Gefahrgut versenden: Vorschriften & Klassen 2026

Gefahrgut versenden: Klassen, Verpackung & Vorschriften 2026

Gefahrgut versenden: Klassen, Verpackung & Vorschriften 2026

Viele Produkte des täglichen Lebens gelten beim Transport als Gefahrgut, obwohl sie bei normaler Verwendung zunächst ungefährlich erscheinen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Lithiumbatterien und Akkus
  • Powerbanks
  • Laptops und andere elektronische Geräte mit Batterien
  • Parfüm
  • Aerosole
  • Farben und Lacke
  • Lösungsmittel
  • bestimmte Reinigungsmittel
  • Chemikalien
  • Druckgasbehälter
  • Trockeneis

Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, von denen während des Transports aufgrund ihrer Eigenschaften Gefahren für Menschen, Sachen oder die Umwelt ausgehen können.

Gefahrgut darf deshalb nicht ohne vorherige Prüfung wie ein gewöhnliches Paket verschickt werden. Vor der Buchung muss insbesondere geklärt werden:

  1. Was genau wird verschickt?
  2. Ist das Produkt transportrechtlich Gefahrgut?
  3. Welche UN-Nummer gilt?
  4. Welche Gefahrgutklasse gilt?
  5. Welche Menge wird versendet?
  6. Welche Verpackungsvorschriften gelten?
  7. Welche Kennzeichnungen werden benötigt?
  8. Welche Dokumente sind vorgeschrieben?
  9. Erfolgt der Transport über Straße, Luft oder See?
  10. Akzeptiert der ausgewählte Versanddienstleister das Gefahrgut auf der gewünschten Route?

Zusätzlich müssen auch bei Gefahrgut die normalen Grenzen für Paketgröße und Gewicht eingehalten werden. Wie Sie ein Paket korrekt messen, wiegen und das Volumengewicht bestimmen, erklären wir ausführlich im Beitrag Dimensionen und Gewichte für Pakete.

Versandmöglichkeiten und Preise berechnen

Gefahrgut ist nicht automatisch verboten

Gefahrgut und verbotene Ware sind zwei unterschiedliche Dinge.

Viele Gefahrgüter dürfen transportiert werden, wenn die dafür vorgesehenen Bedingungen vollständig eingehalten werden. Je nach Produkt können beispielsweise erforderlich sein:

  • besondere Verpackungen
  • Gefahrzettel
  • UN-Kennzeichnungen
  • Mengenbegrenzungen
  • besondere Versanddokumente
  • geschultes Personal
  • bestimmte Genehmigungen
  • eine vorherige Carrierfreigabe
  • besondere Gefahrgutverträge

Ein Gefahrgut kann also zulässig, aber besonders reguliert sein.

Umgekehrt können Versanddienstleister bestimmte Produkte von der Beförderung ausschließen, obwohl diese transportrechtlich kein Gefahrgut sind.

Ein Koffer, eine Felge, ein Reifen oder ein zerbrechlicher Gegenstand ist beispielsweise nicht allein aufgrund seiner Form, Größe oder Empfindlichkeit Gefahrgut.

Die neun Gefahrgutklassen

Gefahrgut wird international in neun Hauptklassen eingeteilt.

KlasseGefahrTypische Beispiele
1Explosive Stoffe und Gegenständebestimmte Explosivstoffe, Feuerwerkskörper
2GaseAerosole, Propan, Butan
3Entzündbare Flüssigkeitenbestimmte Parfüms, Lacke, Lösungsmittel
4Entzündbare feste Stoffeentzündbare oder selbstentzündliche Feststoffe
5Entzündend wirkende Stoffe und organische PeroxideOxidationsmittel, bestimmte Peroxide
6Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffebestimmte Chemikalien, infektiöse Stoffe
7Radioaktive Stoffebestimmte medizinische oder technische Materialien
8Ätzende Stoffebestimmte Säuren und Laugen
9Verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeLithiumbatterien, Trockeneis

Die Gefahrgutklasse allein reicht jedoch nicht aus, um eine Sendung korrekt vorzubereiten.

Welche Angaben werden für Gefahrgut benötigt?

Je nach Produkt müssen weitere Angaben bestimmt werden.

AngabeBeispiel
UN-NummerUN 3480
Proper Shipping NameLithium ion batteries
GefahrgutklasseKlasse 9
Nebengefahrfalls vorhanden
VerpackungsgruppeI, II oder III, sofern für den Stoff vorgesehen
Mengekg, Liter oder Stückzahl
Batteriekapazitätz. B. 75 Wh
Verpackungsanweisungabhängig von Produkt und Transportart

Erst anhand der vollständigen Transportklassifizierung kann bestimmt werden, wie die konkrete Gefahrgutsendung verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert werden muss.

