoch nicht automatisch wertlos.
Für die Zollabfertigung muss deshalb ein plausibler Wert und die passende Bewertungsmethode berücksichtigt werden.
Reparatursendungen sind komplexer als normale Warenverkäufe.
Je nach Richtung und Zollverfahren können relevant sein:
Ein Gerät mit einem ursprünglichen Wert von 5.000 Euro wird nicht automatisch mit 100 Euro Zollwert bewertet, nur weil die Reparatur 100 Euro kostet.
Das konkrete Zollverfahren ist entscheidend.
Gerade bei hochwertigen Reparatursendungen sollte daher vor Versand geprüft werden, wie die Aus und Wiedereinfuhr korrekt abgewickelt wird.
Auch gebrauchte Waren besitzen grundsätzlich einen Zollwert.
Bei einem tatsächlichen Verkauf kann der gezahlte Preis unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ausgangspunkt der Bewertung sein.
Fehlt ein geeigneter Verkauf zur Ausfuhr oder bestehen Zweifel an der Bewertung, können andere Methoden erforderlich werden.
Bei gebrauchten Maschinen, Fahrzeugen oder hochwertigen Geräten können deshalb beispielsweise relevant sein:
Der ursprüngliche Neupreis ist nicht automatisch der aktuelle Zollwert.
Bei konzerninternen Geschäften oder anderen verbundenen Unternehmen kann die Transaktionswertmethode trotzdem verwendet werden.
Entscheidend ist jedoch, ob die Verbindung zwischen Käufer und Verkäufer den Preis beeinflusst hat.
Die Zollbehörde kann deshalb zusätzliche Nachweise verlangen.
Beispiel:
Eine amerikanische Muttergesellschaft verkauft Waren an ihre deutsche Tochtergesellschaft.
Der Rechnungspreis liegt deutlich unter den marktüblichen Preisen.
Dann kann geprüft werden, ob der konzerninterne Preis tatsächlich für die Zollwertermittlung geeignet ist.
Dieses Thema ist insbesondere für internationale Unternehmensgruppen und Transfer Pricing Strukturen relevant.
Kann der Zollwert nicht mit der Transaktionswertmethode bestimmt werden, sieht das EU Zollrecht weitere Bewertungsmethoden vor.
Grundsätzlich gibt es sechs Methoden.
Ausgangspunkt ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis bei einem Verkauf zur Ausfuhr in die EU, gegebenenfalls korrigiert um Hinzurechnungen und Abzüge.
Dies ist die wichtigste Methode.
Kann Methode 1 nicht verwendet werden, können unter den Voraussetzungen der Vorschriften Transaktionswerte identischer eingeführter Waren herangezogen werden.
Wichtig:
Es geht um identische eingeführte Waren, nicht um Waren, die im Einfuhrland hergestellt wurden.
Existieren keine geeigneten identischen Waren, können entsprechend ähnliche eingeführte Waren als Grundlage dienen.
Hier wird vom Verkaufspreis der eingeführten beziehungsweise identischen oder ähnlichen Waren innerhalb der EU ausgegangen.
Bestimmte Kosten, Gewinne und Abgaben werden anschließend herausgerechnet.
Dabei wird der Zollwert unter anderem anhand von:
ermittelt.
Kann keine der vorherigen Methoden angewendet werden, erfolgt eine Bewertung anhand verfügbarer Daten und zweckmäßiger Methoden unter Beachtung der zollrechtlichen Bewertungsgrundsätze.
Willkürliche oder frei erfundene Werte sind dabei nicht zulässig.
Nein.
Die Methoden stehen grundsätzlich in einer vorgegebenen Rangfolge.
Zunächst muss geprüft werden, ob die Transaktionswertmethode verwendet werden kann.
Erst wenn das nicht möglich ist, werden die nachrangigen Methoden relevant.
Bei bestimmten Bewertungsmethoden bestehen gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, die Reihenfolge der deduktiven Methode und der Methode des errechneten Werts auf Antrag zu tauschen.
Für gewöhnliche Warenkäufe bleibt jedoch die Transaktionswertmethode der wichtigste Ausgangspunkt.
Der Zollwert allein reicht nicht aus, um den Zollbetrag zu bestimmen.
Zusätzlich muss der Zollsatz bekannt sein.
Dieser hängt insbesondere von der Zolltarifnummer der Ware ab.