Was ist eine UN-Nummer?

Die UN-Nummer ist eine vierstellige Identifikationsnummer für gefährliche Stoffe und Gegenstände.

Typische Beispiele sind:

  • UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien
  • UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien mit oder in Geräten
  • UN 3090 – Lithium-Metall-Batterien
  • UN 3091 – Lithium-Metall-Batterien mit oder in Geräten
  • UN 1845 – Trockeneis

Die UN-Nummer ist eine zentrale Information beim Gefahrgutversand, ersetzt aber nicht die vollständige Klassifizierung.

Wie erkenne ich, ob meine Ware Gefahrgut ist?

Bei chemischen Produkten ist das aktuelle Sicherheitsdatenblatt, international Safety Data Sheet oder SDS, ein wichtiger Ausgangspunkt.

Besonders relevant ist:

Abschnitt 14 – Angaben zum Transport

Dort finden sich häufig Informationen zu:

  • UN-Nummer
  • offizieller Transportbezeichnung
  • Gefahrgutklasse
  • Verpackungsgruppe
  • Umweltgefahren
  • besonderen Transportvorschriften

Sind die Informationen nicht eindeutig, sollten die entsprechenden Produktinformationen beim Hersteller oder Lieferanten eingeholt werden.

Ist das Sicherheitsdatenblatt ein Versanddokument?

Nein. Ein Sicherheitsdatenblatt ist eine wichtige Informationsquelle, ersetzt aber nicht automatisch die für die konkrete Beförderung erforderlichen Gefahrgutdokumente.

Ein SDS ersetzt beispielsweise nicht automatisch:

  • ein ADR-Beförderungspapier
  • eine Shipper's Declaration
  • Gefahrgutkennzeichnungen
  • Gefahrzettel
  • die vorgeschriebene Verpackung

Wer ist für die Gefahrgutklassifizierung verantwortlich?

Die Gefahrgutprüfung sollte erfolgen, bevor das Paket an den Versanddienstleister übergeben wird.

Der Versender beziehungsweise die am Versand beteiligten verantwortlichen Personen müssen sicherstellen, dass die Sendung entsprechend den anwendbaren Vorschriften korrekt:

  • identifiziert
  • klassifiziert
  • verpackt
  • gekennzeichnet
  • etikettiert
  • dokumentiert

ist.

Deshalb sollte eine Gefahrgutsendung nicht erst geprüft werden, wenn das Paket bereits vollständig versandfertig ist oder der Fahrer zur Abholung erscheint.

Welche Gefahrgutvorschriften gelten 2026?

Welches Regelwerk anzuwenden ist, hängt insbesondere vom Verkehrsträger ab.

Gefahrgut auf der Straße: ADR

Für den internationalen Straßentransport gefährlicher Güter ist insbesondere das ADR relevant.

Im Jahr 2026 gilt die Fassung ADR 2025.

Das ADR regelt unter anderem:

  • Klassifizierung
  • Verpackung
  • Kennzeichnung
  • Beförderungspapiere
  • Freistellungen
  • Fahrzeuganforderungen
  • Schulung und Verantwortlichkeiten

Gefahrgut per Flugzeug: ICAO und IATA-DGR

Beim internationalen Lufttransport sind insbesondere die technischen Vorschriften der ICAO sowie die IATA Dangerous Goods Regulations relevant.

Für 2026 gilt die 67. Ausgabe der IATA-DGR.

Die ICAO Technical Instructions 2025–2026 gelten noch bis zum 31. Dezember 2026.

Gerade beim internationalen Expressversand ist die Luftfrachtklassifizierung besonders wichtig, da ein Paket während des Transportes zumindest auf einem Teil der Strecke per Flugzeug befördert werden kann.

Gefahrgut auf dem Seeweg: IMDG Code

Beim Seetransport gilt der International Maritime Dangerous Goods Code, kurz IMDG Code.

Seit dem 1. Januar 2026 ist Amendment 42-24 verpflichtend anzuwenden.

Warum ist der Transportweg so wichtig?

Eine internationale Sendung kann mehrere Verkehrsträger verwenden.

Beispiel:

Absender → Lkw → Flughafen → Flugzeug → Flughafen im Zielland → Lkw → Empfänger

Damit können innerhalb eines einzigen Transportes unterschiedliche Gefahrgutregelwerke relevant werden.

Eine Ware, die nach ADR auf der Straße befördert werden kann, darf deshalb nicht automatisch unter denselben Bedingungen per Luftfracht transportiert werden.

Verpackung von Gefahrgut

Gefahrgut muss entsprechend der für die konkrete UN-Nummer geltenden Verpackungsanweisung vorbereitet werden.

Nicht jedes Gefahrgut benötigt automatisch dieselbe Art von Gefahrgutkarton.

Abhängig von:

  • UN-Nummer
  • Gefahrgutklasse
  • Verpackungsgruppe
  • Menge
  • Transportart
  • möglichen Freistellungen

können unterschiedliche Verpackungsvorschriften gelten.

Für den grundsätzlichen Aufbau einer stabilen und transportgerechten Versandverpackung finden Sie weitere Hinweise in unseren Verpackungstipps.

Was ist eine UN-geprüfte Verpackung?

Für bestimmte Gefahrgüter sind speziell geprüfte Verpackungen vorgeschrieben.

Diese besitzen eine entsprechende UN-Verpackungskennzeichnung.

Abhängig von der Verpackungsart werden beispielsweise geprüft:

  • Fallfestigkeit
  • Stapelfestigkeit
  • Dichtheit
  • Druckbeständigkeit

Eine UN-geprüfte Verpackung ist jedoch nicht automatisch für jedes Gefahrgut geeignet. Sie muss zur konkreten Ware, Verpackungsgruppe und zulässigen Menge passen.

Innen- und Außenverpackung

Viele Gefahrgutverpackungen bestehen aus mehreren Ebenen.

Beispielsweise:

Innenverpackung → Polsterung beziehungsweise Absorption → Außenverpackung

Die Innenverpackung nimmt das Produkt auf, während Polster- oder Absorptionsmaterial vor Bewegung beziehungsweise Austritt schützt. Die Außenverpackung übernimmt den mechanischen Schutz.

Welche Kombination zulässig ist, ergibt sich aus der jeweiligen Verpackungsanweisung.

Limited Quantity und Excepted Quantity

Bei bestimmten Gefahrgütern gibt es Erleichterungen für kleinere Mengen.

Zwei wichtige Begriffe sind:

  • Limited Quantity – LQ
  • Excepted Quantity – EQ

Hier gelten besondere Mengenbegrenzungen sowie eigene Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.

Wichtig ist:

Eine kleine Menge ist nicht automatisch Limited Quantity.

Ob diese Erleichterung genutzt werden darf, ergibt sich aus dem jeweiligen Gefahrguteintrag und dem anzuwendenden Regelwerk.

Kennzeichnung von Gefahrgutpaketen

Abhängig von der konkreten Sendung können unterschiedliche Kennzeichnungen benötigt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • UN-Nummer
  • Gefahrzettel
  • Lithium Battery Mark
  • Limited Quantity Mark
  • Ausrichtungspfeile
  • Cargo Aircraft Only Label
  • weitere Handling Marks

Nicht jedes Gefahrgutpaket benötigt sämtliche Kennzeichnungen.

Die Kennzeichnung muss immer zur tatsächlichen Klassifizierung, Menge und Verpackungsanweisung der aktuellen Sendung passen.

Welche Dokumente braucht eine Gefahrgutsendung?

Auch die erforderlichen Dokumente hängen vom Gefahrgut und von der Transportart ab.

Lufttransport

Bei vielen vollständig regulierten Gefahrgutsendungen ist eine Shipper's Declaration for Dangerous Goods erforderlich.

Es bestehen jedoch besondere Regelungen und Ausnahmen. Deshalb benötigt nicht jede Sendung mit Gefahrgut automatisch eine Shipper's Declaration.

Straßentransport

Bei einem ADR-Transport kann abhängig von der jeweiligen Konstellation ein entsprechendes Beförderungspapier erforderlich sein.

Gefahrgutdokumente ersetzen keine Zollunterlagen

Gefahrgutrecht und Zollrecht sind zwei unterschiedliche Bereiche.

Bei einer internationalen Sendung in ein Drittland können zusätzlich beispielsweise erforderlich sein:

  • Handelsrechnung
  • Proforma-Rechnung
  • Zolltarifnummer
  • Ausfuhranmeldung
  • ABD
  • MRN
  • Importdokumente oder Genehmigungen

Eine Übersicht über die wichtigsten Unterlagen finden Sie im Beitrag Versanddokumente für den internationalen Versand.

Welche Dokumente physisch außen am Paket angebracht werden müssen und welche von einzelnen Versanddienstleistern elektronisch übertragen werden, erklären wir unter Welche Unterlagen müssen außen an mein Paket?.