Beispiel:
Zollwert:
20.000 Euro
Ware A:
Zollsatz 0 Prozent
Zoll:
0 Euro
Ware B:
Zollsatz 8 Prozent
Zoll:
1.600 Euro
Gleicher Zollwert, aber völlig unterschiedliche Zollbelastung.
Deshalb sollten Zollwert und Zolltarifnummer immer gemeinsam betrachtet werden.
Auch der Warenursprung kann die Höhe des Zollsatzes beeinflussen.
Besteht beispielsweise zwischen der EU und dem Ursprungsland ein Freihandelsabkommen und erfüllt die Ware die entsprechenden Ursprungsregeln, kann ein Präferenzzollsatz gelten.
Beispiel:
Regulärer Zollsatz:
6 Prozent
Präferenzzollsatz:
0 Prozent
Zollwert:
50.000 Euro
Ohne Präferenz:
3.000 Euro Zoll
Mit wirksamer Präferenz:
0 Euro Zoll
Der Zollwert bleibt derselbe.
Was sich ändert, ist der anzuwendende Zollsatz.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Zollpräferenzen.
Bei einem prozentualen Zollsatz ist die Berechnung vergleichsweise einfach.
Formel:
Zollwert × Zollsatz = Zollbetrag
Beispiel:
Zollwert:
11.200 Euro
Zollsatz:
4 Prozent
Berechnung:
11.200 × 4 % = 448 Euro Zoll
Bei bestimmten Waren können jedoch andere Zollarten oder zusätzliche Maßnahmen wie Antidumping oder Ausgleichszölle bestehen.
Die tatsächliche Berechnung sollte deshalb immer anhand der konkreten Zolltarifnummer und des Ursprungs erfolgen.
Nach Berechnung des Zolls folgt bei der Einfuhr nach Deutschland regelmäßig noch die Einfuhrumsatzsteuer, kurz EUSt.
Hier entsteht ein weiterer häufiger Fehler:
Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht immer nur auf den Zollwert berechnet.
Die Bemessungsgrundlage kann zusätzlich enthalten:
Deshalb ist die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer häufig höher als der Zollwert.
Ein deutsches Unternehmen importiert eine Maschine aus den USA.
Warenpreis:
10.000 Euro
Transport bis Rotterdam:
1.200 Euro
Transport Rotterdam bis Berlin:
300 Euro
angenommener Zollsatz:
4 Prozent
EUSt Satz:
19 Prozent
10.000 Euro Warenpreis
+ 1.200 Euro Transport bis EU Eintritt
= 11.200 Euro Zollwert
11.200 Euro × 4 Prozent
= 448 Euro Zoll
11.200 Euro Zollwert
= 11.948 Euro
11.948 Euro × 19 Prozent
= 2.270,12 Euro Einfuhrumsatzsteuer
448 Euro Zoll
+ 2.270,12 Euro EUSt
= 2.718,12 Euro
Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Der tatsächliche Zollsatz und die steuerliche Behandlung hängen von Ware und Einfuhrvorgang ab.
Der Zollwert ist lediglich eine Berechnungsgröße des Zollrechts.
Landed Costs beschreiben dagegen die gesamten Kosten einer internationalen Lieferung.
Dazu können beispielsweise gehören:
Deshalb gilt:
Zollwert ≠ Einfuhrabgaben ≠ Landed Costs
Mit Paket International können diese Kostenbestandteile für internationale Sendungen gemeinsam betrachtet werden.
Mehr dazu erfahren Sie unter garantierte Gesamtkosten.
Für internationale Online Shops ist ebenfalls wichtig, zwischen Produktpreis und zollrechtlicher Bemessungsgrundlage zu unterscheiden.
Der Kunde sieht beispielsweise:
Produkt:
150 Euro
Versand:
25 Euro
Für die Berechnung möglicher Einfuhrabgaben können aber zusätzlich relevant sein:
Ein einfacher Prozentsatz auf den Verkaufspreis reicht deshalb für eine zuverlässige internationale Zollberechnung häufig nicht aus.
Mit Paket International können Versandkosten und Einfuhrabgaben bereits im Checkout berechnet werden.
Wird die Ware beispielsweise in:
berechnet, müssen die relevanten Beträge für die deutsche Zollanmeldung mit dem zollrechtlich maßgeblichen Umrechnungskurs umgerechnet werden.