Lithiumbatterien als Gefahrgut

Lithiumbatterien gehören zu den häufigsten Gefahrgütern im modernen Paket- und Expressversand.

Sie befinden sich beispielsweise in:

  • Smartphones
  • Laptops
  • Tablets
  • Kameras
  • Werkzeugen
  • Messgeräten
  • Powerbanks
  • medizinischen Geräten
  • E-Bikes

Transportrechtlich muss zunächst unterschieden werden, ob die Batterie allein, mit einem Gerät oder in einem Gerät eingebaut transportiert wird.

UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien

UN 3480 betrifft Lithium-Ionen-Batterien, die als Batterien transportiert werden.

Typische Beispiele sind:

  • Ersatzakkus
  • Akkupacks
  • Powerbanks

Eine Powerbank wird transportrechtlich grundsätzlich als Batterie betrachtet. Sie ist deshalb nicht einfach eine „Batterie im Gerät“.

UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien mit oder in Geräten

Bei UN 3481 wird unterschieden zwischen:

  • Batterien mit Geräten verpackt
  • Batterien in Geräten enthalten

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil unterschiedliche Verpackungsanweisungen gelten.

Lithium-Metall-Batterien

Bei Lithium-Metall-Batterien sind insbesondere folgende UN-Nummern relevant:

  • UN 3090 – Lithium-Metall-Batterien
  • UN 3091 – Lithium-Metall-Batterien mit oder in Geräten

Wattstunden bei Lithium-Ionen-Batterien

Bei Lithium-Ionen-Batterien ist die Wattstundenleistung, kurz Wh, eine wichtige technische Größe.

Ist die Wh-Zahl nicht bereits auf dem Akku angegeben, kann sie grundsätzlich aus Spannung und Kapazität berechnet werden:

Volt × Amperestunden = Wattstunden

Beispiel:

14,4 V × 5 Ah = 72 Wh

Die 100-Wh-Grenze spielt bei verschiedenen Transportvorschriften eine wichtige Rolle.

Ein Akku mit 75 Wh und ein Akku mit 150 Wh können daher unterschiedlichen Anforderungen unterliegen.

Wichtige Änderung für Lithiumbatterien seit 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Lufttransport verschärfte Anforderungen für Lithium-Ionen-Batterien, die mit Geräten verpackt, aber nicht in das Gerät eingebaut sind.

Für entsprechende Batterien nach PI 966 gilt grundsätzlich ein maximaler Ladezustand von 30 Prozent State of Charge.

Im Bereich Section II betrifft die verpflichtende Begrenzung Batterien beziehungsweise Zellen mit mehr als 2,7 Wh.

Für Lithium-Ionen-Batterien, die bereits im Gerät eingebaut sind und unter PI 967 fallen, wird ein entsprechend reduzierter Ladezustand von IATA ebenfalls dringend empfohlen, ist dort aber nicht dieselbe allgemeine Pflicht wie bei PI 966.

Die Frage:

„Liegt der Akku neben dem Gerät oder ist er im Gerät eingebaut?“

kann deshalb einen erheblichen Unterschied für die Transportanforderungen machen.

UN 38.3 Test Summary

Lithiumbatterien müssen grundsätzlich die vorgesehenen Prüfungen nach UN 38.3 bestanden haben.

Für entsprechende Batterietypen muss eine UN 38.3 Test Summary verfügbar sein.

Sie enthält unter anderem Informationen über:

  • Hersteller
  • Batterietyp
  • Prüflabor
  • technische Batteriedaten
  • Testbericht
  • Ergebnis der vorgeschriebenen Prüfungen

Die Test Summary muss nicht automatisch als Papierkopie jedem einzelnen Paket beigelegt werden. Sie muss jedoch bei Bedarf verfügbar gemacht werden können.

Beschädigte oder defekte Lithiumbatterien

Besonders kritisch sind:

  • beschädigte Akkus
  • aufgeblähte Akkus
  • Batterien mit sichtbaren Beschädigungen
  • Batterien nach thermischen Ereignissen
  • Batterien mit bekannten Sicherheitsmängeln
  • Batterien zur Entsorgung oder zum Recycling

Solche Batterien dürfen nicht einfach wie eine normale neue Batterie verschickt werden.

Für beschädigte oder defekte Batterien gelten besondere Vorschriften und erhebliche Einschränkungen. Zusätzlich können einzelne Versanddienstleister diese vollständig von bestimmten Beförderungsarten ausschließen.

Gerade bei Retouren und Reparatursendungen sollte deshalb geklärt werden, ob lediglich das Gerät defekt ist oder tatsächlich die Batterie beschädigt wurde.

Parfüm als Gefahrgut

Auch Parfüm wird beim Versand häufig unterschätzt.

Viele Parfüms enthalten entzündbaren Alkohol und können daher unter die Gefahrgutklasse 3 – entzündbare Flüssigkeiten fallen.

Ob und unter welchen Bedingungen ein konkretes Parfüm versendet werden darf, hängt unter anderem ab von:

  • Zusammensetzung
  • Flammpunkt
  • Menge pro Innenverpackung
  • Gesamtmenge
  • Transportart
  • Zielland
  • Carrier

Parfüm ist daher weder pauschal verboten noch automatisch normales Paketgut.

Aerosole versenden

Viele Aerosole fallen unter die Gefahrgutklasse 2 – Gase.

Dazu können auch alltägliche Produkte gehören wie:

  • Deodorants
  • Pflegesprays
  • Lackdosen
  • technische Sprays
  • bestimmte Reinigungsprodukte

Auch hier ist die konkrete Produktklassifizierung entscheidend.

Farben, Lacke und Lösungsmittel

Farben, Lacke und Lösungsmittel können aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften ebenfalls Gefahrgut sein.

Bei entzündbaren Produkten kann beispielsweise die Gefahrgutklasse 3 relevant sein.

Bei solchen Produkten sollte immer das aktuelle Sicherheitsdatenblatt geprüft werden.

Die normale Transportverpackung muss zusätzlich ausreichend stabil sein. Allgemeine Hinweise finden Sie unter Verpackungstipps.

Trockeneis

Trockeneis wird häufig zur Kühlung temperaturempfindlicher Waren verwendet.

Transportrechtlich ist Trockeneis selbst Gefahrgut:

UN 1845 – Carbon dioxide, solid / Dry Ice – Klasse 9

Das gilt unabhängig davon, ob damit beispielsweise:

  • Lebensmittel
  • medizinische Produkte
  • Proben
  • andere temperaturempfindliche Waren

gekühlt werden.

Bei einer Sendung mit Trockeneis muss deshalb neben dem eigentlichen Wareninhalt auch das Kühlmittel transportrechtlich berücksichtigt werden.

Was ist kein Gefahrgut?

Nicht jede schwierig zu transportierende Ware ist Gefahrgut.

WareAutomatisch Gefahrgut?
LithiumbatterieJa
TrockeneisJa
Viele AerosoleJa bzw. abhängig vom Produkt
Viele alkoholhaltige ParfümsAbhängig von der Klassifizierung
ReifenNein, nicht allein aufgrund ihrer Form
FelgenNein
KofferNein, der Inhalt kann jedoch Gefahrgut enthalten
Glas oder KeramikNein
Große oder sperrige WareNein

Reifen, Felgen und sperrige Waren

Reifen, Felgen, Rohre oder ungewöhnlich geformte Waren können aufgrund ihrer Form und Größe besondere Carrieranforderungen auslösen, sind aber nicht allein deshalb Gefahrgut.

Für solche Sendungen ist unser Beitrag Fracht & Sperrgut die passendere Informationsquelle.

Koffer und Gepäck

Ein Koffer selbst ist normalerweise kein Gefahrgut. Problematisch kann allerdings sein Inhalt werden.

Typische Gefahrgüter in Gepäckstücken können beispielsweise sein:

  • Powerbanks
  • Parfüm
  • Aerosole
  • Feuerzeuge
  • Ersatzakkus

Zerbrechliche Waren

Glas, Keramik und andere empfindliche Waren sind nicht allein aufgrund ihrer Zerbrechlichkeit Gefahrgut.

Sie benötigen allerdings eine ausreichend sichere Transportverpackung. Hinweise hierzu finden Sie in unseren Verpackungstipps.

Carrier können strengere Regeln festlegen

Die gesetzlichen Gefahrgutvorschriften bestimmen, unter welchen Bedingungen ein Transport grundsätzlich möglich ist.

Der Versanddienstleister entscheidet zusätzlich, welche Gefahrgüter er innerhalb seines eigenen Transportnetzes tatsächlich akzeptiert.

Eine Gefahrgutsendung kann daher regulatorisch zulässig sein und trotzdem vom gewünschten Carrier oder Service nicht angenommen werden.

Die Annahme kann beispielsweise abhängen von:

  • UN-Nummer
  • Gefahrgutklasse
  • Menge
  • Versandservice
  • Absenderland
  • Zielland
  • Verpackung
  • Kundenvertrag

Eine Übersicht über die bei Paket International verfügbaren Carrier und Versandservices finden Sie im Beitrag Paketversand mit DHL, FedEx, UPS & mehr.