Es sollte deshalb nicht einfach ein beliebiger aktueller Wechselkurs von Google, einer Bank oder einer Kreditkarte verwendet werden.
Für die Zollwertberechnung gelten die zollrechtlich maßgeblichen Umrechnungskurse.
Auch wenn der Zollwert bei jeder entsprechenden Einfuhr bestimmt werden muss, bedeutet das nicht, dass bei jeder Sendung dieselben zusätzlichen Zollwertangaben erforderlich sind.
Bei gewerblichen Einfuhren spielen unter anderem Wertgrenzen und die konkrete Transaktion eine Rolle.
Bei einem Zollwert von mehr als 20.000 Euro je Sendung können umfangreichere Angaben zur Zollwertermittlung erforderlich werden, sofern keine entsprechende Ausnahme greift.
Dabei können beispielsweise Angaben notwendig sein zu:
Für regelmäßig importierende Unternehmen sollte die Zollwertermittlung deshalb Teil eines dokumentierten Importprozesses sein.
Ja.
Die Zollbehörden müssen einen angegebenen Transaktionswert nicht ungeprüft übernehmen.
Bestehen begründete Zweifel, können zusätzliche Unterlagen verlangt werden.
Das kann beispielsweise passieren, wenn:
Der Zoll kann dann zusätzliche Nachweise verlangen.
Beispielsweise:
Nein.
Ein künstlich reduzierter Warenwert kann zu einer falschen Zollanmeldung führen.
Problematisch sind beispielsweise:
Der Zollwert muss nach den gesetzlichen Bewertungsregeln ermittelt werden.
Das Ziel der Bewertung ist nicht, einen möglichst niedrigen Wert zu finden, sondern den korrekten Zollwert.
Transport und andere Kosten können noch hinzugerechnet werden müssen.
Transportkosten nach dem maßgeblichen Eintritt in die EU gehören nicht automatisch zum Zollwert.
Bei bestimmten Lieferbedingungen sind Transportkosten bereits im Rechnungspreis enthalten.
Im DDP Preis können Kosten enthalten sein, die zollwertrechtlich herausgerechnet werden können.
Auch kostenlose Waren können einen erheblichen Zollwert besitzen.
Der Warenpreis ist häufig nur der Ausgangspunkt.
Die steuerliche Bemessungsgrundlage kann deutlich höher sein.
Ohne den passenden Zollsatz kann aus dem Zollwert kein korrekter Zollbetrag berechnet werden.
Ein Präferenzabkommen kann den Zollsatz reduzieren, ohne den Zollwert zu verändern.
Für die Zollanmeldung sind die zollrechtlich vorgesehenen Umrechnungskurse maßgeblich.
Welche Zollwertvorschriften gelten?
Liegt ein tatsächlicher Verkauf zur Ausfuhr vor?
Welcher Betrag wurde tatsächlich gezahlt oder ist zu zahlen?
EXW, FCA, DAP, DDP oder eine andere Lieferbedingung?
Welche Kosten entstanden bis zum Eintritt in das Zollgebiet und welche danach?
Sind relevante Versicherungskosten im Preis enthalten?
Sind zusätzliche Verpackungsleistungen zu berücksichtigen?
Handelt es sich beispielsweise um eine Einkaufsprovision oder eine hinzuzurechnende Provision?
Bestehen Zahlungen, die nach den Zollwertregeln hinzugerechnet werden müssen?
Hat der Käufer dem Hersteller kostenlos Materialien, Werkzeuge oder Leistungen zur Verfügung gestellt?
Sind beispielsweise Transportkosten nach EU Eintritt oder andere nicht zollwertrelevante Beträge im Rechnungspreis enthalten?
Rechnungspreis plus Hinzurechnungen minus zulässige Abzüge.
Welcher Zollsatz gilt für die Ware?
Kann ein vergünstigter Zollsatz verwendet werden?
Nicht nur den Zollwert, sondern die vollständige steuerliche Bemessungsgrundlage berücksichtigen.
Mit Paket International können wichtige Daten einer internationalen Sendung zentral zusammengeführt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Auf dieser Basis können Versand und Zollkosten transparenter kalkuliert und internationale Versandprozesse vorbereitet werden.
Für internationale Online Shops können Einfuhrabgaben bereits im Checkout berücksichtigt werden.