Gefahrgut mit UPS, FedEx und DHL Express

UPS

UPS akzeptiert bestimmte Gefahrgüter unter besonderen Voraussetzungen. Je nach Produkt und Route kann insbesondere ein entsprechender Gefahrgutvertrag beziehungsweise eine vorherige Freigabe erforderlich sein.

FedEx

Auch FedEx transportiert bestimmte Gefahrgüter. Die Annahme hängt unter anderem von Gefahrgutklasse, Service, Route und Annahmestelle ab.

DHL Express

Auch bei DHL Express muss anhand der konkreten Gefahrgutart und des Versandservices geprüft werden, ob die Sendung angenommen werden kann.

Deshalb gilt bei allen Carriern:

Die theoretische Transportfähigkeit nach ADR oder IATA allein garantiert noch keine Annahme durch den gewünschten Versanddienstleister.

Operator Variations beim Lufttransport

Beim Lufttransport können Airlines zusätzlich zu den allgemeinen IATA-DGR sogenannte Operator Variations festlegen.

Dadurch kann eine Airline beispielsweise:

  • bestimmte Gefahrgüter ablehnen
  • geringere Mengen zulassen
  • zusätzliche Dokumente verlangen
  • bestimmte Verpackungen vorschreiben
  • bestimmte Routen ausschließen

Auch deshalb sollte eine Gefahrgutsendung immer anhand der tatsächlich geplanten Transportkette geprüft werden.

Gefahrgutzuschläge

Gefahrgut kann zusätzliche Carrierkosten verursachen.

Mögliche Zuschläge bestehen beispielsweise für:

  • Dangerous Goods
  • bestimmte Lithiumbatterien
  • Trockeneis
  • besondere manuelle Bearbeitung
  • Restricted Commodities

Zusätzlich können normale Versandzuschläge hinzukommen, beispielsweise aufgrund von:

  • Übergewicht
  • Volumengewicht
  • Übergröße
  • ungewöhnlicher Verpackung
  • nicht maschineller Sortierbarkeit

Mehr zu diesen Kostenbestandteilen erklären wir im Artikel Versandkosten, Zuschläge und Tariflogiken bei UPS, FedEx und DHL Express.

Gefahrgut richtig vorbereiten: Schritt für Schritt

1. Produkt genau identifizieren

Bestimmen Sie, was tatsächlich verschickt wird. Allgemeine Angaben wie „Chemikalie“, „Akku“ oder „Spray“ reichen nicht aus.

2. Gefahrgutstatus prüfen

Prüfen Sie Sicherheitsdatenblatt, Herstellerangaben und technische Produktdaten.

3. UN-Nummer bestimmen

Welcher Gefahrguteintrag gilt für das Produkt?

4. Gefahrgutklasse bestimmen

Welche Gefahr beziehungsweise welche Gefahren gehen von der Ware aus?

5. Menge erfassen

Erfassen Sie die relevante Menge pro Innenverpackung, pro Paket und für die gesamte Sendung.

6. Transportweg bestimmen

Wird die Ware über Straße, Luft, See oder multimodal transportiert?

7. Verpackungsanweisung prüfen

Bestimmen Sie, welche Verpackung vorgeschrieben oder zulässig ist.

Für die allgemeinen Anforderungen an stabile Transportverpackungen können zusätzlich unsere Verpackungstipps genutzt werden.

8. Kennzeichnungen bestimmen

Prüfen Sie, welche Gefahrzettel, UN-Angaben und Handling Marks benötigt werden.

9. Dokumentation prüfen

Klärung, ob beispielsweise eine Shipper's Declaration oder ein ADR-Beförderungspapier erforderlich ist.

10. Paket messen und wiegen

Auch die Gefahrgutsendung muss innerhalb der zulässigen Carriergrenzen liegen.

Weitere Informationen finden Sie unter Dimensionen und Gewichte für Pakete.

11. Carrierfreigabe prüfen

Akzeptiert der ausgewählte Carrier diese konkrete Gefahrgutsendung auf der gewünschten Route?

12. Zollunterlagen vorbereiten

Bei Drittlandsversand müssen zusätzlich die für den Export notwendigen Zolldaten und Dokumente bereitgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Versanddokumente und Zollabfertigung.

13. Sendung freigeben

Erst wenn Gefahrgutklassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Carrierakzeptanz geklärt sind, sollte die Sendung für den Transport freigegeben werden.

Gefahrgut und Abholung

Auch eine gebuchte Abholung bedeutet nicht automatisch, dass jedes Gefahrgut vom Fahrer übernommen werden kann.

Der gewählte Service und der Gefahrgutprozess des Carriers müssen zueinander passen.

Welche normalen Versandprodukte bei Paket International abgeholt werden können und welche Sendungen selbst eingeliefert werden müssen, erklären wir unter Abholung und Versand von Sendungen.

Bei Gefahrgut muss zusätzlich geprüft werden, ob die konkrete Gefahrgutsendung für diesen Service und diese Abholung zugelassen ist.

Gefahrgut und Zoll sind zwei unterschiedliche Prüfungen

Eine internationale Gefahrgutsendung muss häufig gleichzeitig transportrechtliche und zollrechtliche Anforderungen erfüllen.

Beispiel:

Ein Lithium-Akku wird von Deutschland in die USA versendet.

Dann müssen möglicherweise mehrere Ebenen geprüft werden:

Transportrecht

Darf der Akku auf der vorgesehenen Route transportiert werden?

Zollrecht

Welche Zolltarifnummer, Warenbeschreibung und welcher Warenwert müssen angegeben werden?

Exportverfahren

Ist eine Ausfuhranmeldung beziehungsweise MRN erforderlich?

Importrecht

Welche Anforderungen gelten bei der Einfuhr im Zielland?

Ein Gefahrgutlabel ersetzt daher keine Handels- oder Proforma-Rechnung und keine erforderliche Zollanmeldung.

Mehr zur zollrechtlichen Abwicklung finden Sie unter Zollabfertigung beim internationalen Versand.

Schulung und Verantwortlichkeiten beim Gefahrgutversand

Personen, die Aufgaben im Gefahrgutprozess übernehmen, müssen entsprechend ihrer Funktion und den anwendbaren Vorschriften qualifiziert beziehungsweise geschult sein.

Das kann beispielsweise Tätigkeiten betreffen wie:

  • Klassifizierung
  • Verpackung
  • Kennzeichnung
  • Dokumentation
  • Annahme
  • Handling

Gefahrgut sollte deshalb nicht allein anhand eines alten Pakets, einer früheren Deklaration oder einer veralteten Versandvorlage vorbereitet werden.

Die Gefahrgutvorschriften werden regelmäßig geändert.

Gefahrgut mit Paket International versenden

Gefahrgutsendungen benötigen eine genauere Vorbereitung als gewöhnliche Pakete.

Ob eine konkrete Sendung transportiert werden kann, hängt insbesondere ab von:

  • Gefahrgutart
  • UN-Nummer
  • Gefahrgutklasse
  • Menge
  • Verpackung
  • Transportweg
  • Absenderland
  • Zielland
  • Versanddienstleister

Für eine Prüfung sollten möglichst bereits folgende Informationen vorliegen:

  • genaue Produktbezeichnung
  • UN-Nummer, sofern bekannt
  • aktuelles Sicherheitsdatenblatt beziehungsweise technische Produktdaten
  • Menge
  • Verpackungsart
  • Gewicht und Paketmaße
  • Absenderland
  • Zielland

So kann wesentlich schneller geprüft werden, welche Versandmöglichkeiten für die konkrete Sendung infrage kommen.

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Häufige Fragen zum Gefahrgutversand

Darf Gefahrgut per Flugzeug verschickt werden?

Ja. Viele Gefahrgüter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen per Luftfracht transportiert werden. Entscheidend sind unter anderem Klassifizierung, Menge, Verpackungsanweisung sowie Airline- und Carrieranforderungen.

Ist jedes Gefahrgut verboten?

Nein. Gefahrgut bezeichnet eine regulierte Transportkategorie und bedeutet nicht automatisch ein Versandverbot.

Wie erkenne ich, ob mein Produkt Gefahrgut ist?

Bei chemischen Produkten ist insbesondere Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts ein wichtiger Ausgangspunkt. Bei Batterien und technischen Produkten können zusätzliche technische Angaben notwendig sein.

Reicht ein Sicherheitsdatenblatt für den Gefahrgutversand?

Nein. Es kann wichtige Informationen zur Klassifizierung liefern, ersetzt aber nicht automatisch Verpackungen, Kennzeichnungen oder vorgeschriebene Beförderungsdokumente.

Was bedeutet UN-Nummer?

Eine UN-Nummer ist eine vierstellige Identifikationsnummer für bestimmte gefährliche Stoffe und Gegenstände.

Wie viele Gefahrgutklassen gibt es?

Es gibt neun Hauptgefahrgutklassen.

Sind Lithiumbatterien Gefahrgut?