Für entsprechende Geschäftskundenmodelle bietet Paket International außerdem garantierte Gesamtkosten für internationale Sendungen.
Damit werden Transportkosten, Zoll, Steuern und weitere relevante Einfuhrkosten bereits vor dem Versand besser planbar.
Versandkosten und Einfuhrabgaben jetzt berechnen
Der Zollwert ist der nach den geltenden Zollwertvorschriften bestimmte wirtschaftliche Wert einer eingeführten Ware. Er bildet bei wertabhängigen Zöllen die Grundlage für die Berechnung des Zollbetrags.
Nicht zwingend. Der Waren beziehungsweise Rechnungspreis ist häufig Ausgangspunkt der Berechnung. Zusätzlich können beispielsweise Transport, Versicherung oder andere Kosten hinzugerechnet beziehungsweise bestimmte Kosten abgezogen werden.
Nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Kosten im Rechnungsbetrag enthalten sind und welche davon nach den Zollwertvorschriften berücksichtigt werden müssen.
Bei einer Einfuhr in die EU gehören Beförderungskosten grundsätzlich bis zum maßgeblichen Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Union zum Zollwert.
Transportkosten nach dem Eintritt in das EU Zollgebiet gehören grundsätzlich nicht zum Zollwert, sofern sie entsprechend abgrenzbar sind. Sie können jedoch bei der Einfuhrumsatzsteuer relevant sein.
Versicherungskosten für den Transport bis zum maßgeblichen Eintrittsort in das EU Zollgebiet gehören grundsätzlich zum Zollwert.
Bestimmte Verpackungs und Umschließungskosten können zum Zollwert gehören, wenn sie nicht bereits im Warenpreis enthalten sind.
Der auf Basis des Zollwerts berechnete Einfuhrzoll wird nicht noch einmal Bestandteil seines eigenen Zollwerts. Er kann jedoch in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer einfließen.
Bei einem prozentualen Zollsatz vereinfacht:
Zollwert × Zollsatz = Zollbetrag
Die Bemessungsgrundlage kann neben dem Zollwert auch Zoll sowie bestimmte Transport und Nebenkosten enthalten. Deshalb ist sie häufig höher als der reine Zollwert.
Ja. Kostenlos bedeutet nicht wertlos. Liegt kein Verkauf vor, kann die Transaktionswertmethode ausscheiden und eine andere Bewertungsmethode erforderlich werden.
Nicht allein deshalb, weil es kostenlos verschickt wurde. Ein Warenmuster kann einen wirtschaftlichen Wert besitzen, der für Zollzwecke berücksichtigt werden muss.
Auch ein Geschenk besitzt grundsätzlich einen Wert. Ob eine Abgabenbefreiung besteht, ist davon getrennt nach den Regeln des Einfuhrlandes zu prüfen.
Eine kostenlose Garantielieferung kann trotz fehlender erneuter Zahlung einen wirtschaftlichen Zollwert besitzen. Die konkrete Bewertungsmethode hängt vom Einfuhrvorgang ab.
Das hängt unter anderem vom Zollverfahren, ursprünglichen Warenwert, Reparaturkosten und der Richtung des Warenverkehrs ab. Reparatursendungen sollten deshalb gesondert geprüft werden.
Die sechs Methoden sind:
Grundsätzlich nein. Die Methoden werden nach einer gesetzlichen Rangfolge angewendet, wobei für bestimmte Methoden eine Umkehr der Reihenfolge möglich ist.
Der Zoll kann zusätzliche Unterlagen und Nachweise verlangen. Kann der Transaktionswert nicht verwendet werden, kann der Zollwert anhand der nachrangigen Bewertungsmethoden bestimmt werden.
Die Zolltarifnummer bestimmt unter anderem den anzuwendenden Zollsatz. Zollwert und Zollsatz werden gemeinsam benötigt, um einen wertabhängigen Zollbetrag zu berechnen.
Der Ursprung kann den anzuwendenden Zollsatz beeinflussen. Besteht eine anwendbare Zollpräferenz, kann sich der Zollsatz reduzieren oder auf null sinken.
Nein. Der Zollwert ist eine zollrechtliche Berechnungsgrundlage. Landed Costs umfassen wesentlich mehr Kostenbestandteile wie Versand, Zoll, Steuern und weitere Gebühren.
Paket International kann Waren, Versand und Zolldaten in die Kalkulation internationaler Gesamtkosten einbeziehen.