Ja. Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien unterliegen besonderen Transportvorschriften.

Ist ein Laptop mit eingebautem Lithium-Akku Gefahrgut?

Ein Laptop mit Lithiumbatterie unterliegt den entsprechenden Batterie-Transportvorschriften. Die konkreten Anforderungen hängen unter anderem von Batterietyp, Wattstundenleistung, Anzahl und Transportart ab.

Ist eine Powerbank Gefahrgut?

Ja. Eine Lithium-Ionen-Powerbank wird transportrechtlich grundsätzlich als Batterie behandelt und typischerweise unter UN 3480 eingestuft.

Was ist UN 3480?

UN 3480 bezeichnet Lithium-Ionen-Batterien, die als Batterien transportiert werden.

Was ist UN 3481?

UN 3481 betrifft Lithium-Ionen-Batterien, die mit Geräten verpackt oder in Geräten enthalten sind.

Was bedeutet die 100-Wh-Grenze?

Die Wattstundenleistung ist eine wichtige Größe bei der transportrechtlichen Behandlung von Lithium-Ionen-Batterien. Oberhalb bestimmter Schwellen gelten strengere Anforderungen.

Muss eine Lithiumbatterie nach UN 38.3 getestet sein?

Entsprechende Lithiumbatterietypen müssen die vorgesehenen Prüfungen nach UN 38.3 bestanden haben. Die zugehörige Test Summary muss grundsätzlich verfügbar sein.

Muss die UN 38.3 Test Summary jedem Paket beiliegen?

Nein. Sie muss grundsätzlich verfügbar gemacht werden können, muss aber nicht automatisch jeder einzelnen Sendung als Papierdokument beigelegt werden.

Darf eine beschädigte Lithiumbatterie normal verschickt werden?

Nein. Beschädigte oder defekte Batterien unterliegen besonderen und teilweise erheblich strengeren Transportvorschriften.

Ist Parfüm Gefahrgut?

Viele alkoholhaltige Parfüms können aufgrund ihrer Entzündbarkeit als Gefahrgut der Klasse 3 eingestuft sein. Entscheidend ist die konkrete Produktklassifizierung.

Sind Aerosole Gefahrgut?

Viele Aerosole fallen unter die Gefahrgutklasse 2. Die konkrete Einstufung hängt vom jeweiligen Produkt ab.

Ist Trockeneis Gefahrgut?

Ja. Trockeneis wird unter UN 1845 der Gefahrgutklasse 9 zugeordnet.

Sind Reifen Gefahrgut?

Normale Reifen sind nicht allein aufgrund ihrer Größe, Form oder ihres Gewichts Gefahrgut. Sie können jedoch besondere Verpackungs- und Carrieranforderungen auslösen.

Ist ein Koffer Gefahrgut?

Der Koffer selbst normalerweise nicht. Sein Inhalt kann jedoch Gefahrgut enthalten, beispielsweise Powerbanks, Parfüm oder Aerosole.

Sind zerbrechliche Waren Gefahrgut?

Nein. Glas, Keramik und andere zerbrechliche Waren sind nicht allein aufgrund ihrer Empfindlichkeit Gefahrgut.

Braucht jedes Gefahrgut eine UN-Verpackung?

Nein. Welche Verpackung benötigt wird, hängt von der konkreten Klassifizierung, Menge, Verpackungsanweisung und möglichen Freistellungen ab.

Braucht jedes Gefahrgut eine Shipper's Declaration?

Nein. Bei Luftfracht ist sie für viele vollständig regulierte Gefahrgüter erforderlich, es bestehen jedoch Ausnahmen und besondere Regelungen.

Kann ich Gefahrgut einfach mit UPS, FedEx oder DHL Express verschicken?

Nicht pauschal. Jeder Carrier besitzt eigene Gefahrgutannahmeregeln. Zusätzlich können Vertrags-, Länder-, Mengen- und Servicerestriktionen gelten.

Kann Gefahrgut zusätzliche Versandkosten verursachen?

Ja. Zusätzlich zum normalen Transportpreis können Gefahrgut- und Handlingszuschläge entstehen.

Eine Übersicht finden Sie im Beitrag Versandkosten, Zuschläge und Tariflogiken bei UPS, FedEx und DHL Express.

Muss Gefahrgut trotzdem korrekt vermessen werden?

Ja. Gefahrgutklassifizierung und Paketdimensionen sind zwei unterschiedliche Themen. Maße und Gewicht müssen für den gewählten Versandservice weiterhin korrekt angegeben werden.

Weitere Informationen: Dimensionen und Gewichte für Pakete.

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